Das Landgericht Berlin hat klargestellt, dass die Äußerung von Beleidigungen in der Öffentlichkeit kein Kavaliersdelikt darstellt. Einen Rapper kommt das jetzt teuer zu stehen.

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Im vorliegenden Fall hatte ein Rapper auf Konzerten einen bekannten Moderator insbesondere als Arschlosch “verfickter … ”, “Bastard” sowie Idiot”  bezeichnet. Besucher fertigten davon Mitschnitte und stellten diese Ins Internet. Darüber hinaus schrieb er in seinem Internetforum auf ihn bezogen: “bis bald und geniesst die sonne solange … noch im bau ist, dieses arrrrrrrschloch”. Doch der betroffene Moderator ließ sich das nicht gefallen und wehrte sich. Er verklagte den Rapper auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung für die damit verbundene Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Der Rapper sah sich jedoch im Recht. Er brauchte unter anderem vor, dass seine Äußerungen als Kunst anzusehen seien.

Das Landgericht Berlin ließ sich durch die Beschwichtigungsversuche des Rappers nicht beeindrucken. Es verurteilte ihn wegen seiner massiven Beleidigungen mit Entscheidung vom 15.11.2011 (Az. 27 O 393/11) zu der Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 €. Dabei setzte es einen Streitwert in Höhe von 30.000 € fest. Die Kammer stellte klar, dass der Moderator durch diese Beleidigungen auf erhebliche Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. So etwas ist nicht mehr von der Kunstfreiheit gedeckt, zumal es hier an der erforderlichen Schöpfungshöhe fehlt.

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Als „reichster Deutscher“ ist man nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt