Nachdem die Musikindustrie in den vergangenen Jahren bereits fleißig Filesharing-Nutzer abgemahnt hat, wird nun auch der Tausch von Filmen verfolgt. Uns liegt ein Fall vor, in dem unser Mandant den Film SAW 3 (SAW 4 läuft gerade im Kino) heruntergeladen haben soll. Gegen den Mandanten wurde eine Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung gestellt. Bislang hatte nur die Pornoindustrie den Tausch von Filmen verfolgt. Anders als die Musikindustrie hatte die Filmindustrie sich bislang darauf konzentriert, gegen den Erstverbreiter eines Films vorzugehen. Möglicherweise zeichnet sich dort nun eine Trendwende ab. Neben den bereits bekannten Kanzleien und Rechtsanwälten Rasch, Waldorf, KUW, Schutt&Waetke, Kornmeier, Negele Zimmel Kremer Greuther, Bindhardt Fiedler Rixen (für den Rapper Bushido) mahnen nun auch weitere Kanzleien und Unternehmen ab.
Tausch populärer Filme wird verfolgt
Christian Solmecke
07. Februar 2008
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Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.
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