Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Urheberrechtsverstöße ab

Er rechnet im konkreten Fall für den House Sampler „Kontor House of House Vol.13“ einen Streitwert von 320.000 Euro aus. Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH habe man im Filesharing-Netzwerk BitTorrent an den 32 Tracks des Samplers  32 Rechtsverstöße der abgemahnten Person festgestellt und beweissicher dokumentiert.

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Der Rechtsanwalt argumentiert bei der Höhe des Streitwertes mit der Rechtsprechung des LG Köln und des LG Hamburg. Nach Ansicht dieser Gerichte sei es zulässig, pro Titel einen Streitwert von 10.000 € zu veranschlagen und diesen Betrag mit der Summe der Rechtsverstöße zu multiplizieren.

Im Filesharing-Netzwerk BitTorrent 32 Rechtsverstöße der abgemahnten Person festgestellt

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH habe man im Filesharing-Netzwerk BitTorrent an den 32 Tracks des Samplers  32 Rechtsverstöße der abgemahnten Person festgestellt und beweissicher dokumentiert. Der Rechtsanwalt argumentiert bei der Höhe des Streitwertes mit der Rechtsprechung des LG Köln und des LG Hamburg. Nach Ansicht dieser Gerichte sei es zulässig, pro Titel einen Streitwert von 10.000 € zu veranschlagen und diesen Betrag mit der Summe der Rechtsverstöße zu multiplizieren.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian verlangt von dem Abgemahnten im genannten Fall Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von 13.000 €

Gleichzeitig zeigt sich die Kanzlei bei Zahlung von 2.800 Euro plus die Rücksendung der beigefügten Unterlassungserklärung vergleichsbereit. Weitere rechtliche Schritte wie eine Strafanzeige oder eine einstweilige Verfügung würden fallen gelassen.Da sich nach der Höhe des Streitwerts die Gebühr, die der Jurist pro Schreiben verlangen darf, hat der „Abmahn-Anwalt“ ein berechtigtes Interesse, dass den Streitwert der Abmahnung so hoch wie möglich anzusetzen.

Fraglich, ob auch nur ein deutsches Gericht einen derartig hohen Streitwert akzeptieren würde

So entschied das Landgericht Köln, dass für die Verbreitung von rund 3700 Titeln ein Streitwert von 400.000 € für angemessen sei (28 O 202/10 – LG Köln, 24.11.2010) Im vorliegenden Fall handelt sich um ein Musikalbum, welches für ca. 20 Euro im Handel erhältlich ist. Bei zuvor veröffentlichten Kontor-Alben werden die einzelnen Musikstücke im Internet für je 99 Cent bis 1,79 Euro zum Kauf angeboten. Zudem spricht ein solch hoher Streitwert dafür, dass die Abmahnung hauptsächlich aus wirtschaftlichem Interesse ergangen sein könnte. Fraglich ist daher, ob hier der Anwalt rechtsmissbräuchlich gehandelt und sich strafbar gemacht hat. Hier wiederum liegt eine gute Verteidigungsmöglichkeit für Abgemahnte.