Geld zurück beim Prämiensparvertrag
Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen rechtswidrig
Home › Bankrecht › Geld zurück beim Prämiensparvertrag: Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen rechtswidrig
Die Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen der Sparkassen sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen wiederholt bestätigt. Endlich wurde durch den BGH auch geklärt, wie die Zinsen richtig zu berechnen sind! Sie als Verbraucher können dadurch jetzt rückwirkend eine Zinsgutschrift verlangen. Doch dafür müssen Sie aktiv werden. Wir erklären Ihnen, wann die Zins-Klausel rechtswidrig ist und wie Sie an Ihr Geld kommen.
Wir sind bekannt aus
Diese Verträge sind betroffen
Betroffen von dem neuen Urteil sind…
Sparverträge
Riester-Banksparpläne
Sparbuch mit Aufkleber
gesonderte Zinsvereinbarung
…, die eine rechtswidrige Zins-Klausel beinhalten, die Banken einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern.
Machen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Zinsnachzahlung geltend
Die in den Ausgangsverfahren diskutierten Sparverträge (u.a. „S-Prämiensparen flexibel“) enthielten ebenfalls rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln wie z.B.: „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit … % verzinst.“ Die Sparkassen versprechen bei diesen Verträgen Zahlungen einer auf die Jahressparleistung bezogenen, verzinslichen Prämie. Diese Prämien sind nach Sparjahren gestaffelt. Beim „S-Prämiensparen“ der Sparkasse beginnt dies beispielsweise nach dem 3. Sparjahr und steigt schrittweise auf bis zu 50 % der im 15. Sparjahr erbrachten Einzahlungen an. Der BGH erklärte das bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig und hat am 9.07.2024 endlich auch festgelegt, wie genau die rechtswidrigen Zinsklauseln nachzuberechnen sind.
Für Sie als Kunde herrscht damit endlich Rechtssicherheit. Sparkassen stehen jetzt in der Pflicht, alle betroffenen Verträge neu zu berechnen.
Verjährung beginnt erst nach Beendigung des Vertrags
Außerdem stellten die Richter fest, dass die Verjährungsfrist für die Ansprüche auf Zinsnachzahlung erst mit Beendigung des Sparvertrags beginne. Die Ansprüche sind somit in der Regel noch nicht verjährt. Die Zinsen können bis zurück ins Jahr 1994 neu berechnet werden.
Ende März 2026 ist mir seitens Meta Platforms vollkommen unerwartet und total überraschend die Mitteilung zugegangen, dass mein Facebook-Account wegen einem Beitrag deaktiviert wurde, der nicht mit den Grundsätzen der Community vereinbar ist.
Aufgrund der Konzernzugehörigkeit von Facebook und Instagram zu Meta Platforms wurde auch mein Instagram-Account deaktiviert.
Meine Accounts waren der Spiegel vieler Jahre meines beruflichen und privaten Lebens. Trotzdem hat mich viel, viel mehr belastet, dass mir ein menschenverachtender Vorwurf gemacht wurde, der weder mit meiner moralischen Überzeugung noch mit meinen Wertvorstellungen vereinbar ist. Ich war psychisch zu tiefst betroffen!
Meine eigenen Versuche, meine Konten wiederherzustellen, sind allesamt kläglich gescheitert. Deshalb bin ich in meiner Verzweiflung über eine Internetrecherche auf WBS.Legal gestoßen. Diese Anwaltskanzlei hat sich unter anderem auch Account-Sperrungen spezialisiert.
Die Kontaktaufnahme mit WBS.Legal ist vollkommen problemlos verlaufen und die weitere Vorgehensweise von WBS.Legal war hochprofessionell. Schon beim ersten Schriftsatz an Meta habe ich erkannt, dass WBS.Legal eine außerordentlich hohe Fachkompetenz für solche Angelegenheiten besitzt.
Das Ergebnis ist gewesen, dass es im Verhältnis zu Bearbeitungszeiten von Meta nicht sehr lange gedauert hat, bis ein Antwortschreiben der Anwälte von Meta Platforms eingegangen ist. Die hierfür erforderlichen Erinnerungsschreiben hat WBS.Legal ganz automatisch versendet.
Dank der Unterstützung von WBS.Legal wurden meine Accounts Schritt für Schritt wieder aktiviert, und meine beiden Accounts sind heute wieder öffentlich.
Im Zuge der erfolgten Aktivierung musste ich erfahren, dass im Zuge eines Hacker-Angriffs auf meinen Facebook-Account mehr als 60 Videos und Beiträge hochgeladen wurden, die an Menschenverachtung, Schande und Diskriminierung nicht zu überbieten sind!
Meta Platforms hat diese Videos und Beiträge zwar entfernt, aber sie sind mit meinen Accounts verknüpft geblieben.
WBS.Legal hat in Folge dieser Situation einen weiteren, juristisch fundierten Schriftsatz an die Gegenseite verfasst, in dem die sofortige Löschung der Videos und Beiträge von Meta gefordert wird.
Das Ergebnis dieser Aufforderung liegt zum Zeitpunkt dieser Rezension noch nicht vor.
Ich bin von WBS.Legal (insbesondere von Frau Markova) vollkommen überzeugt und mit deren Unterstützung und dem professionellen Vorgehen mehr als zufrieden. Ich kann Jedem, der von einer solchen Sperrung betroffen ist nur raten, unverzüglich Kontakt mit WBS.Legal aufzunehmen.
