Die EU will gegen rechtsmissbräuchliche Klagen gegen Journalisten und NGOs vorgehen. Die sogenannten Slapp-Klagen würden Betroffene lediglich einschüchtern und die Justiz missbrauchen, jedoch keinen Erfolg davon tragen. Entsprechende Vorschläge für den Kampf gegen diese Klagen hat die EU-Kommission nun angekündigt.

Slapp-Klagen, wobei Slapp für Strategic Lawsuits Against Public Participation (Dt.: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) steht, erinnern vom Wortlaut an das englische Wort „slap“, also die Ohrfeige. Und das ist kein Zufall. So sollen diese Klagen – grob gesagt – die kritischen Stimmen von Medienschaffenden und von der Zivilgesellschaft schlagartig verhindern. In den meisten Fällen klagen dabei vermögende Privatpersonen oder Behörden und versuchen durch langwierige Gerichtsverfahren das öffentliche Interesse an einer bestimmten Sache gen Null zu steuern. Das Pikante an diesem Vorgehen: jene Slapp-Klagen sind tendenziell aussichtslos, was die Kläger im Vorhinein wissen. Schließlich sind gerade die Meinungen von Journalisten oder NGOs (Nichtregierungsorganisation) essenziell für eine Demokratie. Dies wurde in der Vergangenheit auch von diversen Gerichten bestätigt, unter anderem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dennoch nutzen einige Behörden und Privatpersonen die immer noch bestehenden Gesetzeslücken aus und nutzen jene Form der Slapp-Klage aus. Das will die EU (Europäische Union) nun durch weitreichende Maßnahmen unterbinden.

Anti-Slapp-Bericht mit weitreichenden Forderungen

Ihr erster Schritt ist der sogenannten Anti-Slapp-Bericht. Dieser wurde im Europäischen Parlament von dem deutschen Sozialdemokraten Tiemo Wölken und der maltesischen Christdemokratin Roberta Metsola ausgearbeitet. Darin schlagen die Abgeordneten einen EU-Rechtsakt gegen die Slapp-Klagen vor, wonach Slapp-Kläger bei Zivilverfahren stets nachweisen müssten, dass die Klage nicht missbräuchlich ist. Ist dies nicht möglich oder erkennt das Gericht die Klage als missbräuchlich an, wäre das Gericht verpflichtet die Klage generell abzuweisen. Zudem hätte die gegnerische Partei, also der Journalist oder die NGO, einen Anspruch auf Schadensersatz. Im strafrechtlichen Sinne soll die Verfolgung wegen Verleumdung in Slapp-Konstellationen darüber hinaus gänzlich ausgeschlossen werden.

Zudem soll den betroffenen Journalisten und NGOs eine gewisse EU-weite praktische Hilfe zuteil werden. So sollen nicht nur spezielle Schulungen angeboten werden, nach denen die Richter Slapp-Klagen leichter erkennen können, und unabhängige Stellen Hilfe leisten. Vor allem soll die juristische Hilfe für Slapp-Verfahren aus einem weitreichenden EU-Fonds bezahlt werden.

Klare Definition von „Missbrauch“ erforderlich

Allerdings scheint inmitten der hochgreifenden Überlegungen eine wichtige Frage noch unbeantwortet zu sein: Wann liegt überhaupt ein solcher Missbrauch der Justiz vor? Schließlich ist einerseits die Meinungs- und Pressefreiheit verfassungsrechtlich geschützt, andererseits aber auch der freie Zugang zu den Gerichten. Dies müsste im Zweifel klar definiert, zumindest jedoch eingegrenzt werden, um Widersprüchen entgegenzutreten.

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Es bleibt also abzuwarten, ob der Anti-Slapp-Bericht den Durchbruch schafft, es also einen Rechtsakt gibt, oder ob es bei lediglichen Unterstützungsleistungen wie der Finanzierung von Anwälten der Journalisten und NGOs bleibt. Im September diesen Jahres soll der Bericht zumindest schon einmal in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments beschlossen werden, im Oktober im Plenum. Bisher stehen die Zeichen jedoch gut. So hat beispielsweise die EU-Kommission bereits versprochen Vorschläge vorzulegen.

Allerdings werden es auch kritische Stimmen lauter. So würde ein solcher Rechtsakt voraussichtlich einen sehr kleinen Anwendungsbereich haben. Dem könnte zwar mit einer länderübergreifenden Bedeutung entgegengewirkt werden, allerdings besitzt die EU keine generelle Kompetenz für die Gestaltung von Gerichtsverfahren in ihren Mitgliedsstaaten. Vielmehr müssten die jeweiligen Staaten selbst eigene, nationale Gesetze beschließen. Dies ist bisher – anders als in den USA, Kanada und Australien, die bereits ein solches Slapp-Gesetz haben – nicht geschehen.

Zuwachs für Europäisches Bündnis “CASE” gegen Slapp-Klagen

Deutschland ist jedoch grundsätzlich selbst daran gelegen gegen jene Klagen vorzugehen. Schließlich sind Slapp-Verfahren in Deutschland tatsächlich schon lange keine Seltenheit mehr. Das bekannteste Slapp-Verfahren in Deutschland ist wahrscheinlich das des Karl Bär vom Umweltinstitut München. Dieser muss sich in Bozen vor einem Gericht verantworten, weil er Kritik am Pestizideinsatz auf den Südtiroler Apfelmonokulturen geübt hatte. Der Südtiroler Agrar-Landesrat sowie knapp 1.400 Bauern hatten daraufhin einen Strafantrag wegen übler Nachrede gegen Bär gestellt. Das Umweltinstitut ließ das nicht auf sich sitzen. Es hielt dieses rechtliche Vorgehen für einen Einschüchterungsversuch und schloss sich dem Europäischen Bündnis gegen Slapp-Klagen (CASE = Coalition Against Slapps) an. Dem Beispiel dürften auch in Zukunft viele folgen.

lha