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Einspruch und Möglichkeiten

Rote Ampel überfahren

Das Überfahren einer roten Ampel, der sogenannte Rotlichtverstoß, kann für den Fahrer erhebliche Folgen haben. Neben einem Bußgeld drohen dem Fahrzeugführer Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot für mehrere Monate. Sie sind bei rot über die Ampel gefahren und es drohen Bußgeld und Punkte? Wir können Ihnen helfen!

Sollten Sie von einem Verfahren wegen Überfahren einer roten Ampel betroffen sein, informieren Sie sich hier darüber, welche Möglichkeiten Sie haben, um gegen die Vorwürfe vorzugehen und das drohende Bußgeld oder Fahrverbot abzuwenden. Dieser Artikel zeigt neben Verstoß- und Bußgeldübersichten die gängigsten Fehlerquellen seitens der Behörden, um Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß zu erheben.

PS: Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid jetzt von unserem Partner Legalbird prüfen.

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

Mit einem Einspruch können Sie die Vorwürfe eines Rotlichtverstoßes anfechten. Wir überprüfen und hinterfragen das Verfahren für unsere Mandanten, um Messfehler sowie andere geräteabhängige und -unabhängie Fehler aufzudecken. In vielen Fällen ist es uns möglich, die Anschuldigungen anzuzweifeln und damit das Verfahren einzustellen oder zumindest das Strafmaß zu verringern.

Wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind, ist zunächst festzustellen, ob es sich um einen sogenannten einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
Dies ist für den Betroffenen von großer Bedeutung, da der qualifizierte Rotlichtverstoß nach dem Bußgeldkatalog deutlich schärfer geahndet wird, das heißt mit Fahrverbot, als der einfache Rotlichtverstoß.

Darüber hinaus kann ein Rotlichtverstoß während der Probezeit besonders drastische Folgen haben. In diesem Fall spielt es weniger eine Rolle, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, da die Fahrer in der Probezeit besonders strengen Regeln unterliegen und geringfüge Verstöße gegen die StVO bereits zu weiteren Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde führen. Einzelheiten zum Rotlichtverstoß während der Probezeit finden Sie in unserer Übersicht zu Verkehrsverstößen während der Probezeit.

Einfacher Rotlichtverstoß = liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde nach Passieren der Haltelinie Rot anzeigt. Außerdem darf keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Überfahren der roten Ampel entstehen, um als einfacher Rotlichtverstoß gewertet zu werden. Ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld von 90,- € nach sich und wird mit 1 Punkt in Flensburg bewertet. Ein Fahrverbot wird in diesem Fall nur bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung verhängt.

Qualifizierter Rotlichtverstoß = Sollte die rote Ampel mehr als eine Sekunde nach dem Lichtwechsel überquert werden, so handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Auch im Falle einer Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung wird der Rotlichtverstoß als qualifiziert gewertet. Neben 2 Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von 200 Euro bis 360 Euro erwarten den Fahrer auch ein Monat Fahrverbot.

Bußgeldbescheid jetzt kostenlos prüfen lassen

Wir arbeiten im Verkehrsrecht mit unserem Partner Legalbird zusammen. Legalbird hat sich auf die Überprüfung und Anfechtung von Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Sie können dort Ihren Fall schildern und bekommen sofort online eine Rückmeldung darüber, wie Sie mit Ihrem Bußgeld weiter verfahren sollten.

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Bußgeld – Was erwartet mich?

Bei einem Rotlichtverstoß hat der entsprechende Fahrzeugführer mit schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen. Das Strafmaß erstreckt sich vom Bußgeld über Punkte in Flensburg hin zum Fahrverbot. Wie die Strafe letztendlich ausfällt, wird aber von den Umständen bestimmt, unter denen der Rotlichtverstoß stattgefunden hat. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick mit welchen Konsequenzen laut Bußgeldkatalog gerechnet werden kann.

Wichtig: je nach Fall kann es empfehlenswert sein, erst einmal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wenn Sie eine Kopie Ihres Bußgeldbescheides einsenden (geht oben im Formular), prüfen wir kostenlos Ihre Optionen und Erfolgsaussichten.

