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Abgasskandal bei VW – Rechte als Verbraucher

Was mit investigativen Recherchen einzelner Journalisten begann, manifestierte sich schon sehr schon in eine handfeste Katastrophe – jedenfalls aus Sicht des Volkswagen Konzerns. Manipulierte Abgaswerte an rund 11 Millionen Fahrzeugen weltweit führten zu hohen Schadensersatzansprüchen der ahnungslosen Käufer.

Ihre Rechte als VW-Besitzer finden Sie hier im Überblick.

hallo

Aktuelles EuGH Urteil: Neue Chancen für VW-Dieselfahrer vor Gericht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.03.2023 entschieden, dass Dieselhersteller bereits bei fahrlässigem Handeln ohne betrügerische Absicht haftbar gemacht werden können. Der Auslöser des Verfahrens war eine Schadensersatz-Klage aufgrund eines Thermofensters, welches die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen abhängig von der Außentemperatur verringert. Bisher hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in ähnlichen Fällen argumentiert, dass der Einbau von Thermofenstern keine absichtliche Schädigung darstelle, sondern höchstens Fahrlässigkeit vorliege, weshalb der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt nun eine andere Ansicht.

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Systematische Manipulation

Was von Volkswagen lange dementiert wurde und später zum zentralen Bestandteil sämtlicher strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wurde, lässt sich heute nicht mehr von der Hand weisen. 2006 soll sich die Führungsriege des Wolfsburger Automobilkonzerns bewusst dazu entschieden haben, die Abgaswerte ihres neuen Dieselmotors zu manipulieren.

Die Manipulation funktionierte so: am neuen EA 189 Motor und am EA 288 Motor wurde eine Software installiert, die automatisierte erkannte, ob sich ein Fahrzeug gerade in einem Testverfahren oder im Normalbetrieb befindet. Erkannte das System den Test, wurde automatisch das Fahrverhalten angepasst, um die CO2-Ausstöße möglichst niedrig – unter der gesetzlich festgelegten Grenze – zu halten. Im Normalbetrieb hingegen stieß das Fahrzeug Abgase weit über der Norm aus.

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Bin ich betroffen?

Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus: betroffen von den Manipulation sind alle Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs VW EA 189. Hiervon natürlich am ehesten betroffen: Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge mit den nachfolgenden Hubraumgrößen.

  • 1,2 Liter
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter

Später wurde zusätzlich klar: Auch der Motor EA288 ist manipuliert. Wie auch beim Abgasskandal um den EA189, hält der Motor EA288 die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand ein. Damit täuscht der VW-Konzern erneut Öffentlichkeit und Kunden.

Als sich der Skandal und die Manipulationen nicht mehr leugnen ließen, musste Volkswagen die Schäden an den Wagen im Rahmen einer Rückrufaktion beheben. Auch heute – Jahre nach Bekanntwerden der VW-Geschäftspraktik, lässt der Konzern verlauten, dass es sich mit Nichten um Schäden handeln würde. Sämtliche Fahrzeuge würden weiterhin einwandfrei fahren und auch in der breiten Masse genutzt werden. Gerichte und Geschädigte sahen das jedoch anders. Spätestens seit Einführung von Dieselfahrverboten auf kommunaler Ebene dürften Verbraucher wohl durchaus daran interessiert sein, zu wissen, wie viel ihr Diesel-Fahrzeug denn nun in Wirklichkeit ausstößt.

Insgesamt sind weltweit 11 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Davon…

  • Deutschland insgesamt: 2,5 Millionen
  • VW (inkl. Nutzfahrzeuge): 1,5 Millionen
  • Audi: 0,5 Millionen
  • Skoda: 0,3 Millionen
  • Seat: 0,1 Millionen

(gerundete Zahlen auf Datengrundlage des Kraftfahrbundesamtes)

Betroffene Fahrzeugmodelle des Herstellers VW

Fahrzeuge der EA 189 Dieselmotor-Reihe, die zwischen 2006 und 2015 produziert wurden und damit unter die Schadensersatzansprüche fallen:

  • Polo V
  • Golf VI
  • Golf Plus
  • Jetta VI
  • Beetle
  • Passat B6
  • Passat B7
  • CC
  • Touran I
  • Sharan II
  • Tiguan
  • Scirocco
  • Amarok
  • Caddy
  • T5
  • Eos

Auch der VW-Motor EA288 wurde manipuliert. Damit fallen noch weitere Modelle unter die Schadensersatzansprüche:

  • VW Golf VII
  • VW Polo V
  • VW Polo VI
  • VW Golf Sportsvan
  • VW Jetta VI
  • VW Polo VI
  • VW Beetle
  • VW Tiguan
  • VW T-Roc
  • VW Tiguan II
  • VW Touran II
  • VW Scirocco III
  • VW Sharan II
  • VW Passat B8
  • VW CC
  • VW Caddy
  • VW Crafter
  • VW Amarok
  • VW T6 (California)
  • VW Arteon

Das Kraftfahrbundesamt (kurz KBA) ordnete gegenüber VW an, dass sämtliche manipulierte Fahrzeuge umgehend nachgerüstet werden müssen. Bei der Nachrüstung wurde ein relativ günstiges Bauteil verwendet (ein sogenannter Stmöungstransformator), das die Luftströme der Abgase beruhigen und gleichrichten sollte. Ebenso wurde die entsprechende Software laut Hersteller deinstalliert. Vor allem der erstgenannte Lösungsansatz gilt durchaus als umstritten. Daher verzichteten viele Verbraucher auf eine Nachrüstung und verlangten auf dem Klageweg stattdessen einen Ersatzwagen oder die Möglichkeit eines Umtauschs. Vielen Verbrauchern gaben die Gerichte in diesem Anliegen Recht.

Die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen

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Ansprüche gegen den Hersteller

Mit einem Sensationsurteil hat der BGH am 25. Mai 2020 bestätigt, dass Millionen VW-Käufer mit dem Erwerb ihrer manipulierten Fahrzeuge von VW „sittenwidrig geschädigt“ wurden. VW habe ihnen arglistig die manipulierte Abgasreinigungssoftware verschwiegen. 

Auch Ihr VW ist vom Abgasskandal betroffen? Dann machen Sie mit unserer Hilfe einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend. So können Sie Ihren Wagen wieder loswerden und den gezahlten Kaufpreis – unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung – wieder zurückerstattet bekommen. Auch zu anderen rechtlichen Handlungsalternativen und den Erfolgschancen einer Klage beraten wir Sie gerne. 

Ansprüche gegen Händler

Wenn Sie gegen Ihren VW-Händler vorgehen, können Sie gegen diesen Ihre Käufergewährleistungsrecht geltend machen. Durch eine Anfechtung oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag lässt sich der Autokauf rückabwickeln. Wenn Sie ein neues mangelfreies Fahrzeug geliefert bekommen wollen, beraten wir Sie zu Ihrem Anspruch auf Nacherfüllung und dessen Erfolgschancen. Natürlich können Sie Ihr Auto auch behalten und eine Entschädigung für dessen Wertminderung verlangen. 

Ansprüche gegen die VW-Bank

Sie haben Ihren Autokauf durch ein Darlehen bei der Volkswagen Bank finanziert. Durch einen Autokreditwiderruf können Sie Ihren Kauf durch die Hintertür rückgängig machen. Der so genannte Widerrufsjoker eröffnet Ihnen ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Sie müssen sich nicht an die 14-tätige Widerrufsfrist halten.  Diese beginnt nämlich nicht zu laufen, wenn nämlich – wie in vielen Fällen – es an einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in den Darlehensverträgen der Banken mangelt. Der Darlehensvertrag und der Kaufvertrag sind verbundene Verträge. Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank widerrufen, können Sie sich auch von ihrem Kaufvertrag lösen. Die Folge: Sie bekommen gegen Rückgabe Ihres Wagens den gezahlten Kaufpreis bzw. die bisher abbezahlten Darlehensraten zurück. 

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Der Abgas-Skandal im Überblick

