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Fahrerflucht nach Unfall

Unter den Unfalldelikten im deutschen Straßenverkehr ist die Fahrerflucht alles andere als eine Seltenheit. Die Fahrerflucht beschreibt eine Situation, in der ein Unfallverursacher sich nach dem Unfall unentschuldigt vom Unfallort entfernt, ohne die Polizei oder den Geschädigten benachrichtigt und ohne die eigenen Kontaktinformationen hinterlegt zu haben.

Fahrerflucht: Rechtslage und Strafmaß

Geschieht ein Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, so ist jeder Fahrer, der am Unfall beteiligt war, verpflichtet, den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person zu ermöglichen.

Dies kann sowohl über die anderen Fahrer selbst geschehen, als auch über die Polizei. Als Unfallbeteiligter kommt jeder Fahrer in Frage, der in den Unfall verwickelt war. Also ganz abgesehen davon, ob Sie an dem Unfall Schuld gewesen sind, oder lediglich darin verwickelt waren: Sie sind in jedem Fall verpflichtet, Ihre Kontaktinformation und Personalien zu hinterlassen. Alles andere wird als Fahrerflucht gewertet.

Der Tatbestand der Fahrerflucht ist laut Gesetz dann gegeben, wenn Sie den Ort des Unfalls verlassen, ohne vorher den anderen Beteiligten oder der Polizei die Feststellung der eigenen Person ermöglicht zu haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits einige Zeit vor Ort gewartet haben, aber niemand zugegen war, um die Daten aufzunehmen.

Zwar sieht der Gesetzgeber hier eine nicht näher definierte Wartefrist vor, nach der Sie sich entfernen können, doch diese ist sehr vage bestimmt. Darüber hinaus gilt: Selbst im Fall, dass Sie eine entsprechende Zeit am Unfallort verblieben sind und den Unfallort verlassen haben, ohne dass eine Person zur Aufnahme der Daten anwesend war, verfällt Ihre Pflicht nicht.

Fahrzeug Innenaufnahme: Mann fährt mit hohem Tempo vom Unfallort weg. In den Scheiben sieht man lediglich Lichter, die aufgrund der Geschwindigkeit bereits als Streifen zu sehen sind.

Nun sind Sie verpflichtet, die Feststellung Ihrer Person zeitnah bei der nächsten Station der Polizei vornehmen zu lassen. Andernfalls gibt dies wieder Anlass, Ihnen eine Fahrerflucht vorzuwerfen.

Fahrerflucht ist ein Vergehen, das stets als vorsätzlich geahndet wird. Eine solche kann Ihnen daher auch nur dann vorgeworfen werden, wenn Sie den Unfall bemerkt haben. Ob ein Unfall bemerkbar war oder nicht, ist oft die entscheidende Frage bei der Beurteilung, ob eine Fahrerflucht vorliegt. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen in vielen Fällen vorschnell von einer Bemerkbarkeit des Unfalls beziehungsweise eines Zusammenstoßes aus, so dass hier regelmäßig eher der Verteidigungsansatz für den Anwalt liegt.

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Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Unfallflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich im Gegensatz zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Diese wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Zudem wird diese mit 2-3 Punkten in Flensburg geahndet. Unter Umständen droht noch eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Unfallflucht während der Probezeit

Als Fahrzeugführer in der Probezeit droht neben den Punkten in Flensburg und einer saftigen Geldstrafe sowie einem eventuellen, vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis außerdem die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Dies kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld! Darüber hinaus wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Wenn Sie mehr zum Thema wissen möchten, sehen Sie sich auf unserer Seite für Verkehrsverstöße während der Probezeit um oder lassen Sie sich in einer kostenfreien, telefonischen Ersteinschätzung von einem Rechtsanwalt aus dem Bereich Verkehrsrecht unserer Kanzlei persönlich beraten.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die 24 Stunden Frist

Für den Fall, dass am Unfallort keine Person anzutreffen war, die zur Feststellung der persönlichen Daten berechtigt gewesen wäre, der Unfall nicht im fließenden Verkehr stattgefunden hat und kein bedeutender Sachschaden entstanden ist, besteht eine rechtliche Wartefrist, nach der ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlassen kann. Diese Wartefrist ist vom Gesetz nicht näher bestimmt und gestaltet sich je nach Schwere des Unfalls sowie dem Unfallort.

Doch auch wenn Sie sich erlaubt vom Unfallort entfernen, gilt für Sie als Unfallbeteiligter die Pflicht, Ihre persönlichen Daten feststellen zu lassen. Andernfalls droht eine Beschuldigung wegen Fahrerflucht. In einem solchen Fall räumt Ihnen das Gesetz die Möglichkeit ein, dies innerhalb der nächsten 24 Stunden bei der nächsten Polizeistelle nachzuholen. Sollten Sie diese Frist verpassen, kann dies als mutwillige Verzögerung des Verfahrens geahndet werden, was in der Regel zu Ihrem Nachteil wird.

Ansätze für Verteidigung – Erheben Sie Einspruch mithilfe eines Anwalts

Für einen Rechtsanwalt bestehen zahlreiche Ansatzpunkte zur Verteidigung der Anschuldigung einer Fahrerflucht. Mithilfe eines Anwalts besteht die Möglichkeit, die Vorwürfe gänzlich abzuwenden, oder zumindest das Strafmaß zu verringern. Daher sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, werden Sie wegen einer Unfallflucht beschuldigt. Wenn Sie über eine Versicherung für Verkehrsrechtsschutz verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten für Ihre Verteidigung.

Beispielsweise ist es für eine Fahrerflucht von großer Bedeutung, in welcher Verkehrssituation der Unfall stattgefunden hat.

Außerhalb der von der Straßenverkehrsordnung geregelten Bereiche, also Beispielsweise auf Privatgrundstücken, gelten andere Vorschriften.

WBS-Anwältin berät Mandanten in lockerer Atmosphäre. Sie dreht den Laptop zum Mandanten.

Auch hat die Verkehrssituation einen Einfluss auf die zumutbare Wartefrist für die Unfallbeteiligten.

Darüber hinaus ist im Falle einer Anschuldigung auch immer die Forderung des Geschädigten zu prüfen. Kann die Unfallsituation überhaupt zu dem angegebenen Schaden geführt haben, oder war dieser vielleicht schon vorher und ohne Ihr Zutun am Fahrzeug und wird nun unberechtigt beanstandet? Hier unterstützt Sie ein Rechtsanwalt aus dem Bereich Verkehrsrecht gerne dabei, verlässliche Gutachten zu erstellen. Damit stehen Sie auf der sicheren Seite.

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien, telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles durch einen erfahrenen Anwalt aus unserer Kanzlei. Dieser wird Sie über die Möglichkeiten und den Spielraum in Ihrem Fall informieren.


Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

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