Verstoß Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
Ampel bei „Rot” überfahren 90 € 1
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren 200 € 2 1 Monat
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Gefährdung 320 € 2 1 Monate
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monate

Darum sind Bescheide oft fehlerhaft

Luftaufnahme einer großen Kreuzung und Straßenverkehr.
Luftaufnahme Rotlichtverstoß

Nicht immer muss ein Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes rechtmäßig sein. Manche Rechtsexperten gehen sogar davon aus, dass über die Hälfte der Bescheide fehlerhaft und damit rechtlich angreifbar sind!

Es lohnt sich also in jedem Falle, einen Blick auf den Inhalt des Bußgeldbescheides zu werfen. Erfahrene Verkehrsrechtsanwälte erkennen teilweise bereits mit ihrem geschulten Auge, welche Punkte des Bescheides eventuell angreifbar sind. Häufige Fehlerquelle sind beispielsweise fehlerhafte Messungen durch nicht zugelassene Geräte oder die falsche Anbringung eines Geräts.

Ist nicht sofort ersichtlich, ob ein Bescheid rechtmäßig oder fehlerhaft ist, kann ein Rechtsanwalt zunächst einmal die gesamte Bußgeldakte von der Behörde anfordern. Hierin sind detaillierte Informationen zur Messung, zum Gerät, zum Messverfahren, zum Aufbau und zum eingesetzten Personal vermerkt, die auf dem einfachen, zugestellten Bescheid nicht ersichtlich sind. Nachfolgend bieten wir eine kleine Übersicht über die häufigsten Fehlerquellen der Behörden:

Die Bedienungsanleitung / Gebrauchsanweisung

Die korrekte Benutzung der eingesetzten Messgeräte zur Bestimmung eines Rotlichtverstoßes ist ausschlaggebend, um das Verfahren durchzuführen. Insbesondere die genaue Befolgung der Bedienungsanleitung spielt hier eine wichtige Rolle. Sollte sich herausstellen, dass die Messgeräte nicht entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wurden, kann die Messung als fehlerhaft angesehen werden und ist damit nicht mehr zulässig, sodass das Verfahren eingestellt werden muss.

Der Eichschein

Neben der korrekten Benutzung der Geräte ist außerdem wichtig, dass die Geräte regelmäßig geeicht wurden, um so die Genauigkeit der Messungen zu garantieren. Ohne den Nachweis für eine ordnungsgemäße Eichung zum Zeitpunkt der Messung ist der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes hinfällig und kann nicht als Grundlage für die Verhängung von Strafen in Form von Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot dienen. Ob ein Gerät ordnungsgemäß geeicht wurde lässt sich nur anhand der Bußgeldakte überprüfen.

Die häufigsten Rotlichtüberwachungsanlagen sind:

  • 2000 VKÜ RG-Control
  • 9052 VKÜ Rotlicht
  • DIVAR
  • MULTASTAR RLÜ
  • TRAFFIPAX Traffiphot
  • TC-RG 1
  • Gatso GTC GS11
  • Multastar-Kombi
  • PoliScan F1
  • ProViDa

Hierbei handelt es sich um standardisierte Messverfahren.

Die Lebensakte

Die Lebensakte gibt Aufschluss darüber, ob und wann die Geräte zuletzt reparaturfällig waren. Sollte das Gerät innerhalb eines festgelegten Zeitraumes repariert worden sein, ist eine erneute Eichung nach der Reparatur unbedingt notwendig. Hat diese nicht stattgefunden, so kann davon ausgegangen werden, dass das Gerät keine genauen Ergebnisse liefert.

Die Schulungsnachweise

Auch die Beamten, welche die Messung letztendlich durchführen, müssen nachweisbar geschult sein, um die Genauigkeit der Messung zu gewährleisten und Messfehler auszuschließen. Daher lohnt es sich, bei einem Rotlichtverstoß die Schulungsnachweise der Beamten zu prüfen. Sollten hier Ungereimtheiten vorliegen, ist dies ein Ansatzpunkt für die Verteidigung.

Lichtbildabgleich

Im Akteneinsichtsrecht des Anwalts ist außerdem die Anforderung von Lichtbildaufnahmen inbegriffen. Häufig ist dies ein sehr guter Ansatzpunkt für eine Verteidigung, denn sollte der Fahrzeugführer nicht eindeutig auf dem Bild zu erkennen sein, kann das Verfahren nicht aufrecht gehalten werden, was zur Einstellung führt.

