Wann kommt die Post?
Nahezu jedem Autofahrer dürfte diese Situation bekannt vorkommen: kurz einmal unachtsam gewesen und schon schaut man in den roten Lichtblitz einer Blitzeranlage. Sofort geht der panische Blick zum Tacho – wie viele km/h war ich wohl zu schnell? Wie viel hätte ich hier überhaupt gedurft? Und natürlich die wichtigste Folgefrage: Was passiert jetzt? Wann muss ich damit rechnen, den Bußgeldbescheid in der Post zu haben? Alle Infos dazu wie lange es dauert, ab wann man unbesorgt sein und wie man sich im Zweifel auch zur Wehr setzen kann.
Auf einen Blick
- Handelt es sich lediglich um einen geringfügigen Tatvorwurf, erhält der Halter meist innerhalb von zwei bis drei Wochen direkt den Bußgeldbescheid mit der Angabe der Bußgeldhöhe.
- Ansonsten wird zunächst einmal ein Anhörungsbogen zugestellt, indem Angaben zum Fahrzeugführer und gegebenenfalls zum Sachverhalt abgefragt werden.
- Nach einer Verjährungsfrist von drei Monaten kann die Behörde den Tatvorwurf in der Regel nicht mehr geltend machen.
- Gegen Bußgeldbescheide lässt sich Einspruch erheben – das vor allem bei erkennbaren Fehlern der Behörde empfehlenswert.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Sobald der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bei Ihnen im Briefkasten gelandet ist, prüfen Sie diesen erst einmal sorgfältig. Sind alle Daten korrekt? Kann sich der vorgeworfene Sachverhalt so zugetragen haben? Wie bei jedem anderen behördlichen Bescheid auch, können Sie auch Einspruch einlegen. Denn: ein großer Teil der in Deutschland ausgestellten Bußgeldbescheide hat vor Gericht keinen Bestand. Die Ursache können Messfehler, menschliches Versagen, falsche Beschilderung oder gar ein defektes Gerät sein. Haben Sie Ihren Bescheid erhalten, prüfen wir diesen gerne kostenlos und unverbindlich auf mögliche Fehlerquellen.
Strafzettel, Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen – was kommt wann?
Oftmals werden die Begriffe “Bußgeldbescheid” oder “Blitzerfoto” synonym für das behördliche Schreiben verwendet, was Tempo- oder Ampelsündern nach ihrem Verstoß droht. Um herauszufinden, wie lange es dauert, bis sich die Behörde meldet, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Schreiben zu kennen.
Hierbei handelt es sich um ein Angebot der Behörde, das sogenannte Verwarnungsgeldangebot. Das begangene Vergehen ist dabei so geringfügig, dass die Verkehrsbehörde es bei einem kleinen Verwarngeld (oft nicht höher als 20 Euro) belässt. Überweist der Beschuldigte den Betrag innerhalb der angegebenen Frist, hat sich die Angelegenheit erledigt.
Der Strafzettel wird in der Regel relativ schnell – innerhalb von ein bis zwei Wochen – zugestellt.
Das Bußgeldverfahren wird grundsätzlich in drei Etappen unterteilt:
- Das Vorverfahren – hier kann der Beschuldigte sich zur Sache äußern
- Das Zwischenverfahren – hier hat der Beschuldigte die Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben
- Das gerichtliche Verfahren – hier wird der Sachverhalt final gerichtlich entschieden
Das Vorverfahren findet vor der Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheides statt. Der Fahrzeughalter erhält hier einen Anhörungs- oder Zeugefragebogen, in dem er dazu befragt wird, wer zum genannten Tatzeitpunkt Führer des Fahrzeugs gewesen ist. Außerdem kann hier auch Stellung zum Tatvorwurf genommen werden – zum Beispiel könnte der Beschuldigte Angaben zur Platzierung der Verkehrsschilder machen, falls diese aus seiner Sicht Auswirkungen auf den Tatvorwurf hatten.
Dieser Anhörungsbogen landet in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen im Briefkasten des Fahrzeughalters.
Wie lange hat die Behörde Zeit?
Die Verjährungsfrist in einem verkehrsrechtlichen Verfahren beträgt drei Monate. In diesen drei Monaten muss die Behörde tätig werden, um den Tatvorwurf nachzuverfolgen. Unter gewissen Umständen kann sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate erhöhen – zum Beispiel dann wenn noch aufwändige Gutachten oder andere Ermittlungsansätze verfolgt werden müssen.
In der Regel gilt aber: wurden Sie geblitzt und erhalten nicht innerhalb von drei Monaten zumindest die erste schriftliche Information durch die Behörde, so können Sie beruhigt sein. Eine Verfolgung nach Ablauf der Verjährungsfrist ist nicht möglich.
Alles Wichtige zum Bußgeldbescheid
Wir haben alle wichtigen Informationen rund um den behördlichen Bußgeldverfahren in einem eigenen Text kompakt zusammengefasst.
Dauer des Bescheids abhängig vom Gerät?
Hartnäckig hält sich der Glaube, dass die Zustellzeit des Blitzerfotos auch mit der Blitzeranlage selbst zu tun hat. So glauben viele Autofahrer, dass mobile Blitzer, die nach wenigen Stunden bereits wieder demontiert werden zum Beispiel schneller ausgewertet werden als stationäre Blitzer, bei denen nach nur wenigen Tagen die “Filmrollen” ausgewechselt werden.
Aus der Praxis lässt sich sagen: dieser Glaube lässt sich so nicht verifizieren. Zum einen funktionieren die meisten Blitzeranlagen in Deutschland mittlerweile weitgehend digital, sodass eine manuelle Auswertung nicht nötig ist, die den Prozess verlängern könnte. Und zum anderen haben andere Umstände viel stärkeren Einfluss darauf, wann der Bescheid bei Ihnen in der Post landet – unter anderem der aktuelle Krankenstand in der jeweiligen Behörde oder saisonale Auslastungen.
Grundsätzlich lässt sich festhalten: die erste Meldung der zuständigen Behörde wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen bei Ihnen sein.
Was tun, wenn der Bescheid da ist?
Halten Sie Ihren Bescheid nun in den Händen, sollten Sie diesen nicht einfach so hinnehmen. Prüfen Sie direkt, ob die Behörde die vorgeschrieben Verjährungsfrist von drei Monaten gewahrt hat, sonst können Sie schon wegen vorliegender Formfehler Einspruch einlegen.
Prüfen Sie aber auch, ob sich der entsprechende Tatvorwurf so ereignet hat oder ereignet haben kann. Haben Sie eventuelle Entschuldigungsgründe? War beispielsweise die Situation nicht korrekt beschildert oder die Blitzeranlage zu nah an einem Verkehrsschild platziert? Es kann ganz unterschiedliche Gründe dafür geben, warum Ihnen der Tatvorwurf nicht zur Last gelegt werden kann.
Ein großer Teil der in Deutschland versendeten Bußgeldbescheide ist regelmäßig rechtlich angreifbar. Ein prüfender Blick kann sich lohnen.