Wegen des Werbe-Verbots für Internet-Anbieter von Sportwetten will der Münchener Sender Sport1 juristisch gegen die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vorgehen. Sport 1 soll eine Klage am Verwaltungsgericht München eingereicht haben.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat am 09. August die Ausstrahlung von Werbung und Sponsoring des Sportwetten- und Glücksspielanbieters bet-at-home.com bei Sport1 wegen Verstoß gegen die Vorschriften des seit März 2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrags als rechtswidrig eingestuft.

Da Sport1 immer noch Werbespots von Wettanbietern zeigt, prüft ZAK nun, ob dem Sender dies untersagt werden soll.

Sport1 ist damit natürlich nicht einverstanden und  beruft sich wiederum auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, im Zuge derer das staatliche Wettmonopol in Deutschland in seiner jetzigen Form für unzulässig erklärt und das Kopplungsverbot von Gewinnspielen und Verkauf von Produkten aufgehoben wurde.

Der Sender meint, dass durch den EG-Richterspruch das Werbeverbot für Glücksspiele außer Kraft gesetzt sei. ZAK ist allerdings der Ansicht, dass das Urteil sich nicht unmittelbar auf Werbeverbote beziehen würde.

Zwischen den Parteien Sport1 und BLM ist keinerlei Einigung in Sicht – jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt.

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