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Smartphone mit Schloss-Symbol auf dem Bildschirm liegt auf einem Holzschreibtisch neben einer Sukkulente
Instagram- oder Facebook-Konto gesperrt

Welche Rechte Sie nach dem Digital Services Act haben

Prof. Christian Solmecke

07. November 2026

Ein Konto mit Tausenden Followern verschwindet über Nacht, die Mail von Meta nennt keinen konkreten Grund, und der Einspruch läuft ins Leere. Genau das erleben derzeit viele Nutzer von Instagram und Facebook, wie eine aktuelle Recherche von netzpolitik.org zeigt. Seit dem DSA müssen Betroffene das allerdings nicht mehr hinnehmen.

Smartphone mit Schloss-Symbol auf dem Bildschirm liegt auf einem Holzschreibtisch neben einer Sukkulente

Für Kreative, Vereine, Clubs und Selbstständige ist ein gesperrtes Konto oft mehr als ein Ärgernis. Es kostet Reichweite, Aufträge und Einnahmen. Am 27. Oktober 2026 dokumentierte netzpolitik.org zahlreiche Fälle, in denen Meta Konten ohne nachvollziehbare Begründung gesperrt hat. Dabei gibt der Digital Services Act (DSA) Nutzern seit Februar 2024 klare Rechte gegenüber großen Plattformen. Sie können eine konkrete Begründung verlangen, kostenlos Einspruch einlegen, eine unabhängige Streitbeilegungsstelle anrufen und notfalls vor Gericht ziehen. Deutsche Gerichte verpflichten Meta inzwischen auch im Eilverfahren zur Freischaltung, zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.07.2026 – Az. 11 W 12/26 Kart).

Sperren ohne Begründung: Was Betroffene über Meta berichten

Die geschilderten Fälle ähneln sich auffällig. Ein Hamburger Kunstprojekt verlor seine Instagram-Seite, ohne dass Meta einen Grund nannte. Der Einspruch scheiterte, und nach einigen Monaten deaktivierte der Konzern das Konto dauerhaft. Selbst ein Abo von Meta Verified, das ausdrücklich menschlichen Support verspricht, half nach Angaben der Gründerin nicht weiter.

In Berlin traf es im Frühjahr mehrere Clubs, deren Instagram-Seiten ebenfalls ohne genannten Grund verschwanden. Ein Berliner Journalist verlor sogar gleich mehrere Instagram-Konten, darunter einen Podcast und einen Technikverleih für queere Kulturschaffende. Auslöser war offenbar, dass Meta zuvor sein verknüpftes Facebook-Profil gesperrt hatte. Die E-Mail des Konzerns nannte keinen konkreten Verstoß.

Besonders hartnäckig ist der Fall eines Unternehmensberaters. Sein Facebook-Werbekonto ist seit drei Jahren gesperrt. Nach seiner Darstellung genügt es schon, Kontoeinstellungen zu ändern, um eine Sperre auszulösen. Weder ein Chatbot noch der menschliche Support nannten ihm eine verletzte Richtlinie.

Meta weist den Vorwurf der Willkür zurück. Der Konzern sperre Konten nur bei dauerhaften Verstößen oder schwerwiegenden Sicherheitsrisiken und liefere die Begründungen, die der DSA verlange. Gleichzeitig kündigte Meta im März 2026 an, Moderationsentscheidungen zunehmend KI-Systemen zu überlassen. Menschen sollen danach vor allem in den kritischsten Fällen entscheiden, etwa bei Einsprüchen. Auch Metas eigenes Aufsichtsgremium, das Oversight Board, kritisierte kürzlich die vielen Sperren. Es empfahl vor allem nachvollziehbare Begründungen und faire Einspruchsverfahren.

