Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen rechtswidrig
Die Zinsanpassungsklauseln in Sparverträgen der Sparkasse sind nach einem neuen Urteil unwirksam. Sie als Verbraucher können dadurch rückwirkend eine Zinsgutschrift verlangen. Doch dafür müssen Sie aktiv werden. Wir erklären Ihnen, wann die Zins-Klausel rechtswidrig ist und wie Sie an Ihr Geld kommen.
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision zum Bundesgerichtshof noch möglich.
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Fällt mein Vertrag unter die Regelung?
Sie können fordern, dass nicht korrekt berechnete Zinsen für die gesamte Laufzeit des Sparvertrags nachgezahlt werden. Wir überprüfen erstmal, ob Sie dazu überhaupt das Recht haben.
Diese Verträge sind betroffen
Betroffen von dem neuen Urteil sind…
- Sparverträge
- Riester-Banksparpläne
- Sparbuch mit Aufkleber
- gesonderte Zinsvereinbarung
…, die eine rechtswidrige Zins-Klausel beinhalten. Der in dem Ausgangsverfahren streitgegenständliche Vertrag „S-Prämiensparen flexibel“ enthielt beispielsweise die Klausel: „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit … % verzinst.“ Zusätzlich zu diesem variablen Zins verpflichtete sich die Beklagte zur Zahlung einer auf die Jahressparleistung bezogenen, verzinslichen „S-Prämie“. Diese beginnt nach dem 3. Sparjahr und steigt auf nach dem 15. Sparjahr zu erreichende 50 % der im zurückliegenden Sparjahr erbrachten Einzahlungen an.
Es handelt sich übrigens überwiegend um langfristige Sparverträge mit variablen Zinssatz, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden.
Die Zinssätze in den Sparverträgen müssten also im Einzelnen neu berechnet werden. Wir überprüfen gerne Ihren Einzelfall. Melden Sie sich kostenfrei und unverbindlich bei uns für ein telefonisches Erstgespräch.
Verjährung beginnt erst nach Beendigung des Vertrags
Außerdem stellten die Richter fest, dass die Verjährungsfrist für die Ansprüche auf Zinsnachzahlung erst mit Beendigung des Sparvertrags beginne. Die Ansprüche sind somit in der Regel noch nicht verjährt. Die Zinsen können bis zurück ins Jahr 1994 neu berechnet werden.
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