Wer ein Foto als Vorlage für eine KI nutzt und daraus ein stilistisch völlig neues Bild generiert, begeht keine Urheberrechtsverletzung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt klar, dass bloße Bildmotive nicht geschützt sind und eine KI-gestützte Umgestaltung zulässig ist, solange die individuellen kreativen Merkmale des Originals nicht übernommen werden.

In der digitalen Bildbearbeitung markiert dieses Urteil einen entscheidenden Wendepunkt für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Wir sehen hier eine deutliche Abgrenzung zwischen der geschützten künstlerischen Leistung eines Fotografen und dem freien, ungeschützten Motiv. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass die Nutzung eines Fotos als „Input“ für eine KI-Software dann rechtmäßig ist, wenn das Ergebnis einen hinreichenden Abstand zum Original wahrt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.04.2026 – Az. I-20 W 2/26).

Der Streit um den tauchenden Hund

Dem Verfahren lag ein Konflikt zwischen einer professionellen Fotografin und einer Hundeschule zugrunde. Die Fotografin ist auf Unterwasseraufnahmen spezialisiert und hatte ein markantes Foto erstellt: Es zeigt einen Hund, der unter Wasser nach einem roten Spielzeug schnappt. Dieses Bild diente der Hundeschule ursprünglich im Rahmen einer Kooperation als Werbematerial. Nach dem Ende der Zusammenarbeit nutzte die Hundeschule das Foto jedoch als Vorlage für eine KI.

Die Software generierte aus dem Originalfoto eine neue Abbildung im Comic-Stil. Zwar blieb das Motiv – ein tauchender Hund mit rotem Ball – identisch, doch die ästhetische Umsetzung unterschied sich grundlegend vom Ursprungsfoto. Die Fotografin sah darin eine unzulässige Vervielfältigung sowie eine Urheberrechtsverletzung und forderte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Unterlassung. Doch bereits das Landgericht Düsseldorf wies den Antrag zurück, woraufhin der Fall vor dem OLG landete (LG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2025 – Az. 12 O 282/25).

Motive sind gemeinfrei: Der rechtliche Rahmen

Wir müssen hier juristisch sauber zwischen der konkreten Gestaltung und der zugrunde liegenden Idee unterscheiden. Das Urheberrecht schützt die „persönliche geistige Schöpfung“, also die individuellen Entscheidungen, die ein Urheber trifft. Bei einer Fotografie sind das insbesondere die Wahl des Bildausschnitts, die Perspektive, die gezielte Beleuchtung sowie das Spiel mit Schärfe und Unschärfe durch Blende und Belichtungszeit.

Das bloße Thema oder Motiv eines Bildes – in diesem Fall ein Hund unter Wasser – ist hingegen nicht schutzfähig. Jeder darf einen Hund beim Tauchen fotografieren oder zeichnen. Wir betonen in unserer Beratung stets, dass der Schutzbereich eines Werkes dort endet, wo die allgemeine Idee beginnt. Das OLG Düsseldorf bestätigt diese Auffassung und stellt fest, dass die Hundeschule lediglich die gemeinfreie Idee des Motivs übernommen hat, nicht aber die spezifischen gestalterischen Merkmale der Fotografin.

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Warum das KI-Bild keine Vervielfältigung ist

Die Düsseldorfer Richter führen aus, dass das KI-generierte Bild im Gesamteindruck einen so weiten Abstand zum Original wahrt, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Durch den Wechsel zum Comic-Stil und die veränderte Darstellung des Hundes – im neuen Bild ist das Tier vollständig zu sehen, während im Original nur der Kopf die Wasseroberfläche durchbrach – seien die prägenden Elemente des Fotos verblasst.

Interessanterweise korrigierte das OLG die rechtliche Einordnung der Vorinstanz in einem Detail: Es handele sich nicht um eine „freie Bearbeitung“ im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG. Für eine solche müsste das neue Bild nämlich selbst ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein. Da der Nutzer der Hundeschule jedoch nicht nachweisen konnte, dass er durch gezielte, komplexe Prompts eine eigene schöpferische Leistung erbracht hatte, galt das KI-Ergebnis mangels menschlicher Kreativität nicht als neues Werk. Dennoch blieb die Nutzung zulässig, da es schlicht an einem Eingriff in den Schutzbereich des Originalfotos fehlte (OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.04.2026 – Az. I-20 W 2/26).

Wir unterstützen Sie bei Fragen zum KI-Recht und Urheberrecht

Die rechtlichen Grenzen beim Einsatz von KI-Tools wie Midjourney, DALL-E oder Adobe Firefly sind fließend und entwickeln sich rasant. Das Urteil des OLG Düsseldorf gibt Unternehmen und Kreativen mehr Sicherheit, zeigt aber auch die Risiken auf: Wer geschützte Werke als Vorlage nutzt, muss sicherstellen, dass das Ergebnis die individuelle Handschrift des Originals hinter sich lässt.

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hekem