Jetzt gegen Ihre Account-Sperrung vorgehen

Learning 1: Meta muss jede Sperre klar und konkret begründen

Grundsätzlich darf Meta Konten sperren. Die Nutzungsbedingungen erlauben das bei Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards, und der Konzern hat ein berechtigtes Interesse daran, Hassrede, Betrug oder Spam zu unterbinden. Allerdings darf die Sperre nicht willkürlich sein. Schon 2021 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) dafür klare Regeln auf (BGH, Urt. v. 29.07.2021 – Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20). Facebook muss Nutzer danach über eine Sperre informieren, den Grund nennen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Erst danach darf eine endgültige Sperre folgen. Bei leichten Erstverstößen muss die Plattform in der Regel zunächst abmahnen.

Der DSA hat diese Pflichten seit dem 17. Februar 2024 europaweit festgeschrieben. Nach Art. 17 DSA muss Meta jede Sperre mit einer klaren und spezifischen Begründung versehen. Dazu gehören die Tatsachen und Umstände, auf die sich die Entscheidung stützt, und der Hinweis, ob ein automatisiertes System entschieden hat. Außerdem muss Meta die konkrete Regel der Nutzungsbedingungen oder die gesetzliche Grundlage benennen. Schließlich muss die Mitteilung erklären, welche Rechtsbehelfe Betroffenen offenstehen.

Eine Standardmail, die nur pauschal einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards behauptet, genügt diesen Anforderungen nicht. Genau solche Mitteilungen erhalten Betroffene aber laut der Recherche häufig. Auch die EU-Kommission sieht Defizite. In ihrem laufenden Verfahren gegen Meta stellte sie im Oktober 2025 vorläufig fest, dass Nutzer ihren Beschwerden auf Facebook und Instagram keine Erklärungen oder Belege beifügen können. Bestätigt die Kommission diesen Befund, droht Meta eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Für Betroffene heißt das zunächst, die Sperrmitteilung sorgfältig zu sichern. Machen Sie Screenshots, speichern Sie alle E-Mails und notieren Sie das Datum der Sperre. Fehlt eine konkrete Begründung, ist das bereits ein starkes Argument für die Freischaltung.

Learning 2: Einspruch und Streitbeilegung kosten Sie wenig oder nichts

Art. 20 DSA verpflichtet Meta, ein wirksames internes Beschwerdesystem bereitzuhalten. Die Beschwerde ist kostenlos und elektronisch möglich, und zwar mindestens sechs Monate lang nach der Entscheidung. Meta muss Einsprüche zeitnah, sorgfältig und frei von Willkür bearbeiten. Zeigt sich, dass die Sperre unbegründet war, muss der Konzern sie unverzüglich aufheben. Wichtig ist außerdem, dass nicht allein eine Maschine über den Einspruch entscheiden darf. Qualifiziertes Personal muss die Entscheidung beaufsichtigen.

Hilft der Einspruch nicht, können Sie nach Art. 21 DSA eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. In Deutschland hat die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste unter anderem die User Rights GmbH in Berlin zertifiziert. Daneben bieten Stellen aus anderen EU-Staaten ihre Dienste an, zum Beispiel das Appeals Centre Europe in Dublin. Für Nutzer ist das Verfahren kostenlos oder mit einer geringen Schutzgebühr verbunden. Gewinnen Sie, trägt Meta die Gebühren der Stelle und erstattet Ihnen weitere angemessene Kosten. Die Stelle muss spätestens nach 90 Tagen entscheiden, in hochkomplexen Fällen nach höchstens 180 Tagen.

Allerdings hat dieser Weg Grenzen. Die Entscheidung der Schlichter ist für Meta nicht bindend. Zudem prüfen die Stellen nicht jede Frage. Im Fall des Berliner Journalisten behauptete Meta gegenüber User Rights, er sei zu jung für Facebook. Dabei nutzt er das Konto nach eigenen Angaben seit mehr als 13 Jahren. Das Alter durfte die Stelle jedoch nicht prüfen, deshalb kam der Fall dort nicht voran. Parallel können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Verstöße gegen den DSA beschweren. Die Behörde kann Konten allerdings nicht selbst entsperren.

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Learning 3: Gerichte ordnen die Freischaltung auch im Eilverfahren an

Unabhängig von Einspruch und Schlichtung steht Ihnen jederzeit der Weg zu den Gerichten offen. Bei geschäftlich genutzten Konten ist vor allem die einstweilige Verfügung interessant. In diesem Eilverfahren trifft das Gericht zügig eine vorläufige Regelung.

