C/o ist eine Abkürzung und kommt aus dem Englischen und bedeutet „care of“, was im Deutschen so viel wie „wohnhaft bei“ oder „im Hause“ heißt..
Normalerweise nutzen Privatleute eine c/o Adresse um Post zu erhalten, obwohl sie an der jeweiligen Adresse nicht gemeldet sind. Z.B.: Wenn eine Austauschstudent nach Deutschland kommt und bei einer Gastfamilie wohnt, dort aber auch Post erhalten möchte. Dann würde er seinen Namen angeben, also beispielweise: Peter Müller c/o Familie Schmitz. Dadurch weiß man das Familie Schmitz berechtigt ist die Post für Peter Müller anzunehmen. Bedeutet also das Familie Schmitz den Brief für Peter Müller annehmen darf aber ihn ungeöffnet an ihn aushändigen muss.
C/o Adresse nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG, § 31 HGB im Handelsregister eintragungsfähig
Nun hat das OLG Hamm entschieden, dass eine c/o Adresse auch bei einer GmbH-Geschäftsanschrift genutzt werden darf, solange diese zur besseren Auffindbarkeit der Annahme der Sendung bestimmter Person dient. Und zwar auch dann, wenn die angegebene Adresse keine direkten Geschäftsräume der GmbH sind oder dort sich die private Wohnung eines gesetzlichen Vertreters der GmbH befindet.
Einschränkung nur bei Zustellungshindernissen
Gleichzeitig hat das OLG Hamm die Zulässigkeit einer c/o Adresse nicht per se als zulässig angesehen. Unter bestimmen Umständen kann eine c/o Adresse auch nicht zulässig sein. Dies soll dann der Fall sein, wenn die c/o Adresse gerade „der Verschleierung der Zustellmöglichkeit oder dem Vortäuschen einer solchen Möglichkeit“ dient. (OLG Hamm, Beschl. v. 07,.05.2015 – Az.: 27 W 51/15).(STK)