Den Vermietern soll künftig eine Auskunftspflicht gegenüber der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auferlegt werden. Dadurch wird auch das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter stark belastet.

Ab 2013 sollen die jetzigen GEZ-Rundfunkgebühren entfallen und durch eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe ersetzt werden. Diese soll dann für jeden Haushalt und Betrieb erhoben werden. So sieht es der Entwurf des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vor, der von der Rundfunkkommission der Länder beschlossen wurde. Sinn dieser Änderung war angeblich, dass die Erhebung transparenter und für den Bürger akzeptabler gestaltet wird.

Ganz so einfach scheint es doch nicht zu sein. In § 9 des Entwurfes heißt es nämlich: „Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (…) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (…) zu erteilen.“

Das bedeutet, dass der Vermieter bei säumigen Zahlern über den Namen der Bewohner, deren Geburtsdaten und den Beginn des Mietverhältnisses erteilen muss. Hierdurch muss der Vermieter seine eigenen Mieter bespitzeln, was von Vermieter Organisationen zu Recht kritisiert wird. Denn dies ist für den Vermieter mit einem unnötigen Aufwand verbunden. Darüber hinaus wird auch das Verhältnis von Mieter und Vermieter unnötig belastet. Die Frage ist, ob das überhaupt notwendig ist. Die GEZ könnte sich beispielsweise an die Einwohnermeldeämter wenden.

Der Entwurf des Rundfunkgebührenstaatsvertrages muss von allen Bundesländern bis zum 31.12.2011 ratifiziert werden. Sonst wird er nicht wirksam.

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