Schreiben zur Beitragserhöhung unwirksam - Geld zurück!
Private Krankenversicherung Central: Schreiben zur Beitragserhöhung unwirksam – Geld zurück!
Wie viele andere private Krankenversicherer auch, hat auch der Versicherer Central, der zur Generali-Gruppe gehört, seine Mitglieder Beitragserhöhungen spüren lassen. Doch: die PKV Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren rechtlich unzulässig und Betroffene können zu viel geleistete Beiträge zurückfordern. Wie das geht und wie wir Ihnen dabei helfen können, finden Sie hier.
Unseres erfahrenes Team aus Rechtsanwälten hilft Ihnen bei der -Rückerstattung durch die Central weiter. Füllen Sie unser Formular aus und wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei!
(Update November 2021) Aktuell werden wieder Schreiben von privaten Krankenversicherungen verschickt: Dabei wir auf sogenannte „Vertragsänderungen“ hingewiesen. Änderungen – das sind in dem Fall Beitragserhöhungen. Aber Achtung! Die Erhöhungen sind rechtlich gar nicht immer zulässig. Machen Sie bei uns den Online-Check, ob Ihre private Krankenversicherung die Beiträge überhaupt erhöhen darf.
Soforthilfe vom Anwalt
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Warum können Betroffene mit einer Rückerstattung rechnen?
AXA, Allianz, Signal Iduna – und nun auch Central. In einer immer größer werdenden Anzahl an Gerichtsverfahren, werden und wurden immer mehr Private Krankenversicherer dazu verpflichtet, Ihren Mitgliedern unberechtigt erhobene Beitragserhöhungen zurückzuzahlen. Den Stein des Anstoß lieferte ein privat Versicherter, der die Begründungen der Beitragserhöhungen nicht als zulässig empfand. Und tatsächlich: gemäß des in Deutschland geltenden Versicherungsvertragsgesetzes (kurz: VVG) müssen bei einer Beitragserhöhung bestimmte Vorgaben eingehalten werden – unter anderem muss der Versicherer sehr genau begründen können, warum eine Beitragserhöhung notwendig wird. Die Versicherer nutzten jedoch zum überwiegenden Teil lediglich Floskeln wie “aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage und steigender Kosten…”. Die Richter sehen darin eben keine ausreichende Begründung. Die Beitragserhöhungen sind damit rückwirkend ungültig geworden und können vom Versicherten gegenüber der Versicherung zurückgefordert werden.