Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Dieselskandal

Entschädigung für meinen Diesel?

Bereits seit 2015 begleiten wir unsere Mandanten mit qualifizierter Rechtsberatung durch den Dieselskandal. Mit unserer Expertise und unserem Fachwissen sehen wir es als unsere Verantwortung an, Sie auf den folgenden Seiten über Ihre Rechte aufzuklären. Unsere Rechtsexperten informieren Sie über Ihre Möglichkeiten gerne jederzeit in einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch.

Auf einen Blick

  • Neues Urteil im Abgasskandal: Seit März 2023 steigen die Chancen der Verbraucher, Schadensersatz zu erlangen.
  • Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeug-Halter können nach wie vor Entschädigung verlangen.
  • Viele Hersteller, wie VW, Audi, Skoda, Seat und Mercedes Benz (Daimler) sind davon betroffen.
  • Der Bundesgerichtshof hat bekräftigt, dass auch Schadensersatzklagen zulässig sind.
  • Die Erfolgsaussichten für Individualklagen stehen gut. Zuletzt stellten sich die Gerichte in ihren Entscheidungen auf die Verbraucherseite.
  • Die erfahrenen Anwälte von WILDE BEUGER SOLMECKE vertreten bereits zahlreiche Verbraucher und unterstützen Sie gerne.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Neues Urteil 2023: Größere Erfolgsaussichten für Diesel-Kläger!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.03.2023 entschieden, dass Dieselhersteller bereits bei fahrlässigem Handeln ohne betrügerische Absicht haftbar gemacht werden können. Der Auslöser des Verfahrens war eine Schadensersatz-Klage gegen Mercedes-Benz aufgrund des Thermofensters, welches die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen abhängig von der Außentemperatur verringert. Bisher hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in ähnlichen Fällen argumentiert, dass der Einbau von Thermofenstern keine absichtliche Schädigung darstelle, sondern höchstens Fahrlässigkeit vorliege, weshalb der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt nun eine andere Ansicht.

Jetzt mehr erfahren!

Von Dieselskandal betroffen? Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Berechnen Sie mithilfe des Formulars Ihre mögliche Rückerstattung im Abgasskandal!

Welche Hersteller sind betroffen?

Zur Feststellung, ob ein Fahrzeug von einer Maßnahme in Bezug auf die Diesel-Abgasthematik betroffen ist, benötigt man die Gesamtfahrzeug-Genehmigung, den Fahrzeugtyp, die Fahrzeugvariante und die Fahrzeugversion. Es muss nicht jeder Motor einer Serie betroffen sein, die Anordnungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betreffen zum Teil auch nur vereinzelte Emissionsgenehmigungen und begrenzte Produktionszeiträume eines Automodells. Wer als Halter eines betroffenen Fahrzeuges im Zentralen Fahrzeugregister des KBA hinterlegt ist, wird mehrfach über die erforderlichen Änderungsmaßnahmen am Fahrzeug informiert.

2015 stellte das Kraftfahrt-Bundesamt erstmals unzulässige Abschalteinrichtungen fest. Es rief folgende Modelle des VW-Konzerns mit Dieselmotoren mit dem Motor vom Typ EA 189, Abgasnorm „Euro 5“, jedoch auch mit der Norm „Euro-6“, zurück. Die Motoren wurden in Autos mit 1,2, 1,6 und 2,0 Litern Hubraum zwischen 2008 bis 2015 verwendet. Später wurde zusätzlich klar: Auch der Motor EA288 ist manipuliert. Wie auch beim Abgasskandal um den EA189, hält der Motor EA288 die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand ein.

Folgende Baureihen verfügen über einen der beiden genannten Motoren:

Alles zum Abgasskandal

Alle Hintergründe, aktuelle News und mehr finden Sie in unserer Story zum Abgasskandal.

Jetzt mehr erfahren >

  • Volkswagen: Polo V, Polo VI, Golf VI, Golf VII, Golf Plus, Golf Sportsvan, Jetta VI, Beetle, Passat B6, Passat B7, Passat B8, CC, Touran I, Touran II, Sharan II, Tiguan, Tiguan II, Scirocco, Scirocco III, Amarok, Caddy, T5, Eos, T-Roc, Caddy, Crafter, Amarok, T6 (California), Arteon
  • Audi: A1, A1 8X, A3 8P, A3 8V, A4 B8 & B9, A5, A5 F5, A6 C6, A6 C7, Q2 GA, Q3, Q3 8U, Q5, TT 8J
  • Škoda: Fabia II, Fabia III, Rapid, Roomster, Octavia II, Skoda Octavia III, Superb II, Yeti, Skoda Karoq, Skoda Kodiaq RS
  • Seat: SEAT Ibiza,SEAT Leon II,Seat Leon III,SEAT Telodo IV,SEAT Exeo,SEAT Altea und Altea XL,SEAT Alhambra II,Seat Ateca,Seat Alhambra II,Seat Arona,Seat Alhambra II,Seat Terraco

Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete Typengenehmigungen verschiedener Hersteller die Beseitigung derselben und damit die Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit in Anwendung von § 25 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung an. Danach kann das KBA kann zur Beseitigung aufgetretener Mängel und zur Gewährleistung der Vorschriftsmäßigkeit auch bereits im Verkehr befindlicher Fahrzeuge nachträglich Nebenbestimmungen anordnen. Diese Anordnungen bilden Nebenbestimmungen zu den jeweils nach wie vor gültigen Typgenehmigungen. Die Zuständigkeit des KBA erstreckt sich allein auf diejenigen Hersteller, die ihre Typgenehmigungen durch das KBA erhielten.

