Das Reise-Bu­chungs­por­tal Book­ing ist laut EU-Kommission ein sog. Gatekeeper nach dem DMA. Die Platt­form stel­le eine wich­ti­ge Schnitt­stel­le zwi­schen Un­ter­neh­men und Ver­brau­chern dar und muss daher in der EU künf­tig stren­ge­re Re­geln ein­hal­ten. .

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über die digitalen Märkte (Di­gi­tal Mar­kets Act, DMA) das Reise-Buchungsportal Booking als Gatekeeper für seinen Online-Vermittlungsdienst Booking.com benannt. Zudem hat die Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Plattform “X” ebenfalls als Gatekeeper angesehen werden muss.

Booking, X-Ads und TikTok-Ads

Für sogenannte “Gatekeeper” (Torwächter) gilt seit Anfang März 2024 der DMA. Die Grundannahme ist, dass die großen Plattformbetreiber als wichtige Schnittstelle zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition mit wettbewerbsschädigenden Maßnahmen verfestigen könnten. Der DMA soll diese Position aufbrechen und für mehr fairen Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue konkurrierende Unternehmen sorgen. Betroffen sind bereits zahlreiche Unternehmen, darunter auch die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die jetzigen Entscheidungen sind das Ergebnis eines Überprüfungsverfahrens, das die Kommission nach Eingang der Anmeldungen der drei Unternehmen Booking, TikTok, und X hinsichtlich ihres potenziellen Status als Gatekeeper am 1. März 2024 durchgeführt hatte. Booking selbst hatte dargelegt, dass das Unternehmen die einschlägigen Schwellenwerte erreiche.

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Die Social-Media-Plattform X hingegen hatte dies verneint. Trotz Einhaltung der Schwellenwerte sei X als Plattform nicht als wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern anzusehen, so das Unternehmen. Dies wird nun von der Kommission innerhalb der kommenden fünf Monaten überprüft.

Eine weitere Erwiderung reichte X für seinen Online-Werbedienst X-Ads ein. Die Kommission kam hier aber bereits zu dem Ergebnis, dass X-Ads zwar die quantitativen Schwellenwerte für die Benennung nach dem Markenschutzgesetz erfülle, jedoch nicht als wichtige Schnittstelle eingestuft werden könne. Daher beschloss die Kommission, X-Ads nicht als Gatekeeper zu benennen.

Schließlich erhielt die Kommission am 1. März 2024 ebenfalls die Info des Online-Werbedienstes TikTok-Ads des chinesischen Anbieters ByteDance, die sich ebenfalls nicht als Gatekeeper sehen. Die Kommission kam auch hier zu dem Schluss, dass TikTok-Ads zwar die quantitativen Schwellenwerte für die Ausweisung gemäß dem DMA erreiche, dieser Kernplattformdienst jedoch nicht als wichtiges Gateway eingestuft werden könne. Daher beschloss die Kommission, auch TikTok-Ads nicht zu benennen.

Booking muss DMA nun umsetzen

Nach seiner Benennung als Gatekeeper hat Booking nun sechs Monate Zeit, um die entsprechenden Verpflichtungen im Rahmen des DMA zu erfüllen und den Endnutzern mehr Auswahl und Freiheit zu bieten sowie den gewerblichen Nutzern einen fairen Zugang zu den Gatekeeper-Diensten zu ermöglichen. Booking hat sechs Monate Zeit, um einen detaillierten Bericht vorzulegen, in dem das Unternehmen darlegt, wie es die einzelnen Verpflichtungen des DMA erfüllt. Einige der DMA-Verpflichtungen gelten jedoch mit sofortiger Wirkung, z. B. die Verpflichtung, die Kommission über jeden beabsichtigten Zusammenschluss im digitalen Sektor zu informieren.

Die Kommission wird dabei die tatsächliche Umsetzung und Einhaltung dieser Verpflichtungen überwachen. Kommt ein Gatekeeper den vom DMA festgelegten Verpflichtungen nicht nach, kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, die bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 % betragen können. Bei systematischen Verstößen ist die Kommission auch befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Gatekeepers, ein Geschäft oder Teile davon zu verkaufen oder dem Gatekeeper den Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem systematischen Verstoß zu verbieten.

Weitere Untersuchungen

Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft, die sechs von der Kommission am 6. September 2023 benannten Gatekeeper, mussten bis zum 7. März 2024 alle DMA-Verpflichtungen vollständig erfüllen.

Am 25. März 2024 leitete die Kommission Untersuchungen zur Nichteinhaltung der Vorschriften von Alphabet über die Lenkung in Google Play und die Selbstreferenzierung in der Google-Suche, der Vorschriften von Apple über die Lenkung im App Store und den Auswahlbildschirm für Safari sowie des “Bezahl- oder Zustimmungsmodells” von Meta ein. Die Kommission kündigte weitere Ermittlungsschritte an, um Fakten und Informationen in Bezug auf Amazons Selbstreferenzierung und Apples alternatives App-Vertriebs- und neues Geschäftsmodell zu sammeln.

Am 29. April 2024 bezeichnete die Kommission Apples iPadOS, sein Betriebssystem für Tablets, als Gatekeeper im Rahmen des DMA. Apple hat nun sechs Monate Zeit, um iPadOS in Einklang mit den einschlägigen DMA-Verpflichtungen zu bringen.

tsp