Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und werden Sie nun tatkräftig in Ihrem Anliegen unterstützen.

Wie geht es nun weiter?

  1. Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen wird nun von unseren Rechtsanwälten bearbeitet.
  2. Innerhalb der nächsten 24 Stunden werden Sie eine kostenlose und unverbindliche Rückmeldung von einem unserer Experten erhalten. Wir geben Ihnen darin ein erstes Feedback zu den Handlungsmöglichkeiten in Ihrem individuellen Fall. Wichtig ist uns: eine ehrliche und neutrale Beratung. Sehen wir beispielsweise keine Erfolgschancen bei Ihrem Anliegen, teilen wir Ihnen dies auch offen mit.
  3. Sehen wir hingegen die Möglichkeit, dass wir Ihren Fall außergerichtlich oder auch gerichtlich klären können, bieten wir Ihnen eine weitere Beratung an. Sie können frei entscheiden, ob Sie weiter mit uns zusammenarbeiten möchten oder nicht. Übrigens: Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, können Sie uns einfach Ihre Versicherungsdaten durchgeben und wir übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unser Team

Sie möchten in der Zwischenzeit erfahren, wer zu unserem Expertenteam gehört und welcher Anwalt für welches Rechtsgebiet zuständig ist? Wir haben Ihnen hier eine Übersicht unseres Teams zusammengestellt.

Kontakt

Falls sich zwischenzeitlich weitere Fragen ergeben oder Sie ein weiteres Anliegen haben, können Sie uns auch jederzeit unter 0221 / 57 14 32 3867 erreichen. Unser Team nimmt sich gerne Zeit für Sie und steht Ihnen bei jeglichen Fragen zur Verfügung.


Neuester Artikel

Geschwindigkeitsüberschreitung: OLG Frankfurt zum Recht auf Einsicht in Messunterlagen

  • 29.04.2025

Inhalt Geblitzt? Jetzt mit WBS.LEGAL zur Wehr setzen Einsicht in Falldateien muss möglich sein Geblitzte dürfen Messdaten auch selbst einsehen Zeitpunkt der Überprüfung WBS.LEGAL – Ihr verlässlicher Partner im Verkehrsrecht Wer geblitzt wird, will oft die Messung überprüfen lassen. Das OLG Frankfurt hat jetzt klargestellt, wie Betroffene und Verteidiger […]

BVerwG lässt Presseverlag abblitzen: Keine Auskunft vom BND zum Corona-Ursprung

  • 29.04.2025

Inhalt Corona-Auskunft vom BND Die Entscheidung des Gerichts Besondere Aktualität reicht nicht aus Kein Zugang zu brisanten Informationen: Der BND muss keine Auskünfte über den Ursprung des Corona-Virus geben, entschied jetzt das BVerwG. Die Pressefreiheit habe Grenzen, vor allem dann, wenn nationale Interessen auf dem Spiel stehen. Die Frage […]