Abmahnung von Hild & Kollegen erhalten? Wir helfen dir sofort!
Du hast eine Abmahnung der Kanzlei Hild und Kollegen wegen Musiknutzung bekommen? Bleib ruhig. Ob ein Song im Reel, in der Story oder in einem Werbevideo, wir zeigen dir, wie du dich wirksam und zielführend wehren kannst.
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Das Wichtigste in den ersten Stunden:
Eine Abmahnung wegen Musik setzt dir meist eine kurze Frist. Damit du in dieser Zeit nichts falsch machst, hier das Wichtigste auf einen Blick.
- Unterschreibe die beigefügte Unterlassungserklärung nicht im Original. Sie wirkt oft wie ein Schuldeingeständnis und bindet dich teils über viele Jahre.
- Zahle die geforderte Summe nicht voreilig. Sie ist häufig deutlich zu hoch angesetzt.
- Ruf nicht selbst bei Hild und Kollegen an. Unbedachte Sätze am Telefon können später gegen dich verwendet werden.
- Notiere dir die genannte Frist und ignoriere sie nicht, auch wenn du erst einmal nichts unterschreibst.
- Sichere den betroffenen Beitrag mit Screenshots, dazu den Song und die Angabe, ob der Account privat oder geschäftlich läuft.
- Lass deinen Fall anwaltlich einordnen, bevor du reagierst. Wir schauen uns deinen Fall kostenlos an & geben dir eine ehrliche Einschätzung, wie du weiter vorgehen solltest. Füll dafür einfach das untenstehende Formular aus. 👇
Jetzt gegen die Abmahnung vorgehen:
- Formular ausfüllen: Trag deine Daten in das folgende Formular ein. Das Absenden ist völlig unverbindlich und noch keine Beauftragung.
- Persönliche Beratung: Ein Experte aus unserem Team meldet sich in der Regel am selben Tag, oft auch am Wochenende, und klärt mit dir die konkreten Optionen.
- In Ruhe entscheiden: Nach dem kostenlosen Gespräch entscheidest du frei, ob du uns beauftragst. Faire Pauschalen und volle Kostentransparenz, ohne versteckte Posten.
→ Fragen zum Formular? Bestimmt werden sie im FAQ beantwortet!
„Abmahnungen wegen Musik in Social Media wirken auf viele bedrohlich, sind aber in zahlreichen Fällen rechtlich angreifbar. Seit über 30 Jahren unterstützen wir Abgemahnte dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren und faire Lösungen zu erzielen. Mit mehr als 70.000 Mandaten gehören wir zu den führenden Kanzleien in diesem Bereich. Wir setzen uns mit ganzer Kraft dafür ein, dass du keine unnötigen Zahlungen leistest und keine teure Klage riskierst.“
Inhalt
- Die Musikbibliothek Falle
- Worum es in der Abmahnung geht
- Ein echter Fall
- Was gefordert wird
- Warum die Forderung oft zu hoch ist
- Privat oder geschäftlich
- So hilft dir WBS
- Musik künftig rechtssicher nutzen
- FAQ
Die Musik kam doch direkt aus der App. Wie kann das verboten sein?
Das ist der häufigste und gefährlichste Irrtum bei diesem Thema. Viele gehen davon aus, dass alle Songs aus der Instagram Musikbibliothek frei verwendbar sind, weil die App sie ja selbst zur Auswahl anbietet. Technisch verfügbar bedeutet aber nicht rechtlich erlaubt.
Die Lizenzen, die Plattformen wie Instagram mit den Musiklabels aushandeln, decken fast ausschließlich die rein private Nutzung durch Endnutzer ab. Sobald ein Video für ein Unternehmen steht, also Leistungen bewirbt oder das Image pflegt, liegt eine geschäftliche Verwertung vor. Dafür verlangen die Rechteinhaber eine eigene, oft teure Werbelizenz.
