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Alle Fragen & Antworten

Alles zur Markenanmeldung

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Markenanmeldung und räumen rechtliche Bedenken aus dem Weg. Informieren Sie sich auf dieser Seite über das genaue Vorgehen.

Die Markenanmeldung ist für Gründer oft der erste Schritt in eine erfolgreiche Zukunft. Doch was bringt überhaupt eine Markenanmeldung? Wie viel kostet sie? Wie lange dauert das Verfahren? Und welche Schritte müssen bzw. sollten vorab durchgeführt werden, damit die Marke auch erfolgreich eingetragen werden kann. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich Markenanmeldern stellen, erhalten Sie bei uns.

Warum sollte ich meine Marke anmelden?

Für Gründer stellt sich häufig die Frage, warum sie eine Markenanmeldung vornehmen sollten. Was bedeutet der Markenschutz und welche Vorteile gewährt die Marke? Mit der Marke lassen sich bestimmte Bezeichnungen quasi „patentieren“. Das bedeutet, dass die Benutzung der Marke nur dem Markeninhaber zusteht.

Das Markenrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz, geschützt sind also in erster Linie geschäftliche Handlungen. Der Markenschutz gilt nach erfolgreicher Anmeldung zunächst zehn Jahre, kann danach aber beliebig oft verlängert werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Markenanmeldung. Melden Sie sich einfach bei uns.

Eine einprägsame Marke hat neben ihrer Kennzeichnungs- und Herkunftsfunktion vor allem eine Qualitäts- und auch Garantiefunktion. Sie vermittelt dem Verbraucher eine gewisse Wert- und Qualitätsvorstellung, die im besten Fall zur Produkttreue führt. Um den optimalen Nutzen aus der Marke zu ziehen, sollte diese daher auch ausgiebig geschützt sein.

Mit einer Markenanmeldung lassen sich bestimmte Kennzeichen, die Unternehmen voneinander unterscheiden können, als Marke rechtlich schützen. Meist sind dies Wörter als Wortmarken, Logos als Bildmarke oder Logos mit Text als Wort-/Bildmarke. Mehr dazu: Was ist eine Marke?

Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich Sie jederzeit bei der Schaffung, Verteidigung und Kommerzialisierung Ihrer Kennzeichnungsrechte. Wir beraten Sie gerne auch bereits vor der Registrierung Ihrer Marke(n) zu Fragen der Schutzfähigkeit, des Schutzbereichs und eventueller Konflikte mit bereits bestehenden Marken. Gemeinsam sichern wir Sie bestmöglich ab und achten dabei immer auch auf die wirtschaftlichen Aspekte.

Kilian KostRechtsanwalt, Gesellschafter, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wir sind bekannt aus

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Wie kann ich eine Marke anmelden?

Das deutsche Markenrecht kennt drei Möglichkeiten, wie Waren oder Dienstleistungen Markenschutz erlangen.

Markenschutz kann durch

  • Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr (§ 4 Nr. 2 MarkenG)
  • notorische Bekanntheit (§ 4 Nr. 3 MarkenG)
  • Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) (§ 4 Nr. 1 MarkenG)

erreicht werden.

Dies bedeutet, dass eine Anmeldung beim Markenamt nicht erforderlich ist, um einen Markenschutz zu erreichen. Marken die so bekannt wie Amazon oder Facebook sind, wären auch als Marken geschützt, wenn sie nicht in den entsprechenden Registern hinterlegt wären. Jedoch muss für eine Geltendmachung der Markenrechte die Verkehrsgeltung nachgewiesen werden. Dies ist meist sehr aufwendig und teuer, daher ist der sicherste und schnellste Weg, die Marke beim DPMA oder einem anderen Register anzumelden und eintragen zu lassen.

Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, sollten Sie zunächst eine umfassende Markenrecherche durchführen, die Eintragungsfähigkeit prüfen und ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen.

dpma
EUIPO
Weltkarte

Eine Markenanmeldung kann sowohl national, europaweit als auch international erfolgen. Dabei sind die Markenanträge an das jeweils zuständige Markenamt zu richten. Auf nationaler Ebene ist für Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München zuständig.

Eine Unionsmarke mit Wirkung für die Europäische Union (EU) kann beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante beantragt werden.

