? Eine neue Kanzlei ist auf dem Abmahnmarkt aufgetaucht. Die Kanzlei Baek Law aus Osterrönfeld mahnt im Auftrag von Herrn Murat Arslan (alias DJ Gadjo) das Musikstück „SO MANY TIMES” ab. Dieser sei Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte der Tonträgerhersteller sowie der ausübenden Künstler. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 500€.Im Gegensatz zu anderen Abmahnkanzleien teilt Baek Law nicht mit, wie und durch wen der angebliche Urheberrechtsverstoß ermittelt und dokumentiert wurde. Erstaunlich ist auch die Aufstellung der angeblich bisher angefallenen Kosten. Baek Law schreibt in der Abmahnung:

„Bislang sind folgende konkrete Kosten aufgelaufen:

  • – Ermittlungs- und Verfahrenskosten aus der Erwirkung einer einstweiligen Anordnung auf Auskunftserteilung gegen Ihren Internet-Service-Provider beim zuständigen Landgericht 300,00 €
  • – Rechtsanwaltsgebühren für dieses Schreiben 1.479,90 €
  • – Summe:1.779,90 €”

Die Höhe der Kosten ist schlich nicht nachvollziehbar. Zumal die Kanzlei es auch verabsäumt den ihrer Rechnung zugrundeliegenden Streitwert anzugeben. Allerdings gibt die Kanzlei Baek Law direkt ein Vergleichsangebot ab:

„Aufgrund der Tatsache, dass ein derartiges Verfahren sehr lang und auch kostenintensiv (pro Musikstück ca. 1800,00 €) ist, bieten wir Ihnen eine schnelle, einvernehmliche außergerichtliche Beednigung der Angelegenheit an. Um weitere Kosten zu vermeiden, schlagen wir Ihnen folgenden außergerichtlichen Vergleich vor. Zum einen haben Sie die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zum anderen wären mit der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 500,- € sämtliche Auskunfts- und Schadensersatzansprüche vollständig abgegolten.”

Wie auch bei den anderen Abmahnkanzleien sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Oftmals kann auch die Kostenforderung zurückgewiesen werden. Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Baek Law erhalten haben, steht Ihnen die hierauf spezialisierte Kanzlei Wilde & Beuger steht Ihnen gerne kompetent zur Seite. Sie können sich unter der Filesharing-Hotline 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) unverbindlich und diskret beraten lassen. Oder Sie nutzen unseren Chat (am linken Rand).