Werbung mit sogenannten „Green Claims“ ist mittlerweile von Produktverpackungen der unterschiedlichsten Kategorien (Lebensmittel, Klebstoffe, Schreibmaterialien, Autos) nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger sind zwei neue Richtlinienvorschläge der EU-Kommission, die genau solche umweltbezogenen Werbeaussagen wie z.B. „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „umweltbewusst“ etc. künftig regeln sollen. Die WBS.LEGAL hat nun die zwei wichtigen Richtlinienvorschläge gutachterlich geprüft und dringenden Handlungsbedarf gefunden. Das vollständige Gutachten finden Sie hier.

Mit der Green Claims Directive bringt die Europäische Union derzeit eine Richtlinie auf den Weg, womit sie künftig klare und transparente Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen schaffen möchte. Nur wenn umweltbezogene Aussagen wissenschaftlich belegbar sind, sollen diese auch getätigt werden dürfen.

Die Richtlinie soll vor allem Abhilfe gegen Green Washing schaffen, da es hier derzeit rechtliche Lücken gibt. Dies wird aktuell noch von manchen Unternehmen genutzt, um mit vagen, unfundierten oder gar fälschlichen Klimaversprechen zu werben.

Zudem hat das EU-Parlament am 17. Januar 2024 die Trilogeinigung über das Verbot von Greenwashing und irreführenden Produktinformationen angenommen. Auch der Rat muss nun noch zustimmen, dann kann die Richtlinie in Kraft treten

Kanzlei WBS hat die Vorschläge zur Richtlinie begutachtet

Wir als Kanzlei konnten das gemeinsame Forschungsprojekt der Assoziation ökologischer Lebensmittel Hersteller e.V. (AöL e.V.) mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und dem Öko-Institut e.V. unterstützen und haben die gutachterliche Prüfung dieser zwei wichtigen grünen Richtlinienvorschläge im Hinblick auf die Kommunikation über Bio-Lebensmittel vorgenommen. Unser Gutachten hat zu interessanten und kritisch zu sehenden Ergebnissen geführt, die einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Das vollständige Gutachten finden Sie hier:


Außerdem ist eine Zusammenfassung des Gutachtens ist unter dem folgenden Links auf Deutsch und auf Englisch aufrufbar:

An dieser Stelle möchte ich mich für die tatkräftige und wunderbare Unterstützung bei der Recherche und Erstellung des Gutachtens bei Madlen Gießelmann, Lennart Gürleyik, Leon Sander, Anna Schweda und Maria Wegelei bedanken.

Lucia Scharl

Soforthilfe vom Anwalt

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