Das Notwehrrecht soll es angeblich ermöglichen, dass Autofahrer, die von Klimaaktivistinnen und -aktivisten blockiert werden, selbst zur Tat schreiten. Auch wenn die Aktivisten dabei verletzt werden, soll Autofahrern keine Strafe drohen. Stimmt das? Diese Frage haben wir im Dezember häufiger beantworten dürfen. Auch der einkehrende Winter führte teils zu Verkehrschaos und entsprechenden Fragen zu Arbeitnehmerrechten. Und dann gab es noch die Aquadom-Explosion in Berlin. Hier stellen sich auch komplexe Versicherungsfragen, wozu wir uns ebenfalls gerne äußerten. Hier unser kleiner, nicht abschließender Einblick in die Pressetätigkeit unserer Sozietät.