Schmerzensgeld nach einem Autounfall
Bei einem Unfall sind in der Regel zwei Parteien beteiligt. Dabei handelt es sich um den Unfallverursacher sowie den Unfallgeschädigten. Als Geschädigter in einem Unfall steht Ihnen in den meisten Fällen eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zu.
Doch auch wenn das Recht auf Ihrer Seite steht, ist es häufig schwierig, das Schmerzensgeld auch einzufordern. Die Versicherungen des Unfallverursachers stellen sich gern quer und versuchen, den Betrag so niedrig wie möglich zu halten. Daher sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt konsultieren und sich darüber informieren, welche Rechte Ihnen zustehen.
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Nach einem Unfall Schmerzensgeld einzufordern, ist für viele ein sensibles und emotionales Thema. In dieser Situation haben wir für Sie stets ein offenes Ohr und machen Ihre Ansprüche mit der gebotenen Professionalität und Sachlichkeit für Sie geltend. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise stellen wir sicher, dass Sie zu Ihrem guten Recht kommen.
Auch wenn das Recht in diesen Fällen auf Ihrer Seite ist, bleibt ein Anwalt für das Verfahren häufig unvermeidbar! Um die Ansprüche erfolgreich einzufordern, ist es wichtig, dass alle Anforderungen, Gutachten und Schätzungen vorschriftsgemäß durchgeführt und formal korrekt geschätzt wurden. Nur ein Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den Verfahrensabläufen
Andernfalls drohen selbst Unfallopfern enttäuschende Ergebnisse in Verfahren zum Schmerzensgeld. Denn nur ein Anspruch, der ganz konkret belegbar ist, lässt sich vor Gericht auch durchsetzen.
In aller Kürze
Diese Diagnosen können Sie bei einem Unfall geltend machen
Personenschäden und eine Beeinträchtigung der Gesundheit können vor Gericht geltend gemacht werden. In der Regel werden diese Leiden durch Zahlung eines sogenannten Schmerzensgelds ausgeglichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt sich zum einen anhand der Intensität des Schmerzes. Je stärker die Schmerzen, desto höher in der Regel auch das Schmerzensgeld.
Auch die sogenannte Eingriffsintensität spielt hierbei eine große Rolle. Ist erst eine Operation notwendig, um das gesundheitliche Wohlbefinden des Geschädigten wiederherzustellen, hat dies auch einen Einfluss auf die Höhe des Betrags. Zum anderen hat auch das Aufkommen von Folgeschäden einen Einfluss auf das Schmerzensgeld. Sollte der Geschädigte fortan chronische Leiden oder einen irreparablen Schaden davontragen, fällt das Schmerzensgeld in der Regel höher aus.
Neben der Wiederherstellung der gesundheitlichen Unversehrtheit des Geschädigten dient das Schmerzensgeld als Genugtuung. Schließlich leiden Sie als Unfallgeschädigter unter der Fahrlässigkeit des Verursachers. Die wesentlichen Einflussfaktoren, welche die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmen, sind hier die Vermögensverhältnisse des Verursachers, die sogenannte Regulierungsverzögerung sowie das Ausmaß des Verschuldens seitens des Unfallverursachers.
Personenschäden seelischer und psychischer Art können in Form von Schmerzensgeld geltend gemacht werden:
- Körperliche Leiden (Schleudertrauma etc.)
- Seelische Folgen (Depressionen, Angstzustände), die Sie infolge des Unfalls belasten
- Chronische Leiden
- Todesfälle
- Pflegebedarf infolge eines Unfalls
- Arbeitsausfälle
Schmerzensgeldtabellen – Eine Übersicht
Die Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich stets am Einzelfall. Die unumstößliche Schmerzensgeldtabelle gibt es also nicht. Dennoch haben einige Tabellen sich mittlerweile als Standardwerke etabliert. Hierzu zählen unter anderem die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle sowie die ADAC-Schmerzensgeldtabelle.
Es ist allerdings zu beachten, dass die Tabellen zwar eine gute Einschätzung des Rahmens geben, in dem sich die Forderungen bewegen. Doch liegt der Betrag, der letztendlich gerichtlich festgelegt wird, im Ermessen der zuständigen Behörde bzw. des zuständigen Richters.
Im Folgenden soll ein Überblick über die gängigen Beträge für Schmerzensgeld bei einem Unfall gegeben werden. Die Angaben beruhen auf den bisherigen Gerichtsentscheiden in diesen Fällen. Allerdings kann die letztendliche Höhe im Einzelfall abweichen. Zur Annäherung und ungefähren Einschätzung der Forderungen ist die Tabelle dennoch ausreichend.
