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Blitzer-Einspruch – Darum lohnt es sich!

Wurden Sie bei einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt oder wird Ihnen ein Verstoß gegen das Abstandsgebot vorgeworfen, können Sie damit rechnen, dass Sie innerhalb weniger Wochen ein Bußgeldbescheid erreicht. Was viele Betroffene nicht wissen: hegt man berechtigte Zweifel am Bescheid, muss dieser nicht einfach schweigend hingenommen werden. Auch ein Einspruch kann sinnvoll und lohnenswert sein. Ihre Rechtslage hier im Überblick.

Das sagen unsere Mandanten

Auf einen Blick

  • Als Folge einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid.
  • Bußgeldbescheide müssen nicht einfach hingenommen werden – vor allem dann nicht, wenn man der Meinung ist, dass dieser unberechtigt entstanden ist
  • Einer Schätzung zufolge sind sogar bis zu 50 Prozent der Blitzerbescheide in Deutschland rechtlich angreifbar.
  • Einen Einspruch gegen einen Blitzerbescheid kann der Betroffene selbst oder ein beauftragter Anwalt vornehmen.
  • Entscheidet die Behörde in Folge des Einspruchs nicht für den Beschuldigten, geht das Verfahren an das Amtsgericht. Hier entscheidet dann ein Richter.

Die Möglichkeit des Einspruchs

Gerade bei schwereren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung drohen saftige Strafen – von dreistelligen Geldsummen bis hin zu Punkten in Flensburg. Ist man Wiederholungstäter, droht oft sogar ein Fahrverbot für einen bestimmten Zeitraum. Gerade dann, wenn hohe Strafen im Spiel sind, kann es sinnvoll sein, sich mit der Möglichkeit des Einspruchs zu beschäftigen.  

Denn: Statistiken zufolge sind rund 50 Prozent aller Bußgeldbescheide in Deutschland rechtlich angreifbar, weil zum Beispiel die Messmethode anfällig für Fehler ist, das Gerät nicht korrekt eingestellt war oder der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Blitzer-Installation gar nicht korrekt geschult war. Im Zweifel sparen Sie sich also die teuren Blitzer-Kosten.

Einzelheiten zum Vorgehen der Behörde und darüber, die Ihr ganz persönliches Messergebnis entstanden ist, finden sich in der jeweiligen Bußgeldakte. Diese Informationen erhalten Sie nicht direkt zusammen mit dem Bußgeldbescheid, sondern erst nach einem Antrag auf Akteneinsicht.

Immer wieder machen deutschlandweit Blitzer-Pannen die Runde, in denen Behörden bei der Erstellung von Blitzer-Fotos versagt haben. Mal ist die Behörde gar nicht erst zuständig, mal sind die Behörden nicht auf das Messverfahren geschult und mal sind die Geräte einfach so veraltet, dass sie gar nicht mehr im Einsatz sein dürften. Bei den Abermillionen an Blitzerbescheiden, die den Deutschen in aller Regelmäßigkeit zugehen, dürften sich so einige Falschmessungen befinden.

Dennoch werden Bußgeldbescheide oft einfach akzeptiert und die entsprechende Geldstrafe beglichen. Doch es kann gute Gründe für einen Einspruch geben.

Sie haben ein Blitzer-Foto erhalten? Dann kann es eventuell lohnen, dagegen  vorzugehen und so viel Geld zu sparen.

Selbstredend macht es nur dann Sinn Widerspruch zu erheben, wenn Ihre Argumente auch erfolgsversprechend sind. 

Gemeinsam mit meinem erfahrenen Team aus Verkehrsrechtlern prüfen wir gerne auch Ihren Fall und Ihre Chancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung. Wir sind jederzeit für Sie da.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE

Auch interessant: Einspruch bei Fahrverbot, Einspruch gegen Bußgeldbescheide, Einspruch bei Abstandsmessung

Angriffspunkte eines Einspruchs

Argumente für oder gegen einen Einspruch sind oft dann ersichtlich, wenn ein prüfender Blick in die gesamte Bußgeldakte zum jeweiligen Blitzer-Foto geworfen wird. Das geschulte Auge des Verkehrsrechtlers erkennt meist recht schnell mögliche Fehlerquellen der Blitzer-Messung. Hier mögliche Fehlerquellen im Überblick:

Für sogenannte Blitzerfallen oder Radargeräte bestehen gesetzliche Vorgaben. So sind nur ganz bestimmte Geräte zur Messung überhaupt zugelassen. Häufige Fehlerquelle sind beispielsweise veraltete Messgeräte, die gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen oder Messgeräte, bei nicht innerhalb einer bestimmten Frist vom Eichamt überprüft werden.

Geschwindigkeitsmessungen dürfen nicht einfach von irgendjemandem bei der Behörde vorgenommen werden. Damit alles seine Richtigkeit hat, dürfen nur geschulte und berechtigte Mitarbeiter an die Radargeräte. Bei Personalmangel und enger Ressourcenlage können hier schon einmal Fehler passieren. Wenn zum Beispiel unberechtigte Mitarbeiter mit der Platzierung der Anlage beauftragt wurden oder eine Schulung nicht rechtzeitig erfolgt ist.

