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Externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen

Ihre Lösung für umfassenden Datenschutz

Das Thema Datenschutz wird für Unternehmen heute immer wichtiger. Seit Einführung der DSGVO sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu haben. Das kann entweder ein interner Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein.

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und dient als Ansprechpartner für Behörden sowie Betroffene. Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften schützt vor rechtlichen Konsequenzen und stärkt zudem das Vertrauen in das Unternehmen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder. Wir von WBS.LEGAL unterstützen unsere Mandanten und helfen Ihnen, im Bereich des Datenschutzes rechtlich abgesichert zu sein.

Datenschutz Info

In der Kürze …

Pflicht für Datenschutzbeauftragte ab 20 Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind

Datenschutzbeauftragter überwacht Datenschutzrichtlinien in Unternehmen

Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen und für Aufsichtsbehörden sowie Betroffenen

Wir sind bekannt aus


Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die für die Überwachung und Einhaltung der Datenschutzrichtlinien in Unternehmen oder Organisationen zuständig ist und dabei hilft, Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Dies kann ein interner Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein. Die Wahl hängt von der Unternehmensgröße und dem Arbeitsaufwand ab. Konzerne können einen Konzerndatenschutzbeauftragten bestellen, der für mehrere Niederlassungen zuständig ist.

Eine der Hauptaufgaben von Datenschutzbeauftragten ist die Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und -gesetzen, insbesondere der DSGVO. Seit Einführung der DSGVO ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten für viele Unternehmen verpflichtend. Dieser steht dem Unternehmen beratend zur Seite, prüft die Datensicherheit im Betrieb und gibt Handlungsanweisungen, sollte es zu einer Verletzung der Datenschutzverordnung kommen

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

In bestimmten Situationen ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, prüfen, ob sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Wenn mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, wird ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen Pflicht. Das betrifft beispielsweise Datenverarbeitungen unter Einsatz von EDV wie Outlook oder Excel, oder Softwareprogramme z.B. in Marketing- oder Sales-Abteilungen. Teilzeitkräfte, Aushilfen, freie Mitarbeiter oder Leiharbeitern werden bei der Bemessung der Anzahl der Personen voll berücksichtigt.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist, da die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für Personen darstellt. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung bewertet und minimiert systematisch die Risiken einer geplanten Datenverarbeitung für betroffene Personen.

Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn sie personenbezogene Daten für Übermittlungen oder für Markt- und Meinungsforschung verarbeiten oder personenbezogene Daten systematisch und umfangreich überwachen. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, kann es für Unternehmen sinnvoll sein, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Mit unseren Datenschutzpaketen erhalten Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Dies stellt sicher, dass alle Datenschutzvorschriften eingehalten werden und schützt vor möglichen Strafen und Imageschäden. Ein Datenschutzbeauftragter trägt dazu bei, dass Datenschutzrichtlinien effektiv umgesetzt und regelmäßige Datenschutzschulungen durchgeführt werden.

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist für Unternehmen nicht nur in vielen Fällen eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Investition in die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens. Ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen wird auch dann Pflicht, wenn das Unternehmen umfangreiche Datenverarbeitungen durchführt, die einer besonderen Kategorie personenbezogener Daten angehören, wie z.B. Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft, personenbezogene Daten über Straftaten oder strafrechtliche Verurteilungen oder genetische und biometrische Daten.