Genau hier wird es für Selbständige, Agenturen, Creator und Unternehmen brenzlig. Bei geschäftlich genutzten Accounts gelten strenge Sorgfaltspflichten. Das Argument, man habe von der Einschränkung nichts gewusst, schützt im Ernstfall nicht. Ob deine Nutzung wirklich als geschäftlich einzuordnen ist, lässt sich aber im Einzelfall prüfen und ist oft weniger eindeutig, als die Abmahnung es darstellt.
Worum es in der Abmahnung wirklich geht
Hild und Kollegen wird in diesen Fällen für eine Rechteinhaberin tätig, die exklusive Rechte an einer bestimmten Tonaufnahme beansprucht. Bei der Musik aus Social Media tritt aktuell häufig die Soundcheck Media FZCO auf, die unter dem Namen volume100 agiert und ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat.
Gefunden wirst du nicht über deine IP Adresse, sondern über automatisierte Systeme, die öffentliche Beiträge dauerhaft nach geschützter Musik durchsuchen. Im aktuellen Verfahren hat ein forensischer Dienstleister namens Stington und Partner Legal GmbH die Veröffentlichungen beweissicher dokumentiert. Weil diese Suche rund um die Uhr läuft, geraten auch kleine Accounts und ältere Posts ins Visier.
Der Vorwurf lautet dann, du habest den geschützten Song ohne passende Lizenz in einem geschäftlichen Video genutzt. Daran knüpft die Kanzlei mehrere Forderungen, die alle unter Zeitdruck stehen.
Abmahnung im Briefkasten? Keine Panik!
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Der konkrete Fall rund um Tiki Tiki Slowed
Wie sehr so ein Fall eskalieren kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserer Praxis. Erst kürzlich mahnte die Kanzlei Hild & Kollegen ein mittelständisches Immobilienunternehmen sowie dessen Geschäftsführung ab. Im Mittelpunkt des Streits stand die Nutzung des Songs „Tiki Tiki Slowed“ des Interpreten Qmiir in den sozialen Medien.
Dem Unternehmen wird vorgeworfen, den Titel ohne Lizenz in einem Werbevideo verwendet zu haben. Das Reel mit dem Titel „Wenn du immer noch überlegst, ob du eine Immobilie kaufen solltest, spiel diesen Gedanken zu Ende“ wurde zeitgleich auf zwei Instagram Profilen hochgeladen.
Diese doppelte Veröffentlichung desselben Clips wertet die Kanzlei als zwei eigenständige Verstöße. Dadurch verdoppelten sich die Forderungen und summierten sich auf 12.258,70 Euro. Die Lehre daraus ist einfach. Schon ein einziges Reel kann erhebliche Folgen haben, und mehrere Uploads desselben Videos vervielfachen das Risiko.
Was die Kanzlei konkret von dir verlangt
Ein solches Schreiben schöpft die Möglichkeiten meist voll aus und stellt mehrere Forderungen gleichzeitig.
- Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die dich oft lebenslang bindet und die Wiederholungsgefahr ausräumen soll. Häufig kommt eine Auskunftsklausel dazu, die Angaben dazu verlangt, wie oft das Video abgerufen wurde und wer es eingestellt hat.
- Schadensersatz nach Lizenzanalogie. Im genannten Fall wurden 5.280,00 Euro pro Profil angesetzt, bei zwei Accounts also 10.560,00 Euro.
- Eine Sicherungspauschale von 250,00 Euro für die Ermittlungen des Dienstleisters.
- Anwaltsgebühren von 1.448,70 Euro, berechnet nach einer 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 32.810,00 Euro.
In der Summe ergibt das die genannten 12.258,70 Euro. Beträge in dieser Größenordnung wirken erdrückend, sind aber genau der Punkt, an dem sich eine Verteidigung lohnt.
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Warum die Forderung oft zu hoch ist
Eine Abmahnung ist nicht automatisch in voller Höhe berechtigt, nur weil sie professionell formuliert ist. Gerade bei standardisierten Schreiben gibt es regelmäßig Ansatzpunkte, um die Risiken deutlich zu senken. Wir prüfen für dich unter anderem folgende Fragen.