So hob das OLG Köln die Sperre des Instagram-Kontos einer Unternehmerin vorläufig auf (OLG Köln, Beschl. v. 03.09.2024 – Az. 15 W 85/24). Sie warb über das Konto für ihr Einrichtungsbüro und hatte glaubhaft gemacht, dass kein Verstoß vorlag. Nach Ansicht des Senats sei es ihr nicht zuzumuten, bis zum Ende eines Hauptsacheverfahrens zu warten.

Das LG Berlin II stützte sich 2025 auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Meta hatte das Konto eines Influencers ohne Anhörung deaktiviert und den Einspruch binnen Minuten abgelehnt. Die Kammer hielt es für hinreichend wahrscheinlich, dass Meta auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke eine beherrschende Stellung habe. Die Sperre ohne Anhörung missbrauche diese Stellung (LG Berlin II, Entscheidung v. 28.07.2025 – Az. 61 O 99/25 Kart eV).

Am weitesten ging zuletzt das Frankfurter OLG. Meta hatte das Konto einer Influencerin mit fast einer Million Followern im April 2026 ohne Vorwarnung deaktiviert. Nach einer kurzen Freischaltung im Juni folgte binnen Sekunden die nächste Sperre. Eine nachvollziehbare Begründung erhielt sie für keine der beiden. Der Kartellsenat sah darin eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und untersagte Meta weitere Deaktivierungen. Deutsche Gerichte seien auch dann zuständig, wenn die Betroffene im Ausland lebe, denn die Sperre schneide sie von ihrem Publikum in Deutschland ab.

Für die Praxis zeigt diese Rechtsprechung vor allem, dass Eile geboten ist. Wer zu lange wartet, riskiert, dass das Gericht die Dringlichkeit verneint. Zudem müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie nicht gegen die Richtlinien verstoßen haben und auf das Konto angewiesen sind, etwa durch eine eidesstattliche Versicherung. Wie Sie Ihr Instagram-Konto wieder entsperren, erklären wir ausführlich in einem eigenen Ratgeber. Auch zum deaktivierten Facebook-Konto haben wir die wichtigsten Schritte zusammengestellt.

Was Sie nach einer Sperre besser nicht tun sollten

Viele Betroffene legen nach einer Sperre schnell ein neues Konto an, um ihre Follower nicht zu verlieren. Davon raten wir dringend ab. Nach den Regeln von Meta gilt ein Ersatzkonto als Umgehung der Sperre. Der Konzern kann deshalb auch dieses Konto und weitere verknüpfte Profile sperren.

Sinnvoller ist es, die Sperre sauber zu dokumentieren und den Einspruch sachlich zu begründen. Erklären Sie darin, warum Sie keinen Verstoß sehen, und verlangen Sie ausdrücklich eine konkrete Begründung nach Art. 17 DSA. War das Konto gehackt, nutzen Sie statt des allgemeinen Formulars die eigenen Hilfeseiten von Meta für gehackte Konten. Bleibt Meta untätig, sollten Sie trotzdem nicht monatelang abwarten. Gerade bei geschäftlich genutzten Konten entscheidet die Zeit darüber, ob ein Eilverfahren noch möglich ist.

Rechtliche Unterstützung bei Accountsperrungen

Die aktuellen Fälle zeigen, dass Nutzer der Sperrpraxis von Meta nicht schutzlos ausgeliefert sind. Wir vertreten Creator, Selbstständige, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen, deren Konten Instagram, Facebook oder andere Plattformen gesperrt haben. Dabei fordern wir Meta zur Begründung und Freischaltung auf, begleiten Streitbeilegungsverfahren und beantragen bei Bedarf eine einstweilige Verfügung. Melden Sie sich jederzeit bei uns, idealerweise kurz nach der Sperre. Wir beraten Sie gerne.

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Prof. Christian Solmecke

Autor & Partner WBS.LEGAL

Prof. Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und insbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen und lehrt als Honorarprofessor an der CBS International Business School in Köln.