Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Sportunfall – Wann gibt es Schmerzensgeld oder Schadensersatz?

Ob ein Bänderriss, ein gebrochenes Bein oder eine Prellung: Beim Sport kann es schnell zu einer Verletzung kommen. Ein solcher Sportunfall sorgt nicht nur für Schmerzen und Beschwerden, sondern auch für Unsicherheit bei den Betroffenen: Kann man nach einem Sportunfall Schmerzensgeld erhalten, wenn ein anderer Sportler involviert war? Welche Versicherung greift und wann haftet nach einem Sportunfall ein Verein? Die Experten von WILDE BEUGER SOLMECKE sind in diesem Fall an Ihrer Seite und kennen alle rechtlichen Besonderheiten von Sportunfällen. Zur ersten Orientierung gibt Ihnen dieser Beitrag Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Auf einen Blick

  • Als Sportunfall gilt eine Verletzung, die durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis passiert – in der Praxis geschieht das recht häufig.
  • Ob Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld besteht, hängt in erster Linie davon ab, ob der Verursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Auch die Einhaltung der sportlichen Regeln spielt eine Rolle.
  • Wie hoch das Schmerzensgeld ist, entscheidet ein Gericht. Zur Orientierung gibt es verschiedene Schmerzensgeldtabellen.
  • In einigen Fällen haftet der Verein, zum Beispiel wenn nötige Sicherheitsmaßnahmen nicht ergriffen wurden. Zu diesem Zweck haben Vereine meist Gruppenunfallversicherungen abgeschlossen.
  • Da das Themenfeld sehr komplex ist, empfiehlt es sich in jedem Fall, nach einem Sportunfall Unterstützung durch einen Anwalt für Sportrecht in Anspruch zu nehmen.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Was ist ein Sportunfall per Definition?

Kurz und einfach gesagt: Ein Sportunfall ist ein Unfall, der beim Sport passiert. Genauer definiert handelt es sich dabei um ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis beim Sport, das eine Verletzung verursacht. Ein solches Ereignis kann zum Beispiel ein Sturz vom Pferd sein, ein Foul beim Fußball, ein unglücklicher Zusammenstoß beim Eishockey oder auf der Skipiste. Solche Unfälle passieren gar nicht selten: Jeder neunte Unfall, der Unfallversicherern gemeldet wird, geschieht beim Sport – besonders häufig sind Fußballer betroffen.

Die Folgen können sehr unterschiedlich und teils schwerwiegend sein: Bei einem gebrochenen Arm kann es sein, dass der Beruf vorübergehend nicht ausgeübt werden kann, auch ein längerer Krankenhausaufenthalt nach einem Sportunfall sorgt für Arbeitsunfähigkeit – und natürlich kommt es teilweise zu großen Schmerzen und persönlichen Beschwerden. Deshalb fragen sich viele Freizeit- und auch Leistungssportler, in welchem Fall sie Schmerzensgeld verlangen können oder ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

Sportunfall: Wer zahlt Schadensersatz oder Schmerzensgeld?

Um zu verstehen, wann bei einem Sportunfall welche Ansprüche bestehen, ist es zunächst wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu betrachten. Doch obwohl häufig Unfälle beim Sport passieren, sind diese im Gesetz nicht spezifisch geregelt. Daher ist es nur möglich, sich bei dieser Frage auf die allgemeinen Regelungen des Zivilrechts zu stützen. Laut § 823 Abs. 1 BGB ist eine Person zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.

Bei einem Sportunfall ist also jeweils zu entscheiden, ob ein anderer Sportler fahrlässig oder vorsätzlich die Verletzung verursacht hat – wichtig dabei ist, ob er sich regelhaft oder regelwidrig bei der Ausübung des Sports verhalten hat. Hat sich jemand an die jeweiligen Regeln der Sportart gehalten und dabei einen Unfall verursacht, gibt es normalerweise keine Schadenersatzpflicht. Anders sieht es aus, wenn die Regeln missachtet wurden, man dem Sportler also Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz vorwerfen kann. Wenn eine Person billigend in Kauf genommen hat, dass es durch den Regelverstoß beim Sport zu einem Unfall eines anderen Beteiligten kommen kann, ist unter Umständen Schadensersatz zu zahlen.
Besonders schwierig hierbei: Die Beweislast liegt in dieser Situation beim Geschädigten, er muss also nachweisen, dass sich der andere Sportler fahrlässig, regelwidrig oder grob unsportlich verhalten hat und so die Verletzung in Kauf genommen hat.

💡 Wichtig zu wissen:
Die Entscheidung eines Schiedsrichters während des Sportereignisses ist dabei nicht ausschlaggebend, weil sie nicht unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten getroffen wird, sondern lediglich das Spiel oder den Wettkampf betrifft. In dieser Situation ist es also für Geschädigte unbedingt empfehlenswert, einen kompetenten Anwalt für Sportrecht an der Seite zu haben.

Ihre Experten im Sportrecht

Ein Leistungssportler möchte den Verein wechseln oder einen neuen Sponsoringvertrag unterschreiben? Ein Sportverein plant die Gestaltung einer neuen Satzung? Es geht um die Übertragungsrechte eines Sportevents? Die Kanzlei WBS.LEGAL arbeitet seit Jahren eng mit Spitzensportlern, Vereinen und Verbänden, sowie, Förder- und Marketingeinrichtungen aus verschiedenen Leistungssportbereichen zusammen. Gern unterstützen wir auch Sie bei sportrechtlichen Fragestellungen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Sportunfall

Schmerzensgeld gilt als besondere Form des Schadensersatzes, das gezahlt wird, wenn eine Person körperlich geschädigt wurde (geregelt in § 253 BGB). Da es sich dabei um immaterielle Schäden handelt, die nicht in Geld zu bemessen sind, ist die Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes in der Praxis oft schwierig.