DSGVO-Checkliste zur Datenschutzerklärung (nach Art. 13 DSGVO)

Möchten Sie die Checkliste ausdrucken oder für später speichern? Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und wir schicken Ihnen die Checkliste zum Download kostenlos zu:

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Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter spielt eine zentrale Rolle dabei, sicherzustellen, dass ein Unternehmen die Datenschutzrichtlinien einhält. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen sind vielfältig und erfordern Fachwissen und Engagement. Zu den Hauptaufgaben des Datenschutzbeauftragten zählen:

  • Sicherstellung der Einhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der Datenschutzanforderungen im Unternehmen
  • Unterrichtung und Beratung des Unternehmens, der Geschäftsführung und der Mitarbeiter über Datenschutzpflichten
  • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter für Datenschutzthemen
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) zur Identifizierung und Minderung von Risiken für Betroffene
  • Enge Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und Aktualisierung der Datenschutzpraxis
  • Erstellung und Pflege von Dokumentationen, wie dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, zur Beschreibung der Datenverarbeitung im Unternehmen
  • Trägt maßgeblich zur Risikominderung sowie zur Steigerung des Unternehmenswertes bei, indem er für die zuverlässige Einhaltung der Datenschutzrichtlinien

Durch diese umfangreichen Aufgaben trägt der Datenschutzbeauftragte maßgeblich dazu bei, dass ein Unternehmen nicht nur gesetzteskonform handelt, sondern auch ein hohes Maß an Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern genießt.

Welche Vorteile bietet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen bietet eine Vielzahl an Vorteilen, die sich auf den Datenschutz und die Gesamtleistung des Unternehmens auswirken können.

Externe Datenschutzbeauftragte können Unternehmen aufgrund ihres Fachwissens und ihrer umfassenden Kenntnisse der Datenschutzgesetze und -vorschriften fachkundig beraten. Ihre Qualifikationen, die häufig durch spezifische Weiterbildungen und Zertifikate nachgewiesen werden, und die Tatsache, dass sie häufig auf ein Expertenteam zurückgreifen können, gewährleisten, dass ihr Wissen umfassend und aktuell ist.

Ein weiterer Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten ist die Rechtssicherheit. Durch die, dass alle Datenschutzvorschriften eingehalten werden, wird das Risiko von Verstößen und damit verbundenen Bußgelder reduziert.

Zudem kann die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten kostengünstiger sein, da externe Datenschutzbeauftragte nicht an kostspieligen Weiterbildungen teilnehmen müssen und die Expertise sofort verfügbar ist.

Ein weiterer Vorteil ist, dass sich das Unternehmen auf das Kerngeschäft fokussieren kann, während der Datenschutzbeauftragter die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherstellt. Das kann auch zu einem verbesserten Image führen, da effektiver Datenschutz bei Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartner das Vertrauen stärkt.

Ein externer Datenschutzbeauftragter dient als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen. Durch die Erfahrung im Umgang mit Behörden, kennen Datenschutzbeauftragte die Anforderungen besser und können so effizienter handeln, weil es deren Hauptaufgabe ist. Ein Datenschutzbeauftragter, der sich lediglich nebenbei um die Datenschutzkonformität bemüht, hat eventuell nicht die gleiche Expertise. Wie so oft kommt es hier aber auch den Einzelfall und die Person des Datenschutzbeauftragten an. Wir von WBS.LEGAL unterstützen Sie gerne im Bereich des Datenschutzes. Wenn Sie beim Thema Datenschutz rundum abgesichert sein wollen, empfehlen wir Ihnen unsere neuen Datenschutzpakete.

Welche Dienstleistungen bieten externe Datenschutzbeauftragte an?

Externe Datenschutzbeauftragte bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen, die darauf abzielen, ein umfassendes und nachhaltiges Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen und die Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.

Externe Datenschutzbeauftragte überprüfen die bestehenden Datenschutzmaßnahmen und identifizieren Schwachstellen, die behoben werden müssen. Sie arbeiten eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen und dienen als Ansprechpartner, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Darüber hinaus unterstützen Datenschutzbeauftragte bei der Erstellung und Anpassung von Datenschutzrichtlinien gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Unsere Datenschutzpakete bieten Rechtssicherheit, Abmahnschutz und persönliche Betreuung im Ernstfall für Unternehmen.