Die Behörde hat grundsätzlich nur 3 Monate ab der begangenen Ordnungswidrigkeit die Möglichkeit, die Angelegenheit zu verfolgen. Erhält der Betroffene drei Monate gar keine Rückmeldung der Behörde, gilt die Sache als verjährt. Erhält der Betroffene einen Anhörungsbogen, beginnt die dreimonatige Frist erst ab Zugang des Bogens.

Eine sehr häufige Fehlerquelle ist außerdem in der Qualität des Blitzerfotos zu finden. Die Behörde muss eindeutig nachweisen können, wer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit am Steuer des erfassten Wagens saß. Dazu darf die Behörde sich sogar dem Abgleich mit vorhandenen Passfotos bedienen: Aber: oftmals lässt die Qualität der Aufnahmen so zu wünschen übrig, dass eine eindeutige Identifikation nicht möglich ist.

Bußgeldbescheid jetzt kostenlos prüfen lassen

Wir arbeiten im Verkehrsrecht mit unserem Partner SOS-Verkehrsrecht zusammen. SOS-Verkehrsrecht hat sich auf die Überprüfung und Anfechtung von Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Sie können dort Ihren Fall schildern und bekommen sofort online eine Rückmeldung darüber, wie Sie mit Ihrem Bußgeld weiter verfahren sollten.

Jetzt kostenlos prüfen

Wussten Sie?💡

In Deutschland unterscheidet sich die Regelung zum Mindestabstand zwischen Geschwindigkeitsmessgeräten (“Blitzern”) und dem vorhergehenden Tempo-Schild von Bundesland zu Bundesland. Üblicherweise wird ein Abstand von 100 bis 200 Metern vorgegeben. Es gibt jedoch auch Bundesländer, die keine expliziten Vorgaben für Mindestabstände machen, ein Beispiel hierfür ist Baden-Württemberg. Der Hauptgrund für die Festlegung solcher Mindestabstände liegt in der Verkehrssicherheit. Indem genügend Raum zwischen der Ankündigung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Geschwindigkeitsüberwachung gelassen wird, soll abruptes Abbremsen vermieden und damit das Risiko von Auffahrunfällen reduziert werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass sich Verkehrsteilnehmende rechtzeitig auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung einstellen können, was letztendlich zur Sicherheit aller Beteiligten beiträgt.

Die Phasen des Einspruchs

  1. Frist-Prüfung

Prüfen Sie zunächst, ob überhaupt noch die Möglichkeit eines Einspruchs gegeben ist. Für diesen haben Sie in der Regel nur 14 Tage ab Zustellung Zeit.

2. Inhaltsprüfung

Prüfen Sie außerdem alle angegebenen Daten auf dem Blitzerbescheid. Handelt es sich tatsächlich um Ihr Fahrzeug? Was sind die konkreten Tatvorwürfe? Erinnern Sie sich an die Situation?

3. Höhe des Bußgelds

Prüfen Sie, mit welcher Bestrafung in Ihrem individuellen Fall zu rechnen ist. Erscheint der Aufwand für ein Einspruchsverfahren aufwändiger als eine Bagatellstrafe, sollten Sie davon absehen. Bei empfindlichen Strafen kann ein Einspruch jedoch lohnenswert sein.

4. Einspruch verschriftlichen

Den Einspruch zu Ihrem Bußgeldbescheid können Sie selbst vornehmen oder einem Rechtsanwalt übergeben. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Angaben zu Ihrer Person vornehmen, das entsprechende Aktenzeichen angeben und klar und deutlich erkennen lassen, dass sie Einspruch gegen den erhaltenen Bescheid einlegen. In einigen Bundesländern enthält der Bescheid sogar bereits Vorlagen für den Rückversand.

5. Begründung angeben

Die Nennung eines bestimmten Grundes für den Einspruch ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Jedoch erhöht dies die Chancen, dass dem Bescheid bereits auf Behördenebene abgeholfen wird.

6. Experten-Rat einholen

Verkehrsrechtsanwälte betreuen in ihrer Karriere tausende von Verkehrsrechtsverfahren. Durch ihre praktische Erfahrung können Sie oft sehr schnell Auskunft zu möglichen Angriffspunkten und Erfolgsaussichten erteilen. Ein Erstgespräch mit unseren Experten in diesem Bereich ist sogar kostenlos und unverbindlich möglich.

Wägen Sie – bestenfalls mithilfe Ihres Anwalts – ab, ob sie sich für oder gegen das Einlegen eines Einspruchs entscheiden. Lassen Sie sich dazu jedoch nicht zu viel Zeit – denken Sie an die 14-Tage-Frist!

Alle offenen Fragen zu Ihrem Blitzer-Einspruch geklärt? Falls nicht: wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen:



In aller Kürze

Generell kann ein Einspruch auf jeden Bescheid erfolgen, hält man die 14 Tage Frist ein. Ob ein Einspruch auch sinnvoll ist, kommt auf den Einzelfall an.
Ändert die Behörde Ihre Meinung in Folge Ihres Einspruchs nicht, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht ab. Dort entscheidet dann ein Richter über das weitere Vorgehen.
Nein, jeder Betroffene kann nach Erhalt selbst Einspruch einlegen. Allerdings sollte eine angemessene Begründung mitgeliefert werden. Erfahrene Verkehrsrechter können meist auf einen Blick mögliche Angriffspunkte identifizieren. Eine Beratung kann hier sehr empfehlenswert sein.