Schmerzensgeldtabelle bei Frakturen und sonstigen Leiden am Schädel
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe des Schmerzensgeldes |
leicht | Frakturen ohne Dauerschäden | 1.500 – 2.000 € |
mittel | Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden | 5.000 – 12.000 € |
schwer | Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn | 15.000 – 25.000 € (Schädelhirntrauma), 70.000 – 160.000 € (Gehirnschäden) |
Schmerzensgeldtabelle bei Verletzung am Gehirn
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe des Schmerzensgeldes |
leicht | Schädelhirntrauma 1. Grades | 511 – 2.000 € |
mittel | Schädelhirntrauma 1.-2. Grades bei geringem Dauerschaden | 2.000 – 10.000 € |
Schädelhirntrauma 1.-2. Grades mit einhergehender Persönlichkeitsveränderung | 20.000 – 45.000 € | |
Schädelhirntrauma 2. Grades | 25.000 – 70.000 € | |
schwer | Schädelhirntrauma 3. Grades | 20.000 – 80.000 € |
Schädelhirntrauma 3. Grades und anschließender Pflegefall | 100.000 – 400.000 € | |
Hirnschädigung schweren Grades bei einem Neugeborenen | 500.000 € (inkl. 500 € monatl. Rente) |
Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen an den Zähnen
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe des Schmerzensgeldes |
leicht | Zahnfraktur oder Beschädigung an zwei Zähnen | 100 – 1.900 € |
mittel | Zahnverlust (4 Zähne) | 2.000 – 2.300 € |
schwer | Mehrjährige Behandlung durch Kieferorthopäden, Zahnschmerz und Entzündungen | 5.000 – 10.500 € |
Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen am Kiefer
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe des Schmerzensgeldes |
leicht | Einfache oder doppelte Kieferfraktur | 850 – 4.200 € |
mittel | dreifache Fraktur des Unterkiefers, bleibende Schäden | 8.500 – 15.000 € |
schwer | Fraktur des Oberkiefers mit Notwendigkeit einer Prothese | 20.000 € |
Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen an der Halswirbelsäule
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe des Schmerzensgeldes |
leicht | Prellungen an Halswirbeln und Distorsion | 450 – 550 € |
Schleudertrauma 2. Grades | 1.400 – 2.500 € | |
Beschwerden an HWS mit Dauer von bis zu einem Jahr | 3.000 – 3.600 € | |
Beschwerden an HWS mit Dauer von bis zu zwei Jahren, Schleudertrauma und Bandscheibenschäden | 4.800 – 8.000 € | |
mittel | Schleudertrauma 1. Oder 2. Grades, Einschränkung der Mobilität, teilweise Berufsunfähigkeit | 50.000 € |
schwer | Querschnittslähmung, unfallbedingter Pflegefall in schwerem Maße | 400.000 € |
Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen an der Brustwirbelsäule
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe des Schmerzensgeldes |
leicht | Deckenplattenfraktur eines Wirbels mit einhergehender, temporärer Arbeitsunfähigkeit | 4.000 € |
Deckenplattenfraktur von drei Wirbeln mit bleibenden Schäden und Bewegungseinschränkung | 6.300 € | |
mittel | Bruch eines Brustwirbelknochens, mehrwöchige Bewegungsunfähigkeit | 9.300 – 15.000 € |
Fraktur an drei Brustwirbelknochen, teilweise Versteifung der Wirbelsäule | 30.000 – 40.000 € | |
schwer | Querschnittslähmung | 250.000 € |
Schmerzensgeld für psychische Schäden und Schockschäden nach einem Unfall
Einige gesundheitliche Leiden, die durch einen Unfall im Straßenverkehr hervorgerufen werden können, sind nicht durch konkrete körperliche Einschränkungen bzw. Verletzungen einzuschätzen.
Doch die Angst und die psychische Belastung, die mit einem Unfall einhergehen, können ebenfalls Folgen für den Geschädigten haben und rechtfertigen daher ein Schmerzensgeld. Kommt durch den Unfall beispielsweise ein anderer Insasse des Wagens ums Leben, kann dieses Erlebnis zu langfristigen psychischen Leiden führen.
Auch im Falle einer psychischen Beeinträchtigung durch den Unfall steht dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist hier allerdings weniger genau zu bemessen, als dies bei konkreten körperlichen Leiden der Fall ist. Psychische Leiden oder Erkrankungen müssen durch einen Spezialisten bestätigt werden.
Sollten Sie von einem psychischen Leiden als Folge eines Unfalls betroffen sein und möchten Schmerzensgeld einfordern, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Dieser weiß am besten, in welcher Höhe Ihre Forderungen angesiedelt werden sollten und stellt sicher, dass alle notwendigen Beweise vorgelegt werden, um eine erfolgreiche Einforderung Ihres Schmerzensgeldes durch kompetente Rechtsvertretung zu garantieren.
Schmerzensgeld: Geschädigte sind mit einem Anwalt gut beraten!
Möchten Sie als Geschädigter Schmerzensgeld für einen Verkehrsunfall einfordern, bei dem Sie verletzt wurden, ist kompetenter Rechtsbeistand unbedingt zu empfehlen. Nur ein Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den Verfahrensabläufen. Die Festlegung des Betrags sowie die effektive Durchsetzung der Forderungen lassen Privatpersonen ohne rechtliches Fachwissen häufig ratlos dastehen.
Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass Ihren Forderungen nicht stattgegeben wird und Sie leer ausgehen. Mit einem kompetenten Rechtsbeistand gehen Sie daher sicher, dass Ihr Recht auf Schmerzensgeld auch durchgesetzt wird.
Nutzen Sie für eine erste Erörterung Ihres Falles gerne auch unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Rufen Sie unsere Hotline an und einer unserer Anwälte aus dem Bereich Verkehrsrecht wird Ihren Fall mit Ihnen telefonisch besprechen. Alternativ können Sie auch unser Online-Formular in wenigen Minuten ausfüllen.
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