Als Inhaber eines Internetanschlusses sollten Sie unbedingt drauf achten, dass darüber keine urheberrechtlich geschützten Werke wie Musik oder Filme illegal über Tauschbörsen verbreitet oder heruntergeladen werden. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Ihre Daten ermittelt werden und Sie eine kostspielige Abmahnung erhalten. Dies wird jetzt durch den ECO bestätigt.

Wer als Anschlussinhaber eine Urheberrechtsverletzung durch das Verbreiten oder den Download von urheberrechtlich geschützten Dateien begeht, kann vom Rechteinhaber ausfindig gemacht werden. Dies hat nämlich bei Feststellung einer Urheberrechtsverletzung und der damit verbundenen IP-Adresse durch spezielle Dienstleister die Möglichkeit, den Provider mittels richterlicher Anordnung zur Herausgabe der persönlichen Daten des Anschlussinhabers zu verpflichten. Rechtsgrundlage dafür ist § 101 Abs. 9 UrhG Hierbei handelt es sich um ein Massenverfahren, von dem in der Praxis zahlreich Gebrauch gemacht wird.

Diese langjährige Erfahrung unserer Kanzlei wird jetzt durch eine Erhebung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (ECO) bestätigt. Laut Pressemitteilung vom 31.05.2011 geraten auf diese Weise monatlich 300.000 Inhaber eines Internetanschlusses in die Fänge der Musikindustrie. Die Zahl soll in den letzten Jahren gestiegen sein, obwohl die illegalen Downloads abgenommen habe.

Von daher fordert der ECO hier zu Recht, dass der Gesetzgeber nicht die Möglichkeit der Sperrung des Internetanschlusses – wie in Frankreich nach dem Hadopi-Gesetz – einführen darf. Denn diese weitreichende Sanktion ist überflüssig und verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Darüber hinaus weist dieser Verband berechtigterweise darauf hin, dass Rechteinhaber nicht bei jedem Rechtsverstoß sofort eine teure Abmahnung aussprechen sollten. Eine Warnung würde in vielen Fällen ausreichen. Hierfür spricht auch, dass die Zahl der legalen und erschwinglichen Angebote im Internet zum Download von Musik, Filmen etc. immer mehr gestiegen ist.

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