Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing erfreuen sich bei einigen Internet-Nutzern nach wie vor einer großen Beliebtheit. Das ergibt sich auch aus einer makabren Kürzung der beliebtesten und erfolgreichen Sharing-Plattformen durch den Nachrichtendienst TorrentFreak.

 

 

Die einschlägigen Webseiten können laut TorrentFreak mit erstaunlichen Zahlen aufwarten. Hierüber berichtet Chip Online in einem Beitrag vom 30.08.2011. Der Spitzenreiter bringt es auf monatlich 2,5 Milliarden Page Views sowie 55 Millionen Unique Visitors. Ganz am Ende dieser „Top Ten“ kommt ein Angebot immer noch auf 110 Millionen Page Views und 14 Millionen Unique Visitors.

Wer urheberrechtlich geschützte Dateien über eine Tauschbörse verbreitet sollte bedenken, dass zumindest der betroffene Anschlussinhaber mit einer kostspieligen Abmahnung rechnen muss. Hierbei muss dieser eventuell nicht nur dem jeweiligen Rechteinhaber die Kosten für die Abmahnung erstatten, sondern auch Schadensersatz leisten. Darüber hinaus sind diese Urheberrechtsverletzungen auch strafbar. Es gibt inzwischen immer mehr legale Alternativen zu diesem sogenannten Filesharing, etwa in Form von legalen Streaming-Angeboten.