Der noch junge Sender “Bild TV” muss sich mit einer einstweiligen Verfügung abfinden, weil dieser ohne Genehmigung am Abend der Bundestagswahl eine längere Passage aus der sogenannten “Berliner Runde” von ARD und ZDF im eigenen Programm gezeigt hatte. Das entschied jetzt das LG Köln.

Der Axel-Springer-Verlag sorgt mal wieder für Schlagzeilen. Jedoch nicht für solche über Prominente und Co. – dieses Mal füllt er selbst die Titelseiten. Nachdem zunächst der Bild-Chef Julian Reichelt von seinen Aufgaben entbunden wurde und dies vor wenigen Wochen bereits eine Medienaufruhr nach sich zog, steht die Bild nun wegen eines Gerichtsstreits im Fokus der Berichterstattung. Das ZDF war der Meinung, der hauseigene TV-Sender der Bild namens Bild TV habe eine längere Passage aus der “Berliner Runde” von ARD und ZDF am Abend der Bundestagswahl in seinem Programm gezeigt, die nicht genehmigt worden war, und hatte den Sender daraufhin verklagt. Das Landgericht (LG) Köln gab dem ZDF Recht und erließ kurzerhand eine einstweilige Verfügung gegen Bild TV.

ZDF und ARD verklagen Bild TV

Bild TV selbst hatte am Abend der diesjährigen Bundestagswahl über die Wahl berichtet. In diesem Zuge hatte der Sender Ausschnitte der sogenannten “Berliner Runde” gezeigt. Diese “Berliner Runde” ist ein Klassiker der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF am Abend jeder Bundestagswahl. In dem Format kommentieren Spitzenpolitiker den vorläufigen Ausgang der Bundestagswahl. Auch die ersten Prognosen zur Bundestagswahl von ZDF und ARD hatte Bild TV ausgestrahlt. Das ZDF hatte bereits Ende September bekanntgegeben, dagegen juristisch vorzugehen. So sei die Übernahme dieser Inhalte durch den Sender Bild TV nicht genehmigt gewesen. Tatsächlich klagte der öffentlich-rechtlich Sender kurz darauf und machte in Bezug auf das Urheberrechtsgesetze einen Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz gelten. Auch die ARD klagte, allerdings andernorts.

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Kürzere Ausschnitte erlaubt  

Während das Verfahren der ARD noch läuft, wurde dem ZDF bereits Recht zugesprochen. So ist das LG Köln der Meinung, Bild TV hätte sich vor der Ausstrahlung der Passagen der “Berliner Runde” eine Erlaubnis einholen müssen, und sprach für den langen Sendeausschnitt ein Verbot im Wege einer einstweiligen Verfügung aus. Allerdings gaben die Richter dem ZDF nicht in allen Punkten, die das ZDF bezüglich der Verwertungsfragen aufgestellt hatte, Recht. So sei ein kürzerer Ausschnitt eines Interviews, das die Bild ebenfalls gezeigt und das ZDF daraufhin gerügt hatte, erlaubt gewesen. Die bisherigen Kosten des Verfahrens wurden auf beide Parteien des Gerichtsstreits gleichmäßig verteilt.

Keine vorherige Anhörung der Bild?

Jedoch bedeutet dies im Zweifel noch lange kein Ende des Verfahrens. Schließlich hat Bild TV nun die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dies scheint nicht auszuschließen zu sein. So teilte ein Bild-Sprecher bereits mit, dass Bild die eigene Berichterstattung keinesfalls zu umfangreich fand. Außerdem habe man die unterschiedlichen Prognosen “mit klarem Quellenhinweis live zitiert und ausgewählte Sequenzen” gezeigt. Aufgrund einer angeblich nicht erfolgten Anhörung in dieser Sache prüfe man nun vor diesem Hintergrund mögliche einzulegende Rechtsmittel. Zudem wurde erneut ein Argument angeführt, das bereits kurz nach Klageerhebung publik gemacht wurde. So sei die Bundestagswahl ein zeithistorischer Moment von überragendem öffentlichen Interesse, über das von ARD und ZDF als gebührenfinanzierter Rundfunk berichtet worden war. Jedoch sei dies auch für die Bürger relevant gewesen, die sich am Wahlabend auf anderem Wege informieren wollten.

lrü