Bei einem Unfall sind in der Regel zwei Parteien beteiligt. Dabei handelt es sich um den Unfallverursacher sowie den Unfallgeschädigten. Als Geschädigter in einem Unfall steht Ihnen in den meisten Fällen eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zu.
Doch auch wenn das Recht auf Ihrer Seite steht, ist es häufig schwierig, das Schmerzensgeld auch einzufordern. Die Versicherungen des Unfallverursachers stellen sich gern quer und versuchen, den Betrag so niedrig wie möglich zu halten. Daher sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt konsultieren und sich darüber informieren, welche Rechte Ihnen zustehen.
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Nach einem Unfall Schmerzensgeld einzufordern, ist für viele ein sensibles und emotionales Thema. In dieser Situation haben wir für Sie stets ein offenes Ohr und machen Ihre Ansprüche mit der gebotenen Professionalität und Sachlichkeit für Sie geltend. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise stellen wir sicher, dass Sie zu Ihrem guten Recht kommen.
Prof. Christian Solmecke, LL.M.Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor
Auch wenn das Recht in diesen Fällen auf Ihrer Seite ist, bleibt ein Anwalt für das Verfahren häufig unvermeidbar! Um die Ansprüche erfolgreich einzufordern, ist es wichtig, dass alle Anforderungen, Gutachten und Schätzungen vorschriftsgemäß durchgeführt und formal korrekt geschätzt wurden. Nur ein Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den Verfahrensabläufen
Andernfalls drohen selbst Unfallopfern enttäuschende Ergebnisse in Verfahren zum Schmerzensgeld. Denn nur ein Anspruch, der ganz konkret belegbar ist, lässt sich vor Gericht auch durchsetzen.
In aller Kürze
Grundsätzlich gilt: Bei einer Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit haben Sie umfassenden Anspruch auf ein Schmerzensgeld.
Die Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich stets am Einzelfall. Die unumstößliche Schmerzensgeldtabelle gibt es also nicht. Dennoch haben einige Tabellen sich mittlerweile als Standardwerke etabliert. Diese finden Sie hier.
Nur ein Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den Verfahrensabläufen. Die Festlegung des Betrags sowie die effektive Durchsetzung der Forderungen lassen Privatpersonen ohne rechtliches Fachwissen häufig ratlos dastehen und leer ausgehen.
Diese Diagnosen können Sie bei einem Unfall geltend machen
Personenschäden und eine Beeinträchtigung der Gesundheit können vor Gericht geltend gemacht werden. In der Regel werden diese Leiden durch Zahlung eines sogenannten Schmerzensgelds ausgeglichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt sich zum einen anhand der Intensität des Schmerzes. Je stärker die Schmerzen, desto höher in der Regel auch das Schmerzensgeld.
Auch die sogenannte Eingriffsintensität spielt hierbei eine große Rolle. Ist erst eine Operation notwendig, um das gesundheitliche Wohlbefinden des Geschädigten wiederherzustellen, hat dies auch einen Einfluss auf die Höhe des Betrags. Zum anderen hat auch das Aufkommen von Folgeschäden einen Einfluss auf das Schmerzensgeld. Sollte der Geschädigte fortan chronische Leiden oder einen irreparablen Schaden davontragen, fällt das Schmerzensgeld in der Regel höher aus.
Neben der Wiederherstellung der gesundheitlichen Unversehrtheit des Geschädigten dient das Schmerzensgeld als Genugtuung. Schließlich leiden Sie als Unfallgeschädigter unter der Fahrlässigkeit des Verursachers. Die wesentlichen Einflussfaktoren, welche die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmen, sind hier die Vermögensverhältnisse des Verursachers, die sogenannte Regulierungsverzögerung sowie das Ausmaß des Verschuldens seitens des Unfallverursachers.
Personenschäden seelischer und psychischer Art können in Form von Schmerzensgeld
geltend gemacht werden:
Körperliche Leiden (Schleudertrauma etc.)
Seelische Folgen (Depressionen, Angstzustände), die Sie infolge des Unfalls belasten
Chronische Leiden
Todesfälle
Pflegebedarf infolge eines Unfalls
Arbeitsausfälle
Schmerzensgeldtabellen – Eine Übersicht
Die Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich stets am Einzelfall. Die unumstößliche Schmerzensgeldtabelle gibt es also nicht. Dennoch haben einige Tabellen sich mittlerweile als Standardwerke etabliert. Hierzu zählen unter anderem die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle sowie die ADAC-Schmerzensgeldtabelle. Es ist allerdings zu beachten, dass die Tabellen zwar eine gute Einschätzung des Rahmens geben, in dem sich die Forderungen bewegen. Doch liegt der Betrag, der letztendlich gerichtlich festgelegt wird, im Ermessen der zuständigen Behörde bzw. des zuständigen Richters.
Im Folgenden soll ein
Überblick über die gängigen Beträge für Schmerzensgeld bei einem Unfall gegeben
werden. Die Angaben beruhen auf den bisherigen Gerichtsentscheiden in diesen
Fällen. Allerdings kann die letztendliche Höhe im Einzelfall abweichen. Zur
Annäherung und ungefähren Einschätzung der Forderungen ist die Tabelle dennoch
ausreichend.