Zur Orientierung und Unterstützung bei der Entscheidung gibt es verschiedene Schmerzensgeldtabellen, die auch bei Gerichtsurteilen herangezogen werden. Darin enthalten ist eine Übersicht von Urteilen, die bereits zu ähnlichen Fällen getroffen wurden, sodass es möglich ist, bei einer vergleichbaren Verletzung eine faire und angemessene Entscheidung zu treffen. Diese Tabellen werden beispielsweise von Beck kostenpflichtig herausgegeben, das Oberlandesgericht Celle stellt online eine Tabelle zur Ansicht bereit. Einige Beispiele zur Orientierung: Für eine Rippenfraktur durch einen Sportunfall wurden durch ein Gericht 3.500 Euro Schmerzensgeld festgelegt, für eine schwere Knieverletzung nach einem Foulspiel 50.000 Euro. Die Spanne ist also sehr groß.

Wichtig zu wissen ist, dass diese Tabellen nicht verbindlich sind, sondern nur eine Hilfestellung darstellen. Ausschlaggebend für die Festlegung einer individuellen Schmerzensgeldsumme sind unter anderem die Schmerzintensität, die Eingriffsintensität und die möglichen Folgeschäden. Ein Anwalt für Sportrecht kann Sie individuell beraten, kennt die Meldefrist nach einem Sportunfall und kann bei einer Einschätzung helfen, welche Höhe des Schmerzensgeldes in Ihrem Fall angemessen und möglich ist.

Wann haftet nach einem Sportunfall der Sportverein?

Muss der Verein für die entstandenen Schäden aufkommen, wenn sich ein Mitglied bei der Ausübung des Vereinssports verletzt? Auch darauf lässt sich keine pauschale und einfache Antwort geben. Grundsätzlich muss ein Verein dafür Sorge tragen, dass die Mitglieder keinen Gefahren ausgesetzt werden und er muss die dafür erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Dass weiterhin ein Verletzungsrisiko besteht, vor allem bei Kontaktsportarten oder dem Reitsport, sollte allen Mitgliedern des Vereins bewusst sein. Kommt es trotz der Sicherungsmaßnahmen des Vereins zu einem Unfall, muss der Verein üblicherweise nicht haften.

Auch das Verhalten des Trainers spielt eine Rolle: Falls dieser seine Pflichten verletzt und es daraufhin zu einem Sportunfall kommt, kann es sein, dass der Trainer in die Haftung genommen wird. Er gilt zwar als sogenannter Verrichtungsgehilfe des Vereins, sodass eigentlich der Verein in der Verantwortung ist. Kann der Verein aber nachweisen, dass der Trainer sorgfältig ausgewählt und ausreichend qualifiziert ist und es trotzdem zu einem Unfall kommt, muss der Verein nicht für das Verhalten des Trainers haften.

Ein vorstellbares Szenario ist eine Verletzung von Kindern, die an beschädigten Geräten turnen oder unbeaufsichtigt in der Halle sind. Hier wäre der Trainer in der Pflicht gewesen, für eine sichere und beaufsichtigte Umgebung beim Turnen zu sorgen. Um sich für solche und andere Fälle abzusichern, schließen viele Sportvereine eine Gruppenunfallversicherung ab, die greift, wenn sich Vereinsmitglieder oder auch Mitarbeiter des Vereins im Rahmen des Sports verletzen.

Wie Sie gesehen haben, ist das Thema Sportunfälle ein komplexes Feld – vor allem, wenn es um mögliche Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen geht. Wenn Sie einen kompetenten Anwalt engagieren, können Sie sich direkt nach einem Unfall beraten lassen, welche Zahlungen Ihnen möglicherweise zustehen und wie Sie am besten vorgehen, um bestmöglich entschädigt zu werden. Vor allem in einer Situation, in der Sie eventuell mit Schmerzen und den Folgen des Sportunfalls zu kämpfen haben, ist diese Unterstützung für Sie eine große Entlastung.

Melden Sie sich gerne bei uns für eine kostenlose Erstberatung und Sie erfahren direkt, wie und in welcher Form die Anwälte von WILDE BEUGER SOLMECKE Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Wir sind gerne an Ihrer Seite und unterstützen Sie bestmöglich bei allen Fragen rund um Sportunfälle und andere Fragen des Sportrechts.

FAQ zu Sportunfällen

Schmerzensgeld oder Schadensersatz müssen gezahlt werden, wenn eine andere Person sich fahrlässig oder vorlässig verhalten und damit den Unfall ausgelöst hat. Der Nachweis dieses Verhaltens ist allerdings vor allem bei Kontaktsportarten schwierig
Die Bemessung des Schmerzensgeldes ist individuell unterschiedlich und hängt unter anderem von der Schmerzintensität und möglichen Folgeschäden ab. Es gibt Schmerzensgeldtabellen, die bei der Orientierung helfen können und auch bei Gerichtsurteilen herangezogen werden.
Ein Sportverein muss sicherstellen, dass die Mitglieder die Sportart sicher ausüben können – sind dafür alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, tragen Mitglieder das Risiko, dass sie sich verletzen, selbst. Es kann zu einer Haftung kommen, falls beispielsweise der Trainer sich nicht korrekt verhalten und so einen Unfall zu verschulden hat.

Wir sind bekannt aus