Lange Zeit mussten die Betreiber von Abofallen nicht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Doch die Zeiten haben sich seit einer Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main geändert. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt in einem ganz speziellen Fall Anklage erhoben, der viele Verbraucher betrifft.

Immer wieder fallen Verbraucher auf die Betreiber von Abofallen herein-zumal diese die Verbraucher gerne gehörig unter Druck setzen. Obwohl sich Verbraucher normalerweise gegen diese Praktiken erfolgreich wehren können, sehen manche davon ab. Für die Betreiber ist das daher leider noch ein einträgliches Geschäft.

Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt am Main diese Abzocke als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft hat, machen allerdings immer mehr Staatsanwaltschaften Ernst. Betreiber von Abofallen müssen -über zivilrechtliche und wettbewerbsrechtliche Schritte hinaus-nicht nur mit der Verhängung einer Geldstrafe, sondern auch mit  einer Freiheitsstrafe rechnen.

Jetzt geht die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen Rechtsanwalt Olaf Tank und die Brüder Andreas Walter Schmidtlein sowie Jan Manuel Schmidtlein vor- und hat gegen diese Personen Anklage erhoben. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen über den Zeitraum von etwa 1 ½ Jahren. Dieser soll über die Webseiten Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de verübt worden sein. Das ergibt sich aus einer aktuellen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt. In der Pressemitteilung werden ausdrücklich die Namen der Beschuldigten aufgeführt. Dies zeugt von der öffentlichen Brisanz und dass vermutlich viele belastende Indizien gegen die betroffenen Betreiber sprechen.

Wer auf eine Abofalle hereingefallen ist, sollte sich umgehend an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden und keinesfalls einfach zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter Druck macht und Ihnen in einem Mahnschreiben etwa mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers oder anderen Schikanen droht. Unter Umständen kommt auch eine Strafanzeige insbesondere wegen gewerbsmäßigen Betruges infrage. Wichtig ist vor allem, dass Sie den Mahnbescheid eines Gerichtes – wenn er überhaupt kommt – nicht ignoriert werden darf. Ansonsten kann auch bei einer rechtwidrigen Forderung ein vollstreckungsfähiger Titel gegen Sie erwirkt werden.

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