WBS.Legal ist 100 %ig zu empfehlen und eine TOP-Adresse für die Entsperrung von Social-Media-Accounts. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Anwaltskanzlei ist im Hinblick auf deren Fachkompetenz und Zielerreichung adäquat.
An dieser Stelle danke ich WBS.Legal noch einmal sehr herzlich für die tolle Unterstützung und die Erreichung meiner Account-Aktivierungen.
Karin Maier, Stuttgart / Gallipoli (LE)
Immer wieder gerne. Hab durch die Tipps von RA Solmecke schön öfter mein Taschengeld aufgebessert.
Kreativschnittstelle
vor 2 Monaten
Frau Schmid hat mich telefonisch zur Gründung einer GbR beraten. Kompetent, freundlich und der Rückruf erfolgte superschnell – was will man mehr? Danke, bin sehr zufrieden.
BMM Baumanagement
vor 2 Monaten
Sie haben mir bei Bafög Angelegenheit weitergeholfen. Dadurch wurde mein Bafög Antrag sehr schnell bearbeitet. Nur zu empfehlen
Ich hatte ein komplexes Problem mit einer unautorisierten Kreditkartenabbuchung (knapp 1.000 €) durch ein Unternehmen mit Sitz im Ausland (Singapur). Anstatt mir direkt ein teures Mandat für einen grenzüberschreitenden Rechtsstreit zu verkaufen, hat Herr Rechtsanwalt Martin Luckow mir eine brillante und vor allem pragmatische Strategie an die Hand gegeben: Erst das Geld über ein Chargeback-Verfahren der Bank nach Deutschland zurückholen und damit die Gegenseite in den Zugzwang bringen.
Genau dieser taktische Rat war Gold wert! Die Rückbuchung war erfolgreich, das Geld ist gesichert, und das Risiko liegt nun komplett bei der Gegenseite. Sollte das Unternehmen nun versuchen, ein deutsches Inkassobüro einzuschalten, weiß ich ganz genau, wem ich sofort das Mandat zur Abwehr erteilen werde.
Wer eine Kanzlei sucht, die nicht auf das schnelle Honorar aus ist, sondern hochgradig strategisch und wirtschaftlich im Sinne des Mandanten denkt, ist hier genau an der richtigen Adresse. Uneingeschränkte Empfehlung und vielen Dank für die erstklassige Ersteinschätzung!
Leo Rothkopf-Hütten
vor 3 Monaten
Kompetente ausführliche Einschätzung eines Rechtsfalls 🙂
Stefan G. Richter
vor 3 Monaten
Ich kenne WBS Legal und Herrn Christian Solmecke bereits seit längerer Zeit durch seine sehr präsenten und fachlich starken YouTube-Videos, die mir in vielen Situationen bereits weitergeholfen haben.
Umso positiver war meine eigene Erfahrung mit der Kanzlei: Aufgrund einer Abmahnung im Social-Media-Bereich habe ich mich mit allen Unterlagen an WBS Legal gewandt und wurde innerhalb kürzester Zeit zurückgerufen. Die Mitarbeiterin war ausgesprochen freundlich, kompetent und vor allem ehrlich in ihrer Einschätzung.
Besonders hervorzuheben: Mir wurde nicht einfach eine kostenpflichtige anwaltliche Vertretung empfohlen, sondern ganz klar und transparent geraten, die Angelegenheit selbst telefonisch zu klären und den Betrag zu verhandeln. Genau diesen Weg habe ich umgesetzt – mit Erfolg.
Dass mir diese konkrete, funktionierende Lösung völlig unkompliziert und sogar kostenfrei aufgezeigt wurde, ist alles andere als selbstverständlich und zeugt von echter Beratungsqualität und Integrität.
Ein Service auf diesem Niveau ist wirklich selten. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung. Ich werde WBS Legal jederzeit weiterempfehlen und komme bei Bedarf sehr gerne wieder auf die Kanzlei zurück.
Franz-Josef Baldus
vor 3 Monaten
Nach zwei vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung einer betrügerischen Abbuchung seitens Evernote/Bending Spoons zu erreichen, habe ich die Kanzlei WBS.LEGAL kontaktiert. Die Formulierung, die mir Rechtsanwalt Martin Luckow zur Hand gab, führte schließlich zum Erfolg. Herzlichen Dank nochmal.
Rüdiger Gottschalk
vor 3 Monaten
Um eine Rückzahlung von einer Ferienhausplattform zurück zu erhalten (diese hatte sich aus fadenscheinigen Gründen über 4 Monate Zeit gelassen, einen nicht unerheblichen Betrag zurück zu zahlen), habe ich mich an die Kanzlei WBS Legal gewendet. Mein Anwalt Herr Luckow hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend unterstützt.
Die Kommunikation war stets schnell, transparent und zuverlässig.
Ich habe mich jederzeit sehr gut beraten gefühlt und mein Problem wurde rasch gelöst. Ich kann die Kanzlei absolut weiterempfehlen und werde mich auch künftig bei juristischen Fragen/Problemen an sie wenden.
Marc Farkas (Farkas)
vor 3 Monaten
Die Anwältin für Medienrecht (2019) war extrem freundlich, wirkte sehr kompetent und am Ende blieb nur Zufriedenheit im vollen Umfang. Würde die Kanzlei empfehlen & jederzeit erneut beauftragen.