Insolvenzstrafrecht
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Wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten strafrechtliche Folgen haben können
Eine wirtschaftliche Krise kommt selten allein. Was zunächst als finanzielle Herausforderung beginnt, kann schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere für Geschäftsführer, Vorstände oder Selbstständige. Vorwürfe wie Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Gläubigerbenachteiligung stehen oft plötzlich im Raum.
In dieser Situation ist die Unsicherheit groß: Welche Pflichten bestehen? Was hätte anders laufen müssen? Und wie sollten Sie jetzt reagieren? Eine frühzeitige rechtliche Einordnung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten, Risiken richtig einzuschätzen und die nächsten Schritte gezielt zu steuern.
Mit welcher konkreten Situation sind Sie konfrontiert?
Sie werden plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Wir unterstützen Sie im gesamten Bereich des Insolvenzstrafrechts – insbesondere in folgenden Fällen:
Insolvenzverschleppung
Der Vorwurf, einen Insolvenzantrag zu spät gestellt zu haben, kann schnell im Raum stehen – oft auch rückblickend. Entscheidend ist dabei die genaue Einordnung, ab wann eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tatsächlich vorlag und welche Handlungspflichten bestanden. Wir prüfen Ihre individuelle Situation sorgfältig und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.
Bankrottdelikte
Ihnen wird vorgeworfen, Vermögenswerte beiseitegeschafft, Buchführungspflichten verletzt oder Gläubiger benachteiligt zu haben? Bankrottdelikte sind rechtlich und tatsächlich komplex. Wir analysieren die wirtschaftlichen Abläufe im Detail und prüfen, ob die Vorwürfe in dieser Form überhaupt tragfähig sind.
Vorwürfe gegen Geschäftsführer
Als Geschäftsführer oder Unternehmer tragen Sie besondere Verantwortung – auch in der Krise. Kommt es zur Insolvenz, stehen häufig persönliche strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Entscheidungen rechtlich einzuordnen und Ihre Position gegenüber den Ermittlungsbehörden zu stärken.
Ermittlungen in der Krise
Ermittlungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten treffen Betroffene oft unerwartet. Entscheidungen, die unter Druck getroffen wurden, werden im Nachhinein genau geprüft. Wir helfen Ihnen, die Situation rechtlich einzuordnen, Risiken zu minimieren und den weiteren Verlauf aktiv zu steuern.
Im Insolvenzstrafrecht ist frühzeitiges Handeln entscheidend, um existenzbedrohende Folgen abzuwenden. Ohne fundierte Risikoanalyse gefährden Geschäftsführer ihre unternehmerische Existenz. WBS.LEGAL steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite: Wir analysieren ihre Haftungsrisiken, übernehmen die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft sowie Insolvenzverwaltern und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Unsere Leistungen im Strafrecht
Wenn gegen Sie ermittelt wird oder Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, übernehmen wir die rechtliche Einordnung und die nächsten Schritte für Sie – klar strukturiert und auf Ihre Situation abgestimmt.
Ablauf der Zusammenarbeit
Prüfung der wirtschaftlichen Situation
Wir analysieren sofort Ihre aktuelle Unternehmenssituation. Dabei prüfen wir präzise, ob und wann Krisenmerkmale wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind, um die rechtliche Basis zu klären.
Analyse der strafrechtlichen Vorwürfe
Nach Einsicht in die Ermittlungsakte bewerten wir die strafrechtliche Relevanz. Wir identifizieren spezifische Risiken wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott und prüfen die Belastbarkeit der Vorwürfe gegen Sie.
Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
Auf Basis der Analyse entwickeln wir Ihre individuelle Verteidigungsstrategie. Wir steuern die Kommunikation mit Behörden und Verwaltern, um das Verfahren idealerweise diskret und ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden.
Was jetzt wichtig ist
Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung

Beachten Sie Fristen und reagieren Sie nicht vorschnell
Treffen Sie keine Entscheidungen unter Druck