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Insolvenzstrafrecht

Strafrecht

Anwalt für Insolvenzstrafrecht


  • bundesweit renommierte Kanzlei
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Wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten strafrechtliche Folgen haben können

Eine wirtschaftliche Krise kommt selten allein. Was zunächst als finanzielle Herausforderung beginnt, kann schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere für Geschäftsführer, Vorstände oder Selbstständige. Vorwürfe wie Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Gläubigerbenachteiligung stehen oft plötzlich im Raum.

In dieser Situation ist die Unsicherheit groß: Welche Pflichten bestehen? Was hätte anders laufen müssen? Und wie sollten Sie jetzt reagieren? Eine frühzeitige rechtliche Einordnung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten, Risiken richtig einzuschätzen und die nächsten Schritte gezielt zu steuern.

Mit welcher konkreten Situation sind Sie konfrontiert?

Sie werden plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Wir unterstützen Sie im gesamten Bereich des Insolvenzstrafrechts – insbesondere in folgenden Fällen:

Insolvenzverschleppung

Der Vorwurf, einen Insolvenzantrag zu spät gestellt zu haben, kann schnell im Raum stehen – oft auch rückblickend. Entscheidend ist dabei die genaue Einordnung, ab wann eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tatsächlich vorlag und welche Handlungspflichten bestanden. Wir prüfen Ihre individuelle Situation sorgfältig und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.

Bankrottdelikte

Ihnen wird vorgeworfen, Vermögenswerte beiseitegeschafft, Buchführungspflichten verletzt oder Gläubiger benachteiligt zu haben? Bankrottdelikte sind rechtlich und tatsächlich komplex. Wir analysieren die wirtschaftlichen Abläufe im Detail und prüfen, ob die Vorwürfe in dieser Form überhaupt tragfähig sind.

Vorwürfe gegen Geschäftsführer

Als Geschäftsführer oder Unternehmer tragen Sie besondere Verantwortung – auch in der Krise. Kommt es zur Insolvenz, stehen häufig persönliche strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Entscheidungen rechtlich einzuordnen und Ihre Position gegenüber den Ermittlungsbehörden zu stärken.

Ermittlungen in der Krise

Ermittlungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten treffen Betroffene oft unerwartet. Entscheidungen, die unter Druck getroffen wurden, werden im Nachhinein genau geprüft. Wir helfen Ihnen, die Situation rechtlich einzuordnen, Risiken zu minimieren und den weiteren Verlauf aktiv zu steuern.

Das Wichtigste
💡
Holen Sie frühzeitig rechtlichen Beistand ein

Im Insolvenzstrafrecht ist frühzeitiges Handeln entscheidend, um existenzbedrohende Folgen abzuwenden. Ohne fundierte Risikoanalyse gefährden Geschäftsführer ihre unternehmerische Existenz. WBS.LEGAL steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite: Wir analysieren ihre Haftungsrisiken, übernehmen die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft sowie Insolvenzverwaltern und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Unsere Leistungen im Strafrecht

Wenn gegen Sie ermittelt wird oder Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, übernehmen wir die rechtliche Einordnung und die nächsten Schritte für Sie – klar strukturiert und auf Ihre Situation abgestimmt.

Ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren ist eine enorme Belastung für Ihre berufliche Existenz. Wir übernehmen Ihre Verteidigung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und setzen alles daran, das Verfahren diskret und im Idealfall ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Unser Ziel ist der Schutz Ihrer Reputation und Ihrer unternehmerischen Freiheit.
Oft liegt die Gefahr im Detail: Wir prüfen Ihre Unternehmensprozesse auf strafrechtliche Relevanz, insbesondere im Hinblick auf Insolvenzverschleppung oder Gläubigerbenachteiligung. Durch eine fundierte Risikoanalyse identifizieren wir Schwachstellen frühzeitig und entwickeln eine Strategie, die Ihre persönliche Haftung minimiert.
Wir agieren als professionelles Schutzschild zwischen Ihnen und den Behörden. Wir steuern den gesamten Informationsfluss gegenüber der Staatsanwaltschaft und koordinieren die Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter. So verhindern wir unbedachte Aussagen und stellen sicher, dass Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleiben.

Ablauf der Zusammenarbeit

1.

Prüfung der wirtschaftlichen Situation

Wir analysieren sofort Ihre aktuelle Unternehmenssituation. Dabei prüfen wir präzise, ob und wann Krisenmerkmale wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind, um die rechtliche Basis zu klären.

2.

Analyse der strafrechtlichen Vorwürfe

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte bewerten wir die strafrechtliche Relevanz. Wir identifizieren spezifische Risiken wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott und prüfen die Belastbarkeit der Vorwürfe gegen Sie.

3.

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Auf Basis der Analyse entwickeln wir Ihre individuelle Verteidigungsstrategie. Wir steuern die Kommunikation mit Behörden und Verwaltern, um das Verfahren idealerweise diskret und ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden.

Was jetzt wichtig ist

Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung

Beachten Sie Fristen und reagieren Sie nicht vorschnell

Treffen Sie keine Entscheidungen unter Druck

Strafrechtliche Unterstützung
Strafrecht mit Weitblick

Warum Mandanten auf unsere Unterstützung vertrauen

Umfangreiche Erfahrung im Unternehmens- und Wirtschaftsstrafrecht
Wir verteidigen Sie versiert in umfangreichen wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Fachanwältliche Expertise & Vernetzung
Langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Strafrecht und ehemalige Vorstandstätigkeit in der Strafverteidigervereinigung NRW.
Verständnis für wirtschaftliche Krisensituationen und Unternehmensstrukturen
Krisen erfordern mehr als nur Paragrafen. Wir verstehen komplexe Unternehmensstrukturen und bringen das nötige wirtschaftliche Fingerspitzengefühl mit, um Ihre Interessen in schwierigen Situationen sicher zu vertreten.

Häufig gestellte Fragen

Je nach Vorwurf und Einzelfall können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen. Auch berufliche Konsequenzen – etwa für Geschäftsführer – sind möglich. Eine frühzeitige Verteidigung kann sich maßgeblich auf den Ausgang des Verfahrens auswirken.
Ohne anwaltliche Beratung: nein. Auch gut gemeinte Angaben können später gegen Sie verwendet werden. Eine abgestimmte Verteidigungsstrategie ist hier entscheidend.
Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Aussagen zur Sache machen. Unbedachte Angaben können später gegen Sie verwendet werden. Wir übernehmen die Kommunikation für Sie und schützen Ihre Rechte.
Wichtig ist, frühzeitig zu handeln und sich rechtlich beraten zu lassen. So können Sie Risiken besser einschätzen, Fehler vermeiden und den weiteren Verlauf des Verfahrens aktiv beeinflussen.