Das Prinzip klingt zunächst überzeugend: Wer nicht genügend Geld zur Verfügung hat, um sich ein Grundstück zu kaufen, pachtet es eben für 70 bis 99 Jahre und baut ein eigenes Haus darauf. Der sogenannte Pachtzins beträgt nur einen Bruchteil des Grundstückswertes. Und das Ende der Vertragslaufzeit werden die wenigsten Hausbauer erleben. Allerdings haben dann unter Umständen ihre Nachfahren ein Problem mit dem sogenannten Erbbaurecht, wenn sie in dem Haus wohnen bleiben wollen. Rechtsanwalt und Partner Michael Beuger hat für den Verbraucherblick die rechtliche Lage geklärt.

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