Wer ohne das Einverständnis des Urhebers Gedichte auf seiner Internetseite veröffentlicht, muss mit einer kostenträchtigen Abmahnung rechnen. Das gilt normalerweise auch, wenn dieser bereits verstorben ist.

 

 

Kaum ein Künstler ist so bekannt wie der vor 32 Jahren verstorbene Heinz Erhardt. Aus diesem Grunde kursieren auch im Internet viele bekannte Sprüche des Humoristen.

Was von den Betreibern der Webseiten nett gedacht ist, kann jedoch böse Folgen haben. Denn die Veröffentlichung fremder Gedichte ist auch nach dem Tod des jeweiligen Künstlers nur dann gestattet, wenn die jeweiligen Rechteinhaber ihr Einverständnis erteilt haben. Ansonsten können die Erben bis 70 Jahre nach seinem Tod gegen den Betreiber der Webseite rechtlich vorgehen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Dies ergibt sich daraus, dass nach der Vorschrift des § 64 UrhG das Urheberrecht an einem Werk erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet. Erst dann wird es gemeinfrei.

Nach dem deutschen Urheberrecht sind ohne Nachfrage beim Rechteinhaber normalerweise nur Zitate im Sinne des § 51 UrhG erlaubt. Diese müssen unter anderem als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht zu lang sein. Außerdem darf ein Zitat kein Selbstzweck sein, sondern muss als Beleg dienen.

Bei Urheberrechtsverletzungen ist eine teure Abmahnung üblich, bei der eine Unterlassungserklärung abgegeben muss. Darüber hinaus muss man auch mit der Geltendmachung der Abmahnkosten und von Schadensersatz rechnen.

Nach einem Beitrag bei heise online vom 31.07.2011 wurde zwar gegenüber Webmastern noch keine derartige Abmahnung wegen Texten von Heinz Erhardt ausgesprochen. Gleichwohl soll die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg bereits in mehreren Fällen im Autrage des Lappan-Verlages als Rechtsinhaber hohe Schadensforderungen gestellt und mit einer Abmahnung gedroht haben. Für jedes Gedicht sei dabei ein Betrag in Höhe von 600,- € verlangt worden. Im Falle einer Abmahnung würden noch weitere Kosten hinzukommen.

Wenn Sie ein solches Schreiben beziehungsweise eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung bekommen haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.