Schließlich kann eine Marke auch international bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf registriert werden.

Unternehmer, Freelancer & Selbstständige aufgepasst:

Ab sofort gibt es unseren beliebten Newsletter zu aktuellen Entscheidungen, anstehenden Rechtsänderungen und hilfreichen Rechtstipps auch speziell für Unternehmen.

Egal ob wichtige Änderungen für Kennzeichnungspflichten, Anmeldungen einer Marke, rechtssichere Datenschutzerklärungen oder wegweisende Änderungen im Arbeitsrecht – wir stehen an Ihrer Seite und Sie bleiben immer auf dem Laufenden.

1. Die Markenrecherche

Die Markenrecherche bzw. Firmennamenrecherche ist der erste Schritt bei einer Markenanmeldung. Es wird dabei überprüft, ob die Marke in der Form man sie eintragen will bereits von einem anderen als Marke oder Firmenname verwendet wird. Diese Identitätsrecherche reicht jedoch noch nicht aus, da auch eine ähnliche Marke das eigene Markenprojekt gefährdet.

Bei einer Markenkollision hat grundsätzlich die ältere Marke Priorität. Das heißt, wenn die eigene neuere Marke mit einer älteren identisch oder verwechselbar ist, kann der Inhaber der älteren Marke die Löschung der neueren verlangen. Daher sollte vor dem Markenantrag eine umfassende Markenrecherche durchgeführt werden.

2. Die Eintragungsfähigkeit prüfen

Bevor man den Markenantrag einreicht, sollte auch überprüft werden, ob die Marke eintragungsfähig ist. Diese Eintragungsfähigkeit wird vom Markenamt von Amt wegen geprüft und kann dazu führen, dass der Markenantrag scheitert.

3. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Im Markenantrag muss ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis enthalten sein. Darin definiert der Markenanmelder, für welche Produkte er die Marke nutzen möchte und entsprechenden Schutz beansprucht. Die sogenannte Nizza-Klassifikation teilt dabei alle Waren und Dienstleistungen in Klassen ein. Bei der Erstellung des Verzeichnisses muss also entschieden werden, in welchen und wie vielen Klassen die Marke beantragt werden soll. Abwägen muss man dabei die Waren, die man unter der Marke anbieten möchte und die Kosten, da mehr Klassen in der Regel mit höheren Anmeldekosten verbunden sind.

Weitere Fragen zur Markenanmeldung

Den Markenantrag kann man grundsätzlich selbst einreichen, jedoch sollte angesichts der großen wirtschaftlichen Konsequenzen und mitunter nicht unkomplizierten Sachverhalte, darüber nachgedacht werden einen Rechtsanwalt mit der Vertretung gegenüber dem Markenamt zu betrauen.
Die Bearbeitung einer Markenanmeldung kann je nach Markenamt einige Wochen oder aber 9 Monate in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch in der Regel auch ein beschleunigtes Verfahren mit dem sich die Verfahrensdauer wesentlich verkürzt.
Die Kosten für eine Markenanmeldung setzen sich zusammen aus den Amtsgebühren und den Ausgaben für Berater, Anwälte und sonstige Unterstützung. Die Amtsgebühren für eine deutsche Marke beginnen bei 300,00 Euro können aber bei einer internationalen Registrierung bei der WIPO auch deutlich höher ausfallen. Anwälte bieten Markenanmeldungen häufig für ein Pauschalhonorar an, so dass der Markenanmelder die volle Kostenkontrolle behält.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Markenanmeldung. Melden Sie sich einfach bei uns.

Wie WBS Ihnen helfen kann

Mit einer gut vorbereiteten Markenanmeldung erhalten Sie unkompliziert Ihre Markenurkunde und einen wirtschaftlichen Wert in Form ihrer Marke. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie sich dabei viele Schwierigkeiten ersparen.

Wenn wir Sie bei einer Markenanmeldung unterstützen können, freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Unser Leistungsspektrum bei Markenanmeldungen umfasst insbesondere:

  • Durchführung einer Markenrecherche
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke
  • Markenanmeldung / Antrag
  • Vertretung gegenüber dem Markenamt
  • Verteidigung im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

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