- Ist die Rechteinhaberschaft schlüssig und lückenlos dargelegt?
- Wurde tatsächlich genau die beanstandete Tonaufnahme genutzt?
- Handelt es sich wirklich um eine geschäftliche oder doch um eine private Nutzung?
- Bestand möglicherweise doch eine ausreichende Lizenz?
- Ist die Höhe des Schadensersatzes nachvollziehbar und marktüblich?
- Sind die Abmahnkosten korrekt berechnet?
- Ist die vorgelegte Unterlassungserklärung zu weit gefasst?
Schon eine dieser Fragen kann ausreichen, um die Forderung spürbar zu reduzieren oder ganz abzuwehren.
Privat oder geschäftlich genutzt? Das verändert deine Lage
Für deine Verteidigung ist entscheidend, in welchem Kontext der Song lief. Deshalb schauen wir uns das immer genau an.
Hast du den Beitrag rein privat geteilt, ohne jeden geschäftlichen Bezug, dann greift in vielen Fällen noch die pauschale Plattformlizenz. Eine Abmahnung kann dann ins Leere gehen oder zumindest stark an Wucht verlieren. Wichtig ist, dass der private Charakter sauber dokumentiert ist.
Lief der Account dagegen geschäftlich, etwa als Unternehmensprofil, als Agentur, als Creator mit Werbung oder als lokaler Dienstleister, dann sind die Anforderungen strenger. Hier geht es selten um die Frage, ob du reagieren musst, sondern darum, wie clever du reagierst, um die Forderung zu drücken und eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung zu vermeiden.
So hilft dir WBS bei einer Abmahnung von Hild und Kollegen
Unser Team rund um Thomas Burgemeister geht seit Jahren gegen überzogene Abmahnungen im Urheberrecht vor und kennt die Argumente spezialisierter Abmahnkanzleien genau. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir deinen Fall ein und erklären dir, wie wir vorgehen würden. Erst danach entscheidest du in Ruhe, ob du uns beauftragst.
Mandatierst du uns, läuft es in der Regel so ab.
- Wir prüfen zuerst, ob die Rechteinhaberschaft schlüssig ist und ob wirklich die beanstandete Aufnahme genutzt wurde.
- Wir klären, ob dein Account privat oder geschäftlich einzuordnen ist und ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht.
- Wir formulieren eine individuell modifizierte Unterlassungserklärung, die die Wiederholungsgefahr ausräumt, ohne dass du überzogene Forderungen oder unfaire Klauseln anerkennst.
- Wir prüfen Schadensersatz und Kosten auf ihre Angemessenheit und verhandeln die Beträge für dich nach unten oder wehren unberechtigte Ansprüche komplett ab.
- Nach der Beauftragung musst du nicht mehr selbst mit der Gegenseite sprechen. Die gesamte Korrespondenz läuft über uns. Du erreichst uns über das Kontaktformular.
So nutzt du Musik künftig rechtssicher
Ist der aktuelle Fall geklärt, willst du das Risiko natürlich dauerhaft loswerden. Diese Punkte helfen dir, geschäftlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
- Verlasse dich auf geschäftlich genutzten Accounts nicht auf die normale Instagram Musikbibliothek. Sie ist in der Regel nur für private Nutzung freigegeben.
- Nutze lizenzfreie Musikdienste oder kostenpflichtige Bibliotheken, die ausdrücklich kommerzielle Rechte einräumen, und bewahre den Lizenznachweis auf.
- Prüfe bei jedem Song, ob die Lizenz wirklich Werbung und geschäftliche Inhalte abdeckt, nicht nur private Posts.
- Lade ein Werbevideo nicht parallel über mehrere Profile hoch, ohne die Rechtelage geklärt zu haben, da jeder Upload als eigener Verstoß zählen kann.
- Schule dein Team oder deine Agentur, damit niemand versehentlich geschützte Titel einsetzt.




