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Private Krankenversicherung der DKV? - Jetzt Beiträge zurückfordern!

Private Krankenversicherung der DKV? – Jetzt Beiträge zurückfordern!

“Es wird festgestellt, dass die Prämienerhöhungen in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer A (…) unwirksam waren und der Kläger nicht zur Zahlung der jeweiligen Erhöhungsbeträge verpflichtet ist.” – Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln mit Durchschlagskraft. Für Kunden von Privaten Versicherern bedeutet das nun: Es besteht die Möglichkeit, unwirksam erhöhte Beitragssätze zurückzufordern.


Achtung! – Update vom 1. 2. 2021:

Die DKV versendet zurzeit Schreiben an ihre Kunden, in denen sie die Rechnungsgrundlagen für ihre Beitragserhöhungen entsprechend den aktuellen Urteilen des BGH nachträglich mitteilt. Durch diese Schreiben wird der Anschein erweckt, dass der Formfehler einer mangelhaften Begründung der Beitragserhöhungen rückwirkend geheilt wird. Dem ist nicht so. Der Formfehler wird lediglich für die Zukunft geheilt. Die Heilung tritt 2 Monate nach Zugang des Schreibens beim Versicherten ein. Sie können Ihre zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre also weiterhin zurückfordern.

Prüfen Sie Ihre Chancen auf eine Rückerstattung!

Was hat die DKV falsch gemacht?

Im Urteil vom 07.07.2020 stellt das Oberlandesgericht klar, dass ein Schreiben, das den Versicherungsnehmer einer Privaten Krankenversicherung über eine Beitragserhöhung informiert, wesentliche Bestandteile aufweisen. So ist zum Beispiel die Begründung der Prämienanpassung, deren Rechtsgrundlage sowie die Veränderung zu nennen, die die Prämienanpassung ausgelöst hat.

Im vorliegenden Fall entschied das Gericht: genau dieses Pflichten wurden vom Versicherer nicht erfüllt. Das Gericht: “Gemessen daran erfüllen die streitgegenständlichen Begründungen aus November 2011, (…u.vm.) nicht die nach §203 Abs. 5 VVG zu stellenden Mindestanforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe.” Damit nicht genug. Das Gericht betont, dass “sich der erste Absatz in einer reinen Werbebotschaft bzw. in der Mitteilung, dass in diesem Jahr die Beiträge des Klägers deutlich erhöht werden müssen und wesentliche Gründe dafür der medizinische Fortschritt und die damit verbesserten Behandlungsverfahren seien.” Und genau dies genügt eben nicht. Die Konsequenz für die Versicherer: sie müssen unwirksam erhöhte Beiträge zurückerstatten.

Sie können Ihren Anspruch über die Rückerstattung entweder selbst oder mit anwaltlicher Unterstützung gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen. Unserer Erfahrung nach reagieren die Versicherer bei anwaltlicher Unterstützung jedoch eher auf die Anfragen ihrer Kunden als ohne. Prüfen Sie also, ob Sie eine Beitragserhöhungsmitteilung erhalten haben und wie diese begründet ist. Fehlt es an einer Begründung reicht ein formloses Schreiben an Ihren Versicherer, dass Sie die zu viel geleisteten Beiträge zurück fordern.
Nein, neben der DKV sind auch andere große Versicherer betroffen, denen der gleiche formale Fehler unterlaufen ist.
Grundsätzlich kann ein Anspruch auf die Rückzahlung der zu viel geleisteten Versicherungsbeiträge geleistet werden. Diese errechnen sich wie folgt: (Beitragsmonate * ursprünglicher Beitragssatz) MINUS (Beitragsmonate * Beitragssatz nach Erhöhung). Zusätzlich zur Differenz können auch entsprechende Zinsen für den Zeitraum geltend gemacht werden.

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