Wer sich schon mal ein Apple Produkt gekauft hat, hat sich wahrscheinlich auch über die eigenwillige Garantie-Politik des Unternehmens gewundert. Apple gewährt auf seine Produkte nur ein Jahr Garantie, eine zusätzliche Verlängerung der Garantie auf zwei bzw. drei Jahre, für die Apple gezielt Werbung macht, ist kostenpflichtig.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist die Werbung für die kostenpflichtige Garantie irreführend, da der Verbraucher auf die ohnehin bestehenden Gewährleistungsrechte nicht hingewiesen werde. Unter der Koordination der europäischen Verbraucherorganisation BEUC hat der vzbv zusammen mit zehn anderen europäischen Verbraucherorganisationen (Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) das Unternehmen abgemahnt. Apple hat nun bis zum 30. März 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so die Meldung des vzbv.
Auf der Webseite von Apple wird dem Käufer eines Apple-Produkts der “AppleCare Protection Plan” empfohlen, mit dem man die Garantie für die gekauften Produkte kostenpflichtig verlängern kann. Auf der Webseite heißt es: “Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.”
Der vzbv kritisiert, dass Apple nicht deutlich genug auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler hinweist. Unabhängig von einer Herstellergarantie gelten diese in der EU mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Bei einer vom Hersteller abgegebenen Garantie muss dieser auf verständliche Weise auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht diese Anforderungen in der Werbung für die Apple-Garantie als nicht gegeben an, vielmehr “könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben”, so die Meldung des vzbv. Durch die irreführende Formulierung bei der Bewerbung des AppleCare Protection Plan könne der Verbraucher abgehalten werden, seinen gesetzlichen Anspruch geltend zu machen. Somit verstoße Apple gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, so die Meldung des vzbv weiter.