Die Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben in den USA eine weitreichende Urheberrechtsklage gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Sie werfen dem Entwickler des Sprachmodells Claude vor, massenhaft geschützte Songtexte und Kompositionen illegal aus Schattenbibliotheken bezogen und für das KI-Training genutzt zu haben. Im Raum stehen nun existenzielle Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe.

Der juristische Druck auf Entwickler von generativer Künstlicher Intelligenz wächst rasant. Am 28. August 2026 reichten die Musikbranchenriesen Sony Music Publishing und Warner Chappell Music beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien (US-Bezirksgericht NDCA) eine umfangreiche Klageschrift gegen das in San Francisco ansässige KI-Unternehmen Anthropic ein. Aus Sicht der Kläger handelt es sich bei diesem Vorgehen um einen der größten und offensichtlichsten fortlaufenden Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte der Technologiebranche. Im Kern geht es um die systematische und vollkommen unautorisierte Nutzung von Zehntausenden urheberrechtlich geschützten Musikwerken, um das kommerzielle KI-Modell Claude zu trainieren. (US-Bezirksgericht NDCA, Klageschrift v. 28.08.2026)
Schattenbibliotheken, Torrents und zerstörte Notenbücher
Die Vorwürfe gegen Anthropic wiegen außerordentlich schwer und offenbaren tiefe Einblicke in die mitunter äußerst fragwürdigen Datengewinnungsmethoden der KI-Industrie. Laut der Klageschrift stützte sich Anthropic für das Training seiner Modelle in erheblichen Teilen nicht auf legal erworbene oder frei verfügbare Lizenzen, sondern griff gezielt auf sogenannte Schattenbibliotheken zurück. Das Unternehmen bezog offenbar über das BitTorrent-Netzwerk systematisch Millionen von Dateien aus dem illegalen Bereich des Internets. Im Juni 2021 stammten schätzungsweise fünf Millionen Werke von der rechtswidrigen Plattform Library Genesis, im Juli 2022 folgten weitere zwei Millionen Werke über den Pirate Library Mirror. Da sich in diesen gigantischen Datensätzen zahllose geschützte Songtexte und Notenblätter befanden, sehen die Musikverlage ihre primären Verwertungsrechte massiv verletzt.
Zusätzlich rügt die Klage das systematische Scraping. Anthropic zog automatisiert Daten von lizenzierten Textportalen wie Musixmatch und LyricFind ab, ohne hierfür eigene Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern zu schließen. Beide Portale zahlen beträchtliche Summen an Musikverlage, um die Songtexte legal anzeigen zu dürfen. Anthropic umging diese Kostenstruktur schlichtweg durch den Einsatz von Webcrawlern. Zudem erfasst die Klage den Umgang mit physischen Werken: Anthropic erwarb gebrauchte Bücher, darunter Songbooks und Notensammlungen, auf dem freien Markt. Diese wurden im Rahmen eines groß angelegten Verfahrens des sogenannten destruktiven Scannens digitalisiert und anschließend physisch vernichtet.
Besondere juristische Brisanz erhält der Fall dadurch, dass die Klage nicht nur das Unternehmen Anthropic in die Pflicht nimmt. Auch führende Köpfe wie die Gründer Dario Amodei und Benjamin Mann werden in mehreren Anklagepunkten persönlich als Verantwortliche benannt, was den Haftungsdruck auf die Führungsebene der KI-Branche immens erhöht.
KI-Training auf dem rechtlichen Prüfstand: Fair Use oder offener Diebstahl?
Dieser Rechtsstreit berührt die absolute Kernfrage der modernen KI-Entwicklung: Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung und ohne angemessene Vergütung der Urheber in den Datensätzen der Tech-Konzerne landen? In den USA berufen sich KI-Unternehmen in solchen Fällen traditionell auf die sogenannte Fair-Use-Doktrin. Diese Ausnahme im US-Urheberrecht erlaubt die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn die Nutzung stark transformativ ist, also einen neuen, eigenständigen Zweck erfüllt und den ursprünglichen Markt des Werkes nicht wirtschaftlich vernichtet.
