Der Verfassungsrechtler und Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht Prof. Dr. Rolf Schwartmann hat in einem Interview mit dem Fachmagazin “Promedia” betont, dass auch im Internet die Eigentumsrechte des Urhebers eines Werkes gewährleistet sein müssen. In der digitalen Welt müssen die rechtlichen Kriterien dieselben sein wie in der analogen Welt, die Mittel müssen aber dabei den digitalen Gegebenheiten technisch angepasst werden, so Schwartmann. Lesen Sie hier das gesamte Interview.
Urheber müssen angemessen vergütet werden
Christian Solmecke
10. Januar 2012
Home › News › Urheberrecht › Verfassungsrechtler: Urheber müssen angemessen vergütet werden
Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.
Ähnliche Artikel
BGH: Verzicht auf Namensnennung des Urhebers durch AGB ist grundsätzlich möglich
- 24.10.2023
Heutzutage ist es auf vielen Portalen möglich, Fotos hochzuladen und diese zum Kauf anzubieten. Die AGB mancher solcher Microstock-Portale sehen jedoch vor, dass der Urheber nach dem Kauf auf die Namensnennung durch den Käufer verzichtet. Daran störte sich nun ein Fotograf, der sich in der ausbleibenden Namensnennung eines Kunden in […]
Die Auskunftspflicht im Urheberrecht: Transparenz und Schutz für Kreative
- 16.10.2023
Immer wieder bekommen Produzenten Post von ihren Kreativen, insbesondere Autoren, in denen diese Auskunft über Art und Umfang der von ihnen für den Produzenten erstellen Werke verlangen. Was steckt dahinter? Seit dem 7. Juni 2021 regelt der neu gefasste § 32d Urheberrechtsgesetz (UrhG), dass Vertragspartner bei entgeltlicher Einräumung von Nutzungsrechten […]