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Was tun?

Behandlungsfehler beim Pferd

In der Welt der Pferde, in der emotionale Bindungen, wirtschaftliche Interessen und die Verantwortung für das Wohlergehen dieser majestätischen Tiere miteinander verflochten sind, spielen rechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Die Auseinandersetzung mit Fällen von Behandlungsfehlern in der Pferdegesundheit erfordert ein tiefes Verständnis sowohl für das Rechtssystem als auch für die medizinischen Bedürfnisse dieser besonderen Lebewesen. Hier ist es unvermeidbar, ausschließlich mit Experten zu arbeiten. In diesem Teilbereich geht es um die komplexen Schnittstellen von Pferderecht und Behandlungsfehlern.

Wie gehen Sie weiter vor?

Unsere Anwälte und Anwältinnen im Pferderecht kennen die rechtlichen Grundlagen für medizinische Fehler und die möglichen Auswirkungen solcher Fehler auf die Beteiligten. Es ist also im Interesse aller Pferdebesitzer, Tierärzte und sonstigen Parteien (wie bspw. potenzielle Käufer und Verkäufer), sich bei Pferde-Behandlungen rechtlichen Rat einzuholen.

Der Behandlungsvertrag zwischen dem Pferdebesitzer und dem Tierarzt ist ein Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und kein Werkvertrag nach § 631 BGB. Deshalb schuldet der Pferde-Tierarzt keinen vollständigen Untersuchungserfolg in dem Sinne, dass der Eigentümer auf alle Fehler und Mängel vollumfänglich aufmerksam gemacht wurde, sondern „nur“ die sorgfältige und gewissenhafte Untersuchung / Behandlung an sich. Dafür verfolgt der Tierarzt die Regeln der ärztlichen Kunst, also die sogenannte lege artis. Sie müssen dem Tierarzt also auch dann das Honorar zahlen, wenn die Behandlung nicht das gewünschte Ergebnis zur Folge hat. Das Pferd muss nicht geheilt sein für den Honoraranspruch. Die Ankaufsuntersuchung entspricht als Ausnahme zu diesem Grundsatz einem Werkvertrag.

Folgende Behandlungsfehler sind bei Tierärzten möglich:

  • Falsche Diagnose und fehlerhafte medizinische Behandlung, z.B. bei der Verordnung von Medikamenten, Dosierungen oder Therapien.
  • Übersehen wichtiger Symptome oder gesundheitlicher Probleme durch unzureichende Untersuchung.
  • Behandlungen ohne angemessene Zustimmung des Pferdebesitzers.
  • Fehler während chirurgischer Eingriffe, bspw. unsachgemäße Anästhesie, mangelnde Sterilität oder operative Fehler.
  • Fehlerhafte Laborergebnisse mit falschen Diagnosen und Behandlungsentscheidungen führen.
  • Wenn ein Tierarzt den Pferdebesitzer nicht ausreichend über die möglichen Risiken, Behandlungsoptionen oder Prognosen informiert, kann dies zu mangelnder Aufklärung laut Behandlungsvertrag führen.
  • Nicht-Einhaltung von Berufsstandards und ethischen Verpflichtungen.
  • Vernachlässigung der Nachsorge und Überwachung nach einer Behandlung.

Beachten Sie, dass die Liste nur eine allgemeine Übersicht ist und nicht alle möglichen Behandlungsfehler abdeckt. Wenn Sie vermuten, dass ein Behandlungsfehler begangen wurde, dann kontaktieren Sie unverzüglich unsere Experten. Diese helfen Ihnen bei allen Fragen und entwickeln eine Strategie, um die möglichst beste Position für Sie zu gewinnen. Dokumentieren Sie hierbei alle Abläufe und halten Sie alle nötigen Befunde immer parat. Diese sollten Sie sorgfältig aufbewahren, da sie im Falle einer Verhandlung als Urkundenbeweis verwendet werden können.

Der Tierarzt unterliegt strengen Aufklärungspflichten gegenüber der anderen Partei. Es müssen alternative Behandlungsmöglichkeiten, sämtliche Operationsmethoden und Risiken der jeweiligen Behandlung aufgezeigt werden. Wenn das unterbleibt, dann macht sich der Tierarzt haftbar.

Durch die vielfältigen und individuellen Einzelfälle hat sich das Pferderecht zu einem bedeutenden Spezialgebiet entwickelt. Pferdehalter, Käufer, Verkäufer und alle weiteren Beteiligten haben viel Verantwortung, da die Gefahrenquelle äußerst hoch ist. Unfälle sind fast unvermeidbar, daher ist es umso wichtiger, auf alle Situationen vorbereitet zu sein. Wir helfen Ihnen dabei, rechtlich umfassend vor Haftungs- und Unfällen geschützt zu sein.

Die Beweislast trägt der Anspruchsteller, also meistens der Verkäufer oder Pferdebesitzer. Er muss darlegen und beweisen, dass die Ankaufsuntersuchung fehlerhaft war. Bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern ist eine Beweislastumkehr gegeben. Hier gilt das Gleiche, wie bei der Ankaufsuntersuchung. Das bedeutet, dass der Arzt beweisen muss, alle Vorkehrungen getroffen zu haben und eine sorgfältige Behandlung durchgeführt hat. Er muss schließlich beweisen, dass der Fehler nicht durch seine Behandlung entstanden ist.

Wie WBS Ihnen helfen kann

Bei einem Behandlungsfehler Ihres Pferdes stehen nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Herausforderungen im Raum. Unser Team bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung in solchen speziellen Fällen. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte entschieden durchzusetzen und für die Ihnen zustehende Entschädigung zu kämpfen. Mit fundiertem Wissen im Tierrecht und einer spezialisierten Expertise bei Behandlungsfehlern setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Gerechtigkeit und Unterstützung erhalten, die Sie in dieser schwierigen Zeit benötigen. Lassen Sie uns Ihnen helfen, die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Zusammenfassende Fragen


Wenn eine Behandlung medizinisch nicht nötig war und der Tierarzt trotzdem behandelt, dann können Schadensersatzansprüche entstehen. Das ist dann der Fall, wenn durch die Behandlung Komplikationen auftreten, die bei ordnungsgemäßer Behandlung nicht entstanden wären, oder wenn eine falsche Diagnose gestellt wurde.
Wenn die Behandlung nicht nach den Regeln der tierärztlichen Kunst erfolgt, dann ist eine Klage denkbar.

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