Die Ankündigung der ProSiebenSat.1 Group, für den Sender Sat.1 einen Lizenzantrag bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) und nicht wie bislang bei der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt (LMK) zu stellen, sorgt für Diskussionsstoff zwischen den Medienanstalten. Vor allem die Tatsache, dass Sat.1 einen Wechsel für 2013 anstrebt, steht im Zentrum der Debatte.
Die Mehrheit einer juristischen Prüfgruppe der Medienanstalten hat nun Bedenken gegenüber einem vorzeitigen Wechsel von Sat. 1 geäußert. Nach Ansicht der Medienanstalten Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sei ein Wechsel erst 2020 möglich, da die momentan bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz erteilte Lizenz bis zu diesem Zeitpunkt laufe, so die Angaben des “Hamburger Abendblatts”. Die Vertreter der Medienanstalten aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern äußerten keine Bedenken wegen eines vorzeitigen Wechsels.
Am 22. Mai wird die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), in der alle 14 Landesmedienanstalten vertreten sind, über den beantragten Wechsel entscheiden. Sollte der Wechsel für 2013 genehmigt werden, müsse unabhängig davon darüber entschieden werden, ob die Vergabe der Drittsendezeiten weiterhin gültig ist.