Schmerzensgeldtabelle bei Frakturen und sonstigen Leiden am Schädel
Verletzungsgrad
Symptome
Höhe des Schmerzensgeldes
leicht
Frakturen
ohne Dauerschäden
1.500 –
2.000 €
mittel
Schädelfrakturen
mit Aussicht auf bleibende Schäden
5.000 –
12.000 €
schwer
Frakturen
inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn
Schädelhirntrauma
1.-2. Grades bei geringem Dauerschaden
2.000 – 10.000 €
Schädelhirntrauma 1.-2. Grades mit einhergehender Persönlichkeitsveränderung
20.000 – 45.000 €
Schädelhirntrauma 2. Grades
25.000 – 70.000 €
schwer
Schädelhirntrauma
3. Grades
20.000 – 80.000 €
Schädelhirntrauma 3. Grades und anschließender Pflegefall
100.000 – 400.000 €
Hirnschädigung schweren Grades bei einem Neugeborenen
500.000 € (inkl. 500 € monatl. Rente)
Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen an den Zähnen
Verletzungsgrad
Symptome
Höhe des Schmerzensgeldes
leicht
Zahnfraktur
oder Beschädigung an zwei Zähnen
100 –
1.900 €
mittel
Zahnverlust
(4 Zähne)
2.000 – 2.300 €
schwer
Mehrjährige
Behandlung durch Kieferorthopäden, Zahnschmerz und Entzündungen
5.000 – 10.500 €
Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen am Kiefer
Verletzungsgrad
Symptome
Höhe des Schmerzensgeldes
leicht
Einfache
oder doppelte Kieferfraktur
850 –
4.200 €
mittel
dreifache
Fraktur des Unterkiefers, bleibende Schäden
8.500 –
15.000 €
schwer
Fraktur
des Oberkiefers mit Notwendigkeit einer Prothese
20.000 €
Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen an der Halswirbelsäule
Verletzungsgrad
Symptome
Höhe des Schmerzensgeldes
leicht
Prellungen
an Halswirbeln und Distorsion
450 – 550 €
Schleudertrauma 2. Grades
1.400 – 2.500 €
Beschwerden an HWS mit Dauer von bis zu einem Jahr
3.000 – 3.600 €
Beschwerden an HWS mit Dauer von bis zu zwei Jahren, Schleudertrauma und Bandscheibenschäden
4.800 – 8.000 €
mittel
Schleudertrauma
1. Oder 2. Grades, Einschränkung der Mobilität, teilweise Berufsunfähigkeit
50.000 €
schwer
Querschnittslähmung, unfallbedingter Pflegefall in schwerem Maße
400.000 €
Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen an der Brustwirbelsäule
Verletzungsgrad
Symptome
Höhe des Schmerzensgeldes
leicht
Deckenplattenfraktur
eines Wirbels mit einhergehender, temporärer Arbeitsunfähigkeit
4.000 €
Deckenplattenfraktur von drei Wirbeln mit bleibenden Schäden und Bewegungseinschränkung
6.300 €
mittel
Bruch eines Brustwirbelknochens, mehrwöchige Bewegungsunfähigkeit
9.300 – 15.000 €
Fraktur an drei Brustwirbelknochen, teilweise Versteifung der Wirbelsäule
30.000 – 40.000 €
schwer
Querschnittslähmung
250.000 €
Schmerzensgeld für psychische Schäden und Schockschäden nach einem Unfall
Einige gesundheitliche
Leiden, die durch einen Unfall im Straßenverkehr hervorgerufen werden können,
sind nicht durch konkrete körperliche Einschränkungen bzw. Verletzungen
einzuschätzen.
Doch die Angst und die
psychische Belastung, die mit einem Unfall einhergehen, können ebenfalls Folgen
für den Geschädigten haben und rechtfertigen daher ein Schmerzensgeld. Kommt
durch den Unfall beispielsweise ein anderer Insasse des Wagens ums Leben, kann
dieses Erlebnis zu langfristigen psychischen Leiden führen.
Auch im Falle einer
psychischen Beeinträchtigung durch den Unfall steht dem Geschädigten ein
Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist hier allerdings weniger
genau zu bemessen, als dies bei konkreten körperlichen Leiden der Fall ist.
Psychische Leiden oder Erkrankungen müssen durch einen Spezialisten bestätigt
werden.
Sollten Sie von einem
psychischen Leiden als Folge eines Unfalls betroffen sein und möchten
Schmerzensgeld einfordern, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten.
Dieser weiß am besten, in welcher Höhe Ihre Forderungen angesiedelt werden
sollten und stellt sicher, dass alle notwendigen Beweise vorgelegt werden, um
eine erfolgreiche Einforderung Ihres Schmerzensgeldes durch kompetente
Rechtsvertretung zu garantieren.
Schmerzensgeld: Geschädigte sind mit einem Anwalt gut beraten!
Möchten Sie als
Geschädigter Schmerzensgeld für einen Verkehrsunfall einfordern, bei dem Sie
verletzt wurden, ist kompetenter Rechtsbeistand unbedingt zu empfehlen. Nur ein
Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den
Verfahrensabläufen. Die Festlegung des Betrags sowie die effektive Durchsetzung
der Forderungen lassen Privatpersonen ohne rechtliches Fachwissen häufig ratlos
dastehen.
Im schlimmsten Fall
kann dies dazu führen, dass Ihren Forderungen nicht stattgegeben wird und Sie
leer ausgehen. Mit einem kompetenten Rechtsbeistand gehen Sie daher sicher,
dass Ihr Recht auf Schmerzensgeld auch durchgesetzt wird.
Nutzen Sie für eine erste Erörterung Ihres Falles gerne auch unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Rufen Sie unsere Hotline an und einer unserer Anwälte aus dem Bereich Verkehrsrecht wird Ihren Fall mit Ihnen telefonisch besprechen. Alternativ können Sie auch unser Online-Formular in wenigen Minuten ausfüllen.
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