Eine weitere Hauptaufgabe von Datenschutzbeauftragten ist die Beratung des Unternehmens, der Geschäftsführung und der Mitarbeiter zu datenschutzrechtlichen Themen. Diese Beratung wird durch die Durchführung von Schulungen und die Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Datenschutz ergänzt. Durch die Kombination von Beratung und gezielter Schulung wird ein datenschutzbewusstes Arbeitsumfeld geschaffen und potenzielle Risiken werden minimiert. Des weiteren kontrollieren externe Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der DSGVO sowie andere Datenschutzvorschriften und interne Datenschutzrichtlinien. Datenschutzbeauftragte führen zudem regelmäßig Datenschutzaudits durch, um sicherzustellen, dass alle Richtlinien korrekt umgesetzt werden.

Datenschutzgenerator

Datenschutzerklärungen müssen natürlich einzelfallgerecht und umfassend formuliert werden. Dies kostet aber Zeit.
Mit dem Datenschutz-Generator der Rechtsanwaltskanzlei “Wilde Beuger Solmecke” können Sie schnell und einfach eine individuelle Datenschutzerklärung für Ihre Webseite generieren.

Wie wählt man den richtigen externen Datenschutzbeauftragten?

Die Wahl des richtigen externen Datenschutzbeauftragten kann herausfordernd sein. Zunächst sollte man sich Gedanken darüber machen, was für das Unternehmen bei einem externen Datenschutzbeauftragten wichtig ist. Des weiteren sollten folgende Kriterien bei der Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten beachtet werden:

Qualifikationen

Ein geeigneter Datenschutzbeauftragter sollte entsprechende Qualifikationen wie Weiterbildungen und Zertifizierungen in diesem Bereich nachweisen können. Zertifikate spielen im Datenschutz eine wichtige Rolle, da sie die Fachkompetenz belegen. Darüber hinaus sollte der Datenschutzbeauftragte über umfangreiche Erfahrungen und branchenspezifische Kenntnisse verfügen sowie positive Referenzen von anderen Unternehmen vorweisen können.

Kentnisse

Aktuelle Kenntnisse des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis sind notwendig, um den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden. Ebenso wichtig sind gute Kommunikationsfähigkeiten, da der Datenschutzbeauftragte in der Lage sein muss, Mitarbeiterschulungen durchzuführen und mit Behörden und betroffenen Personen zu kommunizieren.

Erreichbarkeit

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Erreichbarkeit. Der Datenschutzbeauftragte sollte gut erreichbar sein, um bei wichtigen Fragen schnell reagieren zu können. Des Weiteren muss der Datenschutzbeauftragte zuverlässig und vertrauenswürdig sein, da er Zugang zu sensiblen Daten hat. Vertrauen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Gewährleistung des Datenschutzes in Unternehmen.

Wie WBS Ihnen helfen kann

Sie haben Fragen zum Datenschutzbeauftragten? Dann melden Sie sich bei uns. Wir bei WBS.LEGAL helfen Ihnen eine individuelle Lösung für Ihr Datenschutzanliegen zu finden. Unsere Datenschutz-Experten werden sich Ihr Anliegen anschauen und Sie betreuen. Füllen Sie dazu einfach das kostenlose Formular aus und wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

Ihre Anwälte für den Bereich Datenschutz

Häufig gestellte Fragen

Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten systematisch und umfangreich überwacht, umfangreiche Datenverarbeitungen durchführt, öffentliche Aufgaben erfüllt und personenbezogene Daten verarbeitet
Ein Datenschutzbeauftragter muss gestellt werden, wenn mind. 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder wenn Unternehmen besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeiten, wie Gesundheitsdaten oder wenn besonders risikoreiche Verarbeitungen durchgeführt werden, wie Daten aus Videoüberwachungen.
Der externe Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, schult Mitarbeiter bezüglich des Datenschutzes, arbeitet mit den Aufsichtsbehörden zusammen und unterstützt bei Datenschutzrechtlichen Fragen.

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