
Es ist mal wieder soweit: Die Gewerkschaften machen ernst, und wer zur Arbeit, in den Urlaub oder einfach nur nach Hause will, steht vor verschlossenen Türen. Ob Lokführer-Streik, Warnstreik im ÖPNV oder Bodenpersonal am Flughafen – wenn nichts mehr geht, stellt sich die alles entscheidende Frage: Wer zahlt eigentlich den Schaden? Bleiben Sie auf den Kosten sitzen oder gibt’s Kohle zurück? Wir klären auf!
In den Nachrichten hört man es aktuell ständig: Stillstand auf den Schienen und in der Luft. Viele von Ihnen fragen sich jetzt völlig zurecht: „Muss ich das einfach so hinnehmen?“ Die kurze Antwort: Kommt ganz darauf an, wo gestreikt wird. Die lange Antwort gibt’s jetzt hier.
1. Streik bei der Deutschen Bahn: Ihre Fahrgastrechte
Wenn die Lokführer die Arbeit niederlegen, greift die EU-Fahrgastrechteverordnung. Und da hat sich seit Juni 2023 einiges geändert.
- Entschädigung: Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof gibt’s 25 % des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 %.
- Wichtig: Ein Streik des eigenen Personals (also der Bahn-Mitarbeiter) gilt rechtlich nicht als „außergewöhnlicher Umstand“. Das bedeutet: Die Bahn muss zahlen!
- Weiterfahrt mit anderen Zügen: Absehbar 20 Minuten Verspätung am Ziel? Dann dürft Ihr auch einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nehmen.
- Abbruch & Erstattung: Wenn die Fahrt wegen des Streiks sinnlos wird, können Sie das Ticket komplett zurückgeben und bekommen den vollen Preis erstattet.
2. Warnstreik im ÖPNV: Die bittere Pille
Hier kommt leider die schlechte Nachricht: Wenn Busse, Straßenbahnen oder U-Bahnen im kommunalen Nahverkehr stehen bleiben, sieht es mit Entschädigungen mau aus.
Die EU-Verordnung gilt nämlich primär für Eisenbahnunternehmen. Im ÖPNV haben Sie meist keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung des Tickets oder gar die Übernahme von Taxikosten. Auch die „Mobilitätsgarantie“, die viele Verkehrsverbünde anbieten, schließt Streiks in der Regel explizit aus. Wer zu spät zur Arbeit kommt, hat Pech gehabt – das Wegerisiko liegt laut Arbeitsrecht leider beim Arbeitnehmer.
3. Flug gestrichen? Das gilt am Flughafen
Am Flughafen wird die Lage etwas komplexer, denn es kommt darauf an, wer streikt:
- Streik der Airline-Crew: Wenn die Piloten oder Flugbegleiter der Airline streiken, haben Sie gute Karten. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Euch je nach Strecke zwischen 250 € und 600 € Entschädigung zu. Zudem muss die Airline für Verpflegung und – falls nötig – ein Hotelzimmer sorgen.
- Streik des Sicherheitspersonals: Hier wird’s knifflig. Da das Sicherheitspersonal meist nicht bei der Airline angestellt ist, gilt dies oft als „außergewöhnlicher Umstand“. Eine pauschale Entschädigung gibt es dann oft nicht – aber: Die Airline muss Euch trotzdem so schnell wie möglich anderweitig befördern oder den Ticketpreis erstatten.
Erst Facebook, jetzt Google: 40 € Entschädigung für Android-Nutzer
Neben dem Facebook-Datenskandal rückt nun ein weiterer Gigant ins Visier von Datenschützern: Google. Ein kleiner Trost: Für Sie tut sich damit eine weitere Möglichkeit auf, schnell an entsprechende finanzielle Entschädigung zu kommen.
Wenn Sie ein Android-Gerät nutzen, dann teilen Sie jeden Tag zahlreiche Daten mit Google. Unser Partner PrivacyReClaim ist der Meinung, dass das zu viel ist und geht daher gehen den Giganten vor. Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gegen Google geltend zu machen. Es gibt zwei Optionen:
Sie verkaufen Ihre Ansprüche und erhalten direkt 40 €
Null Risiko, schnelle und garantierte Entschädigung.
Sie machen Ihre Ansprüche selbst geltend
Mehr Risiko, aber die Chance auf eine höhere Entschädigung im Erfolgsfall.
Unser WBS-Check: Was sollten Sie jetzt tun?
- Dokumentieren! Machen Sie Screenshots von Verspätungsanzeigen in der App oder lasst Euch den Ausfall am Schalter bestätigen.
- Fristen setzen! Wenn die Airline oder die Bahn sich quer stellt, setzen Sie eine klare Frist zur Erstattung.
- App nutzen! Die Verbraucherzentralen bieten hilfreiche Apps (z.B. die „Flugärger-App“), mit denen Sie Ihre Ansprüche direkt prüfen könnt.
Fazit: Nur weil gestreikt wird, sind Sie nicht rechtlos! Während Sie im ÖPNV leider oft in die Röhre schauen, haben Sie bei der Bahn und am Flughafen handfeste Ansprüche auf Entschädigung. Lassen Sie nicht mit Gutscheinen abspeisen, wenn Ihnen eigentlich Bargeld zusteht!