Der BGH muss entscheiden, ob die DFB-Reglements von 2015, die erhebliche Einschränkungen für Spielervermittler mit sich bringen, möglicherweise gegen das Kartellverbot verstoßen. Aus den Vorberatungen sticht heraus, dass Regeln sowohl kritisch als auch mit wohlwollend eingeschätzt werden. Eine Vorlage zum EuGH ist nicht ausgeschlossen.

Im Fußball gehören sie wie selbstverständlich dazu: Spielervermittler. Die Klubs geben Millionen für deren Dienste aus. Doch was dürfen sie wirklich? Und was darf der Deutschen-Fußball-Bund (DFB)?

Aktuell befindet sich der Bundesgerichtshof (BGH) in den Vorberatungen bezüglich der Frage, ob mehrere Punkte des 2015 in Kraft getretenen DFB-Reglements rechtswidrig sind. Spielerberater Roger Wittmann, dessen der Firma Rogon Kunden wie Thilo Kehrer oder Julian Draxler unter Vertrag hat, klagt gegen den DFB mit der Begründung, dass verschiedene Regelungen gegen das Kartellverbot verstoßen. Das Vorgehen wird von der Deutschen Fußballspieler-Vermittler Vereinigung unterstützt. Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte Ende 2021 in seinem Urteil zum Teil dem DFB und zum Teil Wittmanns-Agentur Recht gegeben. Gegen diese Entscheidung haben beide Seiten Revision zum BGH eingelegt.

Wie die DFB-Regeln Spielervermittler beeinflussen

Es geht um die umfassende und gleichzeitig millionenschwere Tätigkeit der eher öffentlichkeitsscheuen Spielervermittler, die im Bereich des DFB tätig sind. Sie werden von Vereinen oder Fußballern beim Abschluss eines Profivertrags oder bei Transfers engagiert. Die Zahlen belegen, wie lukrativ dieses Geschäft ist: Bundesliga Teams gaben allein 2021 zwischen 878.000 Euro (VfL Bochum) und 32,78 Millionen (Borussia Dortmund) für die Dienste der Spielervermittler aus. Auf internationalem Level waren es nach Angaben der FIFA im Jahr 2022 rund 586 Millionen Euro. FIFA und DFB wollen mit dem Regelwerk für Transparenz und Kontrolle auf dem Markt sorgen und damit mehr Gleichheit zwischen den mehr und weniger erfolgreichen Vereinen erreichen.

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Um national Regeln in diesem Bereich einzuziehen, hat der DFB als großer Sportfachverband 2015 eigene Regeln geschaffen. Im Verfahren steht auch die Frage im Raum, ob ein Fußballverband hier eigene Regeln schaffen und damit den Grundsatz des freien Wettbewerbs einengen kann. Es geht also um grundsätzliche Fragestellungen.

Nach ersten Vorberatungen äußern sich die BGH-Richter jedoch kritisch. Der Vorsitzende hinterfragt die Vorschrift, nach der Vermittler sich keine Beteiligung an einem künftigen weiteren Transfer Ihres Spielers sichern können. Vor dem Hintergrund, dass Transfers trotz laufender Verträge im Fußball allgegenwärtig sind, stellt diese Regel einen enormen Eingriff in die Preisgestaltungsfreiheit dar. Auch die Pflicht zur Offenlegung von Zahlungen ist fragwürdig, da die Höhe der Vergütung keine Rückschlüsse zulässt, ob sportfremde Interessen in den Spielerwechsel hineinspielen.

Ein Blick in die Zukunft in die Entscheidung des BGH

Der BGH wird sich voraussichtlich jedoch nicht gegen alle angegriffenen Regeln sträuben. So könnten vor allem Regelungen bezüglich der Registrierung und Vermittlung minderjähriger Spieler positiv bewertet werden. Es spricht wohl nichts gegen die Zulässigkeit der Vorschrift, die es den Spielern und Vereinen vorschreibt, nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten zu dürfen. Auch wird der BGH der Regel zum Schutz minderjähriger Spieler, die vorsieht, dass bei deren Vermittlung keine Provision kassiert werden darf, wohlwollend begegnen. Die Richter sind allerdings auch noch in sehr grundsätzlichen Fragen verschiedener Meinung und bedürfen noch intensiver Beratungen. Auch eine Vorlage der Frage an den Europäischen Gerichtshof hält der Vorsitzende Richter für möglich.

Erst im Januar ist zudem ein neues FIFA-Reglement in Kraft getreten, dass den Vermittlern weitere Einschränkungen auferlegt. Der DFB-Anwalt sieht bereits ab, dass auch diese Regeln vor Gericht landen werden.

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