Das Streaming Portal kino.to trickst eine verhängte Netzsperre gegen einen österreichischen Provider aus. Worauf Sie als Nutzer von derartigen Diensten achten sollten.

Nach mehreren übereinstimmenden Medienrechten hat das Handelsgericht Wien in einer einstweiligen Verfügung einen österreichischen Provider dazu verpflichtet, dass er seine Kunden nicht mehr auf die betreffenden Webseiten lässt. Dies geschah, weil Kino.to der Filmwirtschaft in Österreich ein Dorn im Auge ist. Vorgeworfen wird Kino.to insbesondere, dass es auf seiner Webseite teilweise illegal urheberrechtlich geschützte Videos anbieten soll.

Diese Netzsperre brachte jedoch weniger ein, als der Verband sich das erhofft hatte. Nach einem Bericht im Onlinemagazin gulli vom 19.05.2011 verwies der Betreiber der Seite  seine Kunden auf eine alternative-Domainadresse, über die sie sich die Inhalte von Kino.to wieder ungehindert anschauen können.

Als Nutzer von einem Streaming-Portal sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Inhalte von einem urheberrechtlich geschützten Filmes einfach auf der Festplatte speichern können. Sonst müssen Sie mit einer kostenträchtigen Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen. Ob das der Fall ist, ist in den jeweiligen Nutzungsbedingungen geregelt. Ansonsten dürfen Sie nach unserer Rechtsaufassung diese Dienste ruhig nutzen. Hierzu gibt es allerdings noch keine gesicherte Rechtsprechung.

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