Gegen den Facebook-Konzern Meta wurde jetzt eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro wegen der Weiterleitung von Nutzerdaten in die USA verhängt. Zudem soll der Konzern Medienberichten zufolge dazu aufgefordert worden sein, den weiteren Datentransfer zu stoppen.

Hintergrund ist ein jahrelang andauernder Streit über die Übertragung von Daten europäischer Facebook-Nutzer auf US-Server. In der milliardenschweren Strafe, die nun von der irischen Datenschutzbehörde (DPC) verhängt wurde, fand der Rechtstreit seinen bisherigen Höhepunkt.

Seinen Ursprung findet der Streit im Jahr 2013 und wurde insbesondere durch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden verstärkt. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte daraufhin eine Reihe gegen Facebook gerichtete Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, da er befürchtete, US-Geheimdienste können an die Daten gelangen. In Folge erklärte der EuGH unteranderem im Jahr 2020 eine EU-US-Übereinkunft zur Datenübertragung für ungültig. Eine neue Rahmenvereinbarung zwischen der EU und der USA wurde im März 2023 abgeschlossen, ist aber noch nicht in Kraft getreten.

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Rekordstrafe für Meta

Die DPC hatte bislang von verschärften Maßnahmen abgesehen, zugunsten des Meta Konzerns. Allerdings kam es nun im Rahmen des Art. 60 DSGVO zu einer Zusammenarbeit des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und der DPC. Der EDSA überstimmte die DPC und es folgte die Geldstrafe für Meta mit der Rekordsumme von 1,2 Milliarden Euro.

Meta hat nun fünf Monate Zeit, um den Datentransfer in die USA zu stoppen. Der Beschluss der DPC bezieht sich jedoch nur auf Facebook, andere Dienste des Meta Konzerns wie Instagram oder WhatApp sind davon nicht betroffen. In einer eigenen Stellungnahme kündigte Meta nun an, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Der Konzern stellt darauf ab, dass es sich bei der US-Datenübermittlung um kein Facebook spezifisches Einzelproblem handele und man die Strafe daher als „ungerechtfertigt und unnötig“ empfinde.

Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Lassen Sie sich Ihre Chance auf Schadensersatz nicht entgehen

Facebook gerät immer wieder ins Visier europäischer Datenschutzbehörden. Erst im Frühjahr 2021 wurde das gigantische Datenleck bei dem sozialen Netzwerk entdeckt, von dem Millionen von Nutzern betroffen sind, darunter allein sechs Millionen in Deutschland. Im Darknet finden sich Nutzerdaten wie Handynummern, Geburtsdaten, Arbeitgeber und auch Standortdaten. Diese Daten nutzen Kriminelle für Spam- und Fishing-Attacken. Die auf Schadensersatz gerichteten Klagen an deutschen Gerichten nehmen seither zu. Wir vertreten hier inzwischen mehrere Tausend Betroffene und haben bereits zahlreiche positive Urteile erstritten, die Sie hier einsehen können.

Und auch der EuGH stärkt die Rechte der Betroffenen. Mit Urteil vom 4. Mai 2023 entschied das Gericht, dass auch Betroffene von Datenlecks in den sozialen Medien Schadensersatz nach der DSGVO zustehe (EuGH Urt. v. 4.5.2023, Az.: C-300/21). Denn gerade durch den unzureichenden Schutz personenbezogener Daten infolge von Datenlecks, entsteht den Betroffenen ein immaterieller Schaden, der wiederum Ansprüche gegenüber dem entsprechenden Unternehmen begründet. Prüfen Sie jetzt, ob auch Sie betroffen sind und nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz.

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szi