Seit beinahe 20 Jahren begegnen wir in unserer Kanzlei-Tätigkeit Abmahnungen von Folkert Knieper. Dieser betreibt die Rezept-Seite „Marions-Kochbuch“ und mahnt Bilder ab, die ursprünglich auf seiner Seite eingestellt sind und auf Drittseiten angeblich ohne entsprechende Lizenz genutzt werden.

Seit fast zwei Jahrzehnten sorgt das Online-Kochportal „Marions Kochbuch“ von Folkert Knieper immer wieder für juristische Auseinandersetzungen. Schon lange ist bekannt, dass der Bremer Fotograf seine Food-Fotografien nicht nur veröffentlicht, sondern die unberechtigte Nutzung systematisch verfolgen lässt. Darüber haben wir schon wir schon für über 10 Jahren berichtet.
Marions Kochbuch
Doch auch im Jahr 2025 erreichen zahlreiche Betroffene Abmahnungen, in denen ihnen vorgeworfen wird, Bilder aus dem Rezeptportal ohne Genehmigung verwendet zu haben. Nach Angaben auf der Internetseite sind derzeit rund 8.844 Rezepte samt Foto online abrufbar. Gerade weil diese Aufnahmen durch die Google-Bildersuche leicht auffindbar sind, tauchen sie häufig auf fremden Webseiten, in Blogs, bei eBay-Angeboten oder sogar auf Speisekarten auf. Genau an diesem Punkt setzen die Abmahnschreiben an.
Mehrere Kanzleien treten dabei regelmäßig im Namen von Folkert Knieper auf. Zu den bekannten Vertretern zählen unter anderem Dr. Lohsin & Partner aus Bremen, Cyfire aus Frankfurt, Pöpken Santjer Bischoff aus Helsinki sowie Albrecht Legal aus Hamburg. Inhaltlich ähneln sich die Schreiben allesamt stark: Es wird behauptet, der Empfänger habe urheberrechtlich geschützte Lichtbilder ohne Lizenz öffentlich zugänglich gemacht. Zur Untermauerung fügen die Anwälte meist Bildschirmfotos oder Ausdrucke bei, die die angebliche Rechtsverletzung dokumentieren sollen. Teilweise handelt es sich um klassische Lebensmittelmotive wie Pommes rot-weiß, Gemüsegerichte oder Fleischstücke, in anderen Fällen um Dessertbilder oder weitere Aufnahmen.
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Grundlage der geltend gemachten Ansprüche sind die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere die Bestimmungen zum Schutz von Lichtbildern und zur öffentlichen Zugänglichmachung. Bereits der Bundesgerichtshof hat 2009 bestätigt, dass auch einfach gestaltete Fotografien aus dem Bereich der Lebensmittel dem Urheberrechtsschutz unterfallen.
Unterlassungserklärung und Schadensersatz
In den uns bekannten Fällen verlangt Folkert Knieper regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese Erklärung verpflichtet Betroffene dazu, das beanstandete Foto künftig nicht mehr zu nutzen und bei einem erneuten Verstoß eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen. Darüber hinaus werden Schadensersatzforderungen erhoben, die sich häufig an der sogenannten MFM-Tabelle orientieren, einem von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegebenen Katalog für Bildhonorare. Je nach Fall werden dabei mehrere hundert Euro pro Foto angesetzt, in Einzelfällen auch deutlich über 1.000 Euro. Hinzu kommen Anwaltskosten, die ebenfalls mehrere hundert Euro betragen können. In der Summe belaufen sich die Forderungen daher nicht selten auf Beträge von über 1.400 Euro. Besonders drastisch wird es, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt: Hier können Gesamtsummen im Bereich von 6.000 Euro oder mehr gefordert werden.
Betroffene sollten zudem beachten, dass es mit der bloßen Entfernung des Bildes von der eigenen Webseite nicht getan ist. Wird tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgegeben, muss das Foto vollständig aus dem Netz verschwinden. Dazu gehört auch die Löschung von Dateien auf Servern, das Entfernen von Deeplinks und die Bereinigung der Suchmaschinencaches. Andernfalls droht das Risiko einer Vertragsstrafe, die meist erheblich höher ausfallen kann als die ursprüngliche Forderung.
Reagieren Sie mit Bedacht
Wer ein Abmahnschreiben wegen der Nutzung eines Fotos von „Marions Kochbuch“ erhält, sollte sich nicht zu vorschnellen Reaktionen verleiten lassen. Weder eine sofortige Zahlung noch die ungeprüfte Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sind empfehlenswert. Gerade die vorformulierten Erklärungen sind erfahrungsgemäß sehr weit gefasst und verpflichten weit über den konkreten Einzelfall hinaus. Vor allem aber bedeutet das in den meisten Fällen ein Schuldanerkenntnis ihrerseits. Daher sollte diese dringend durch einen spezialisierten Rechtsanwalt professionell modifiziert werden.
Auch sollten Betroffene die Höhe der geltend gemachten Lizenzgebühren und Anwaltskosten im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung überprüfen lassen. Eine anwaltliche Prüfung ist deshalb dringend geboten, um unnötige rechtliche Bindungen und Kosten zu vermeiden. Ebenso ist davon abzuraten, direkt den Kontakt mit der Gegenseite zu suchen oder Stellungnahmen abzugeben, da jede unüberlegte Äußerung später gegen Sie verwendet werden könnte.
Wir prüfen gerne ihre Abmahnung um einzuschätzen, ob die Abmahnung inhaltlich berechtigt ist und auch, ob die geforderten Beträge angemessen erscheinen. In vielen Fällen lässt sich durch Verhandlungen eine deutliche Reduzierung erreichen. Selbst wenn der Vorwurf letztlich nicht vollständig entkräftet werden kann, gelingt es regelmäßig, eine wirtschaftlich tragbare Lösung zu finden.
Wichtig ist zudem, Belege über die Herkunft der verwendeten Bilder zu sichern, da sich in manchen Fällen doch eine Lizenz oder eine anderweitige Berechtigung nachweisen lässt. Wer rechtzeitig fachkundige Unterstützung in Anspruch nimmt, kann damit erheblich bessere Ergebnisse erzielen, als wenn er alleine auf die Forderungen reagiert.
Wir vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen von Folkert Knieper erhalten haben. Wir kennen die Argumentationsmuster der Gegenseite und wissen, welche Verteidigungsstrategien erfolgversprechend sind. Sollten auch Sie Post wegen „Marions Kochbuch“ bekommen haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schicken Sie uns einfach die Unterlagen oder rufen Sie uns an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit). Wir beraten bundesweit und setzen uns dafür ein, dass Sie sich gegen überzogene Forderungen erfolgreich zur Wehr setzen können.
tsp