Insbesondere in Frankreich müssen mutmaßliche Filesharer bereits mit einer Sperrung ihres Anschlusses nach der Three-Strikes-Regel rechnen. Der Providerband ECO hält zu Recht nichts von derart drakonischen Maßnahmen in Deutschland.

 

 

Gegen die Sperrung des Internetanschlusses wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über eine Tauschbörse im Netz spricht nach einem Beitrag in der taz vom 09.08.2011 zunächst, dass viele Nutzer dringend auf das Internet angewiesen sind.

Hinzu kommt, dass die Urheberrechtsverletzungen durch Verbreiten geschützter Musik oder Filmehäufig nicht durch den Inhaber des Anschlusses begangen werden. Es erfolgt lediglich eine Zurechnung. Gerade hier muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Darüber hinaus verweist ECO korrekterweise darauf, dass eine solche Sperre in Deutschland gar nicht notwendig ist. Es reicht vollkommen aus, dass die Rechteinhaber beziehungsweise die Abmahnanwälte ihre Ansprüche durch ihren Auskunftsanspruch oder durch eine Strafanzeige gegen mutmaßliche Filesharer durchsetzen können. Diese Instrumente sind insbesondere in Deutschland sehr effizient.

Weiterhin ist laut ECO der Anteil von illegalen Downloads in Deutschland am niedrigsten.

Schließlich ist die erwogene Haftung der Provider nicht in Ordnung. Hierdurch werden diese zum Hilfssheriff degradiert.