  • 2006: Ungefähr zu diesem Zeitpunkt entscheidet VW aufgrund zu hoher Abgaswerte das Steuergerät des Motors VW EA 189 zu manipulieren (So sollten Testungen erkannt und die Leistung so abgeriegelt werden, dass vorgeschriebene Abgaswerte eingehalten werden.)
  • 2015: Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL veröffentlicht erstmals Rechercheergebnisse, wonach rund 30 leitende Angestellte von VW von den Manipulationen wussten. VW leugnet zu diesem Zeitpunkt noch.
  • September 2015: Die Aktie des Automobilkonzerns bricht in Folge der Medienberichterstattung dramatisch ein.
  • Oktober 2015: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Landeskriminalamt Niedersachsen führen in diversen Geschäftsräumen von Volkswagen Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung durch.
  • November 2015: Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung (Der Vorwurf: Durch die Falschangaben der Emissionswerte sollen millionenfach falsche Kraftfahrsteuerbescheide ergangen sein.)
  • April 2016: Erste Klagen von Betroffenen werden eingereicht, die eine gerichtliche Feststellung von Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklung ihrer Kaufverträge fordern. Im Laufe des Jahres kommen immer mehr Verfahren hinzu.
  • Juni 2016: Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schaltet sich ein. Im Raum steht der Verdacht auf Marktmanipulation wegen nicht rechtzeitiger Mitteilung von kursrelevanten Informationen durch den VW-Konzern.
  • Juli 2016: Erste Klagen werden gegen die Volkswagen Bank erhoben. Diese soll mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gearbeitet haben, weshalb hunderttausende Autokredit-Verträge rechtlich angreifbar werden könnten.
  • Januar 2017: Es wird öffentlich bekannt, dass bereits gegen 37 Personen (vornehmlich Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter von VW) ermittelt wird.
  • Februar 2017: Auch erste Klagen gegen den Hersteller Audi werden eingereicht. Audi soll zusätzlich sogar Manipulationen an Benzinern vorgenommen haben.
  • März 2017: Das Oberlandesgericht Braunschweig beschäftigt sich einem Musterfeststellungsverfahren mit der Frage, ob Anlegern der VW-Aktie Schadensersatz des Kursverlustes zusteht.
  • 11.05.2017: Das erste richtungsweisende Urteil für Verbraucher! Das Landgericht Detmold (und weitere werden folgen) verurteilt einen VW-Händler, einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan I zurückzunehmen und ihm stattdessen einen neuen Tiguan II zu liefern. Eine Nutzungspauschale für die zwischenzeitliche Nutzung des Tiguan I musste nicht geleistet werden.
  • April 2017: Erstmals entscheidet ein Oberlandesgericht im Abgasskandal und stellt fest: manipulierte Fahrzeuge können juristisch als „mangelhaft“ bewertet und entsprechende Ansprüche erhoben werden.
  • Februar 2018: Das als sogenanntes „Diesel-Urteil“ bekannt gewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt fest: Deutsche Kommunen sind dazu berechtigt, eigenständig Dieselfahrverbote zu verhängen.
  • Juni 2019: Das Oberlandesgericht Koblent verurteilt Volkswagen aufgrund von „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz. Der Konzern habe „unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprommierung“ Fahrzeuge „in Verkehr gebracht“. VW kündigt an, Revision einzulegen.
  • April 2020: VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (kurz: VZBV) (Initiator der Musterfeststellungsklage) verständigen sich auf einen Vergleich. Betroffene, die sich auf den Vergleich einlassen, erhalten 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstattet. Die Annahme des Vergleichs ist jedoch freiwillig.
  • Mai 2020: In einer Verhandlung lässt der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) bereits durchblicken, dass es sich grundsätzlich der Argumentation des Oberlandesgerichts Koblenz anschließt, wonach eine sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung besteht, die entsprechende Schadensersatzansprüche zulasse.
  • 23. Februar 2021: weitere angesetzte Verhandlungstage des Bundesgerichtshofs
  • Mai 2021: Auch der VW-Motor EA288 fällt unter die Schadennnsersatzansprüche.

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Kuriose Fakten rund um den Dieselskandal:

  • 2019 liefen laut VW rund 62.000 Klagen an deutschen Zivilgerichten.
  • Alleine das Klageregister aller rund 300.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage füllt laut Oberlandesgericht Braunschweig bereits 67.000 Seiten Papier.
  • Auch in den USA laufen juristische Verfahren gegen VW. Dort hatte der Autobauer 2014 einen Marktanteil bei Dieselfahrzeugen von 90 Prozent.
  • Am 5. Oktober 2015 erreichte die Volkswagen mit 86,36 Euro ihren niedrigsten Kursstand. (Am 18. September stand sie noch bei 161,65 Euro).
  • Prozessbeteiligte sprechen mittlerweile von einem „Kaugummi-Prozess“ und rechnen nicht vor 2023 mit einem finalen Urteil des BGH.

Wichtig ist: Entscheidet sich der BGH im Laufe des weiteren Verfahrens für die Verbrauchersicht, erhöhen sich damit auch die Erfolgschancen aller in Deutschland anhängigen und noch einzureichenden Individualklagen gegen Volkswagen. Auch heute noch steht Betroffenen mit ihren Schadensersatzansprüchen der Klageweg offen.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt und wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten.

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