Weitere mögliche Fehlerquellen

Bei der Zeitmessung bzw. beim Nachweis des Rotlichtverstoßes treten oft Fehler auf, denn für den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist eine exakte Messung erforderlich. Die bloß gefühlsmäßige Schätzung eines Polizeibeamten genügt in der Regel nicht.

Auch Zeitmessungen mit dem Sekundenzeiger einer handelsüblichen Armbanduhr oder dem Messen der Rotphase durch Mitzählen genügen regelmäßig den Anforderungen einer exakten Messung nicht. Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, ob es sich um eine gezielte Rotlichtüberwachung oder um eine bloß zufällige Beobachtung handelt.

Denn bei einer gezielten Rotlichtüberwachung können unter Umständen die oben nicht als ausreichend erachteten Zählmethoden als wirksam angesehen werden. Darüber hinaus prüfen wir natürlich auch alle weiteren Aspekte, die einen Rotlichtverstoß ausschließen können. Bei den sog. „Umgehungsfällen“ umgeht der Fahrer die rote Ampel dadurch, dass er über ein seitlich gelegenes Grundstück fährt, um die kreuzende Straße zu erreichen.

In diesem Fall ist von Bedeutung, ob der Fahrer den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Kreuzungsbereich berührt oder nicht. Deswegen stellt die Umgehung einer roten Ampel durch Überfahren des Gehwegs nur dann einen vorwerfbaren Rotlichtverstoß dar, wenn der Betroffene mit seinem Fahrzeug unmittelbar nach Umfahren der Lichtzeichenanlage auf die Fahrbahn zurückkehrt.

In Fällen eines sog. Spurwechsels wird durch die höchstrichterliche Rechtsprechung mittlerweile ein Rotlichtverstoß angenommen. Das heißt: Wenn der Betroffene an einer Ampelanlage mit unterschiedlichen Lichtzeichen für Geradeaus- und Abbiegeverkehr in der rot gesperrten Spur die Ampel passiert und dann aber auf eine durch Grünlicht frei geschaltete andere Spur wechselt und die Kreuzung überfährt.

Dies gilt auch für den folgenden Fall: Wer bei Grünlicht auf einer mit einem Linksabbiegerpfeil ausgestatteten Fahrspur in eine Kreuzung einfährt, diese dann aber geradeaus fahrend passiert, obwohl das für Geradeausfahrer geltende Lichtzeichen beim Erreichen der Haltelinie Rotlicht zeigte.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie bei rot über die Ampel gefahren sind

Rechtsanwältin stellt Möglichkeiten am Laptop dar.

Da für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes die festgestellte Rotlichtzeit entscheidend ist, liegt das besondere Augenmerk des Verteidigers hierbei auf der Prüfung, ob die vorgeworfene Rotlichtzeit überhaupt richtig ermittelt wurde. Dafür ist zunächst erforderlich, dass der Rotlichtverstoß genau dokumentiert wurde.

Dies erfordert eine exakte Aufzeichnung der bereits verstrichenen Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Verstoßes, um insbesondere einen qualifizierten Rotlichtverstoß nachweisen zu können. Von Bedeutung ist ebenfalls die Zeitdauer der vorausgegangenen Gelbphase, da diese auf den Entschluss des Fahrers weiter zu fahren, maßgeblichen Einfluss nimmt.

Durch Einsicht in die Verfahrensakte im Rahmen des sogenannten Akteneinsichtsrechts überprüfen wir für Sie, ob der vorgeworfene Rotlichtverstoß hinreichend dokumentiert wurde. Da das Akteneinsichtsrecht nur Rechtsanwälten gewährt wird, ist es für das erfolgreiche Vorgehen gegen den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes unerlässlich einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Darüber hinaus prüfen wir für Sie als Verteidiger, ob nicht Besonderheiten vorliegen, die das an sich verwirklichte Fahrverbot von einem Monat wieder entfallen lassen. Denn bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird aus der Dauer der Rotlichtzeit auf eine abstrakte Gefährdung durch das Verkehrsverhalten geschlossen. Dadurch gibt es Fälle, in denen trotz einer Rotlichtzeit von mehr als 1 Sekunde der Verstoß dennoch nicht als „Gefährdung“ eingestuft wird und daher ein Fahrverbot beispielsweise nicht mehr in Betracht kommt.