Wer im Online-Handel mit Begriffen wie „Gewährleistung“ oder „Garantie“ wirbt, bewegt sich juristisch oft auf dünnem Eis. Um für mehr Klarheit zu sorgen, hat die Europäische Kommission neue grafische Symbole eingeführt. Wir erklären Ihnen, wie Sie diese Labels einsetzen, ohne teure Abmahnungen zu riskieren.

Die Unterscheidung zwischen der gesetzlichen Mängelhaftung und einer freiwilligen Garantie ist für viele Verbraucher ein Buch mit sieben Siegeln. Die EU-Gesetzgebung verfolgt mit der Einführung neuer Symbole das Ziel, die Langlebigkeit von Produkten zu fördern und die Transparenz zu erhöhen. Online-Händler stehen damit vor der Aufgabe, diese Informationen rechtssicher in ihren Shops zu implementieren. Dabei dürfen die strengen Informationspflichten zu keinem Zeitpunkt verletzt werden. Die neuen Vorgaben regeln nicht nur die Existenz der Labels, sondern auch deren konkrete Gestaltung und die Platzierung im Kaufprozess.
Die Einführung des EU-Gewährleistungs- und Garantielabels
Hinter der Neuerung steht das Bestreben des Gesetzgebers, den nachhaltigen Konsum zu stärken. Verbraucher erkennen durch die Labels auf einen Blick, wie lange sie im Falle eines Defekts abgesichert sind. Wir unterscheiden hierbei strikt zwischen dem gesetzlichen Schutz und zusätzlichen Herstellerversprechen. Während die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwaren in der Regel zwei Jahre beträgt, handelt es sich bei Garantien um freiwillige Leistungen, die über diesen Zeitraum hinausgehen oder zusätzliche Services abdecken.
In unserer täglichen Praxis sehen wir regelmäßig, dass die Vermischung dieser Begriffe zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Unklare Angaben über die Dauer der Absicherung können Verbraucher in die Irre führen. Die standardisierten Labels schaffen hier Abhilfe. Händler müssen jedoch wissen: Die Nutzung dieser Symbole ist nicht obligatorisch. Es handelt sich um ergänzende Informationen, die – sobald sie verwendet werden – absolut präzise sein müssen.
Was genau wird Pflicht? Geltung ab dem 27.09.2026
Die rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei verschiedene Arten von Informationen visualisieren, sofern sie diese nutzen:
- Das Gewährleistungs-Label: Ein standardisierter Hinweis auf die gesetzliche Mängelhaftung. Er muss bei jedem Produktkauf für Verbraucher sichtbar sein und in Deutschland zwingend in deutscher Sprache gehalten sein.
- Das Garantie-Label: Gibt ein Hersteller eine zusätzliche, freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, muss dies mit einem speziellen, harmonisierten Label gekennzeichnet werden. Dieses ist sprachneutral gestaltet und zeigt die Dauer der Garantie in Jahren an.
Die EU möchte damit erreichen, dass langlebige Produkte sofort ins Auge springen und als Verkaufsargument dienen. Gleichzeitig unterbinden wir damit, dass Händler die gesetzlichen Rechte, die ohnehin immer bestehen, als „besonderen Service“ tarnen.
Wo müssen diese Labels platziert werden?
Die Pflicht gilt sowohl für den stationären Handel als auch für den Online-Handel. Wir haben die wichtigsten Anforderungen für Sie zusammengefasst:
- Online-Shops: Hier muss das Label direkt beim Produkt angezeigt werden, in der Regel in der farbigen Version.
- Ladengeschäfte: Das Etikett kann auf der Verpackung, am Produkt selbst oder deutlich sichtbar am Warenregal angebracht werden. Im Laden ist auch eine Schwarz-Weiß-Variante zulässig, wobei eine Mindestgröße von 95 x 100 mm einzuhalten ist.
Händler sollten beachten, dass nach aktuellem Stand keine Übergangsregelung für Altbestände im Lager vorgesehen ist. Das bedeutet: Alles, was ab dem Stichtag im Regal steht oder online angeboten wird, muss korrekt gekennzeichnet sein.
„Right to Repair“ tritt in Kraft: Reparatur-Pflicht ab Juli 2026
Passend dazu tritt bereits am 31. Juli 2026 die Umsetzung des „Right to Repair“ in Kraft. Entscheidet sich ein Kunde für eine Reparatur statt eines Ersatzgeräts, verlängert sich die Verjährungsfrist der Gewährleistung um weitere 12 Monate. Das alles zahlt auf dasselbe Ziel ein: Produkte sollen länger halten und Rechte transparenter werden. Wir empfehlen Händlern dringend, spätestens im Sommer 2026 ihre Shop-Systeme und Preisschild-Vorlagen technisch umzustellen.
Achtung bei Verstößen: Es drohen Abmahnungen
Da diese Pflichten in die vorvertraglichen Informationspflichten aufgenommen werden, sind Fehler ab dem Stichtag wettbewerbsrechtlich relevant. Wer die Labels nicht oder falsch anbringt, riskiert kostspielige Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbände. Die Verwendung dieser Labels ersetzt zudem Ihre bestehenden Informationspflichten nach dem EGBGB nicht, sondern ergänzt sie lediglich.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Online-Shop rechtssicher aufzustellen und die neuen Kennzeichnungspflichten bis zum 27.09.2026 korrekt umzusetzen. Wir prüfen Ihre Produktseiten und erstellen rechtssichere Texte für Ihre Kundenkommunikation. Nutzen Sie unsere Expertise für eine sichere Marktpräsenz. Sie erreichen uns jederzeit unter der 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
hekem