Findet der Trubel um den Mops Edda, der mittlerweile Wilma heißt, nun sein Ende? Nachdem eine Frau den Mops auf eBay ersteigerte, musste sie 19.000 Euro in die Hand nehmen, um das angeblich kranke Tier behandeln zu lassen. Jetzt hat das LG Münster geurteilt, dass sie dennoch keinen Anspruch gegen die Stadt auf Ersatz der Heilungskosten hat.

Ein Fall, der schon seit Jahren durch die Medien geht: Als eine Familie aus Ahlen Insolvenz anmeldete, griff die Stadt zu einer sehr harten Maßnahme – ein Beamter der Stadt pfändete die geliebte Familienhündin „Edda“ und verkaufte sie über eBay an eine Frau. Das herzlose Vorgehen der Stadt sorgte weltweit für Kopfschütteln. Darüber hinaus sorgte der Fall auch für einen Rechtsstreit vor dem Landgericht (LG) Münster. Denn die Käuferin behauptete, Edda sei krank gewesen und die Stadt müsse ihr die Heilbehandlungskosten erstatten. Das LG Münster hat die Klage nun aber großteils abgewiesen (Urt. v. 05.04.2023, Az. 02 O 376/19).

LG Münster urteilt im Fall Edda

Die eBay-Käuferin behauptet, dass Edda (die sie später in Wilma umbenannte) schon zum Kaufzeitpunkt an einer Augenreizung sowie an weiteren Krankheiten gelitten habe. Sie fühlte sich getäuscht, weil der Stadt-Mitarbeiter in der Internet-Anzeige geschrieben hatte, das Tier sei gesund. Also klagte sie gegen die Stadt Ahlen auf Ersatz der mehreren tausend Euro Heilbehandlungskosten. Der Streitwert der Klage lag bei rund 19.000 Euro.

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Wir sind bekannt aus

Nun folgte aber vor Gericht die Ernüchterung für die Halterin: Es habe nicht festgestellt werden können, dass der Mops zum Zeitpunkt des Kaufs an besagter Augenkrankheit oder weiteren Krankheiten gelitten habe, so die Münsteraner Richter. Das Gericht stellte lediglich fest, dass eine Impfung fehlte und sprach der Hundehalterin nur ein paar hundert Euro plus Zinsen zu, wies die Klage aber im Übrigen ab.  

Die Halterin kann gegen das Urteil noch Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einlegen. Womöglich ist das letzte Wort in der Causa „Edda/Wilma” noch nicht gesprochen.

Weitere Rechtsfragen rund um Mops Edda

Schon vor diesem gerichtlichen Verfahren waren Rechtsfragen rund um den Fall medial diskutiert worden:

Zum einen, weil die eBay-Käuferin des Hundes damals wegen der Krankheit des Tieres auch Strafanzeige gegen den Vollziehungsbeamten der Stadt wegen Betrugs erstattete. Das Verfahren wurde aber schon im Jahr 2020 wegen Geringfügigkeit sowie dem fehlenden öffentlichen Interesse eingestellt.

Zum anderen, weil bereits die Pfändung des Tieres bei seiner ursprünglichen Familie rechtlich vermutlich nicht einwandfrei war: Nach § 811c Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) dürfen Haustiere nur dann gepfändet werden, wenn der Wert des Tieres so hoch ist, dass das Tierwohl hintenanstehen muss. Ob das bei den knapp 700 Euro, die durch den Weiterverkauf erzielt wurden, angenommen werden kann, darf bezweifelt werden. Gepfändete Sachen müssen nach § 814 ZPO außerdem öffentlich versteigert werden. Die Stadt verkaufte das Tier aber über eBay, als sei Edda eine Münzsammlung oder eine alte Spülmaschine.

Einfach gesagt: Die Stadt Ahlen bekleckerte sich nicht gerade mit Ruhm. Das sah schnell auch die weltweite Presse so, sogar die New York Times berichtete über den Fall.