Die Musikverlage argumentieren völlig zurecht, dass Fair Use in diesem Fall keine Anwendung findet. Ein entscheidender Faktor bei der gerichtlichen Bewertung von Fair Use ist stets die Quelle des Materials. Werden Daten aus offenkundig illegalen Quellen – wie den genannten Torrent-Schattenbibliotheken – bezogen, entfällt in der Regel jegliches Privileg auf eine faire und rechtmäßige Nutzung. Wer Raubkopien als Rohmaterial nutzt, kann sich später juristisch schwerlich auf legitime und schützenswerte Innovationsprozesse berufen.
Auch aus europäischer Perspektive bewerten wir dieses Vorgehen als hochproblematisch. In der Europäischen Union und in Deutschland regelt die Text- und Data-Mining-Schranke, in Deutschland normiert in § 44b des Urheberrechtsgesetzes, das automatisierte Auslesen von Daten. Eine zwingende Grundvoraussetzung für diese Ausnahme ist jedoch stets der rechtmäßige Zugang zu den Werken. Das massenhafte Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material über illegale Plattformen erfüllt diese Voraussetzung nicht ansatzweise.
Zudem verschärft die spezifische Nutzung der BitTorrent-Technologie die rechtlichen Risiken für Anthropic erheblich. Bei BitTorrent handelt es sich um ein dezentrales Peer-to-Peer-Netzwerk. Jeder Teilnehmer, der eine Datei herunterlädt, stellt die bereits empfangenen Dateifragmente zeitgleich weltweit anderen Nutzern zum Upload zur Verfügung. Anthropic hat die Werke der Musikverlage somit nicht nur für interne Zwecke illegal vervielfältigt, sondern im selben Moment auch unautorisiert öffentlich verbreitet. Dies begründet eigenständige, extrem schwerwiegende Verletzungen des Verbreitungsrechts, die über das bloße Auslesen von Trainingsdaten weit hinausgehen.
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Existenzielle Strafen und die persönliche Haftung der Gründer
Die finanzielle Dimension der Klage sprengt bisherige Maßstäbe im Technologie-Sektor. Das US-Urheberrecht sieht für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen gesetzlich festgelegte Schadensersatzsummen, sogenannte Statutory Damages, von bis zu 150.000 US-Dollar pro einzelnem verletzten Werk vor. Da die Musikverlage Zehntausende unlizenzierte Werke in den Trainingsdaten von Anthropic nachweisen wollen, summieren sich die potenziellen Forderungen extrem schnell in den Milliardenbereich. Für Anthropic stellt dieses Verfahren daher ein enormes existenzielles Risiko dar, das die Zukunft des Unternehmens maßgeblich gefährdet.
Die persönliche Inanspruchnahme von Dario Amodei und Benjamin Mann verdeutlicht zudem eine strategische und sehr wirksame Neuausrichtung der Rechteinhaber. Im US-Recht haften Führungskräfte persönlich und unbeschränkt für Urheberrechtsverletzungen ihres Unternehmens, wenn sie die rechtliche und tatsächliche Fähigkeit besitzen, die verletzende Handlung zu überwachen, und gleichzeitig ein direktes finanzielles Interesse an der Ausbeutung der geschützten Werke haben. Durch die namentliche Nennung der Verantwortlichen zwingen Sony und Warner die Unternehmensführung direkt in die rechtliche Schusslinie.
Der Ausgang dieses weitreichenden Verfahrens wird definitive Konsequenzen für die gesamte globale Technologiewirtschaft nach sich ziehen. Setzen sich die Musikverlage durch, zwingt dies die KI-Branche unweigerlich zu einem radikalen Umdenken. Anstatt das gesamte Internet wahllos und kostenlos als Material zu betrachten, müssen KI-Unternehmen in Zukunft zwingend transparente und faire Lizenzvereinbarungen mit den tatsächlichen Rechteinhabern schließen.
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