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Kann man eine Abmahnung nicht annehmen oder ignorieren?

Im Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht gilt:

Eine Abmahnung im Urheberrecht sollte nicht ignoriert werden, da sie ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ignorieren oder Nichtannahme einer Abmahnung kann dazu führen, dass der Abmahnende rechtliche Schritte gegen Sie einleitet, wie zum Beispiel eine Klage vor Gericht. Es ist daher ratsam, eine Abmahnung ernst zu nehmen und darauf angemessen zu reagieren. Dazu gehört beispielsweise das Prüfen der Vorwürfe und gegebenenfalls das Ergreifen von Gegenmaßnahmen, um die Angelegenheit zu klären. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Im Arbeitsrecht gilt:

Als Arbeitnehmer ist es nicht ratsam, eine Abmahnung einfach zu ignorieren oder nicht anzunehmen. Eine Abmahnung ist eine formale Maßnahme des Arbeitgebers, um das Verhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz zu korrigieren oder zu verbessern. Indem ein Arbeitnehmer die Abmahnung ignoriert oder nicht annimmt, kann er das Problem nicht lösen und kann möglicherweise weitere Konsequenzen wie eine Kündigung riskieren. Es ist besser, die Abmahnung zu lesen und entweder eine schriftliche Stellungnahme abzugeben oder das Verhalten am Arbeitsplatz zu verbessern, um zukünftige Probleme zu vermeiden.

Im Zweifel kann ein Anwalt darüber entscheiden, wie mit der Abmahnung umzugehen ist.

Bei WBS.LEGAL unterstützen wir Sie gerne im Kampf gegen die Abmahnung. Ganz gleich ob aus widerrechtlicher Bildnutzung, beim Filesharing oder im Arbeitsrecht oder Wettbewerbsrecht – unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite. Melden Sie sich für eine kostenfreie Erstberatung unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es elementar, zunächst einmal die Ruhe zu bewahren, nichts vorschnell zu unterschreiben, keine übereilten Überweisungen zu tätigen und wohlüberlegt die für Sie richtigen Schritte einzuleiten. Strapazieren Sie Ihr Portemonnaie nicht unnötig! Dazu besteht kein Grund. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits zehntausende Betroffene vertreten und uns gemeinsam schnell, zielführend und effektiv zur Wehr.

Christian SolmeckeRechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE

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