Läuft im Verkaufs- und Warteraum eines Pizzalieferservices Musik über den eingeschalteten Fernseher, so verstößt der Pizzeria-Betreiber nicht gegen das Urheberrecht und muss deshalb auch keinen Schadenersatz an eine Verwertungsgesellschaft zahlen. Dies hat das AG Frankfurt am Main entschieden.

Die Gema nahm den Betreiber des Lieferservices anlässlich einer – vermeintlich – öffentlichen Wiedergabe auf Schadensersatz wegen widerrechtlicher Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke in Anspruch. Vorausgegangen waren drei Besuche eines Außendienstmitarbeiters der Klägerin in der Pizzeria. Dabei sei jeweils ein Fernseher mit angestelltem Ton gelaufen.

Musik im Pizzeria-Warteraum keine öffentliche Wiedergabe

Die Klage jedoch blieb ohne Erfolg. Nach Würdigung des AGs habe in dem konkreten Fall keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes stattgefunden (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.12.2022, Az. 32 C 1565/22 (90)).

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Eine solche setze zum einen voraus, dass viele Personen beschallt werden, wenn auch nicht notwendig gleichzeitig. Auch dürfe es sich nicht bloß um einen abgegrenzten Kreis von untereinander persönlich verbundenen Personen handeln. Bereits hieran fehle es. Der Pizzeria-Betreiber betreibe in erster Linie einen Lieferdienst, bei dem die Kunden telefonisch ordern und das Geschäft überwiegend nicht betreten. Die Anzahl der Selbstabholer beschränke sich auf circa 10 Personen pro Tag. Darüber hinaus im Geschäft anwesende Mitarbeiter und Familienangehörige des Betreibers stellten keine Öffentlichkeit dar.

Zum anderen setze eine öffentliche Wiedergabe voraus, dass sich der Nutzer gezielt an das Publikum wende. Das Publikum müsse außerdem für die Wiedergabe bereit sein und nicht bloß zufällig erreicht werden. Auch diese Voraussetzung hat das AG Frankfurt in dem Fall verneint. Die Selbstabholer würden – vergleichbar den Wartenden in einer Zahnarztpraxis – ohne ihr Wollen und ohne Rücksicht auf ihre Aufnahmebereitschaft zwangsläufig von der Hintergrundmusik erreicht, während sie auf ihre Pizza warten.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

tsp