In den Jahren 2017 bis 2020 ordnete das KBA bei Autos weiteren Modelle den Rückruf angeordnet. Das KBA veröffentlicht auf seiner Homepage Übersichten. Diese sind jedoch nicht abschließend und werden regelmäßig aktualisiert, da das KBA aktuell immer noch Fahrzeugmodelle auf unzulässige Abschalteinrichtungen testet. Die Übersichten sind in drei Dokumente aufgeteilt:

  • Betroffene Fahrzeugvarianten des Volkswagen-Konzerns mit dem Motor EA189 – u.a. Audi, Skoda, Seat (PDF)
  • Betroffene Fahrzeugvarianten im Zuständigkeitsbereich des KBA (ohne VW Motor EA 189 – Audi, BMW, Mercedes, Porsche, Opel, Porsche, VW (PDF)
  • Betroffene Fahrzeugvarianten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des KBA – u.a. Renault, Fiat, Ford, Hyundai (PDF)

Welche Diesel-Entschädigung kann ich als Verbraucher erwarten?

Es stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten offen – von der Anfechtung des Kaufvertrages, über einen Rücktritt vom Vertrag und der Zurückforderung oder Minderung des Kaufpreises bis hin zum Verlangen von Nachbesserung oder Nachlieferung oder Schadensersatz. Unter Umständen können sie auch den Widerrufsjoker ziehen. Die einzelnen Möglichkeiten haben wir hier für sie genauer dargestellt.

Rückabwicklung & Kaufpreis zurück

Indem Sie den Anspruch geltend machen, können Sie Ihren Autokauf rückgängig machen. Sie erhalten Ihr Geld abzüglich einer zu leistenden Nutzungsentschädigung zurück und müssen im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben.

Widerruf des Autokredits

Diese Form eignet sich insbesondere für Verbraucher, die ihr Fahrzeuge mithilfe eines Autokredits erworben haben. Diese können vom ursprünglichen Kreditvertrag zurücktreten und so eine Rückabwicklung einfordern. Die Forderungen richten sich gegen die entsprechende Bank.

Auto behalten & Schadensersatz

Wegen bewusster Verbraucher-Täuschung im Abgasskandal, ist es Betroffenen möglich Schadensersatz zu verlangen. Nutzen Sie dazu einfach unseren Rechner, um mehr dazu zu erfahren.

Mehr wissen? Anspruchsgrundlagen ausführlicher erklärt

Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten offen, um Diesel-Entschädigung zu erhalten. Sie können gegen den Hersteller, gegen den Händler oder – im Falle eines Autokreditwiderrufs – gegen die Bank vorgehen.

Gegen Hersteller    

Sie können Ihr Auto zurückgeben und vom Hersteller den Kaufpreis zurückerhalten, abzüglich einer Summe für die von Ihnen gefahrenen Kilometer. Oder Sie behalten Ihren Diesel, erhalten aber eine Entschädigung für den Wertverlust Ihres Diesels.

Ihr Fahrzeug zurückzugeben empfiehlt sich, weil wegen der Manipulation die Gefahr besteht, dass das Auto seine Betriebserlaubnis verliert oder von einem Fahrverbot betroffen ist. Diese Gefahren mindern den Wert Ihres Diesel-Fahrzeugs.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Fahrzeug zu behalten und nur einen Ersatz für die Wertminderung zu verlangen. Sie könnten dann 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises als Diesel-Entschädigung erhalten.

Der BGH hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass der Einbau der manipulierten Abschaltsoftware eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB darstellt und Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller auch nicht durch ein Softwareupdate beseitigt werden. Deshalb können Sie auch Schadenersatz aus deliktischer Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller geltend machen.

Gegen Händler

Ein Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung hat einen „Mangel“, entschied der Bundesgerichtshof 2019. Sofern Ihr Anspruch noch nicht verjährt ist, können Sie vom Händler verlangen, dass er Ihnen einen neuen, mangelfreien Wagen liefert, selbst dann, wenn es die alte Baureihe nicht mehr gibt, sondern nur noch eine neuere und bessere. Mit einem neuen Wagen entgehen Sie dem Risiko, dass Ihnen in Zukunft Fahrverbote in Städten oder für bestimmte Fahrzeuge, Stilllegungen nicht nachgerüsteter Fahrzeugen durch die Zulassungsbehörde oder der Wertverlust Ihres Diesels Probleme bereiten.

Wenn Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, damit der Verkäufer den Mangel beheben kann, und dieser dem nicht nachkommt, können Sie gegenüber dem Verkäufer – Autohaus oder Hersteller – den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges fordern.

Das Oberlandesgericht Köln hat am 27. März 2018 entschieden, dass Kunden auch dann vom Kauf zurücktreten können, wenn bereits ein Software-Update durchgeführt wurde (Az.: 18 U134/17).

Schließlich können Sie für die Wertminderung, die Ihr Auto aufgrund des Mangels hat, Schadenersatz aus Vertrag verlangen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolglos verstrichene Frist zur Nacherfüllung. Hier sind zu 10.000 Euro Diesel-Entschädigung möglich.

Eine weitere Option ist, den Kaufvertrag mit dem Händler durch ein Gericht für nichtig erklären zu lassen. Folgt das Gericht Ihrer Argumentation, profitieren Sie von einer längeren Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis von den Umständen erhalten haben, die Ihren Anspruch begründen. Die Nichtigkeit führt dazu, dass Sie das Auto zurückgeben können und den Kaufpreis abzüglich einer Pauschale für gefahrene Kilometer zurückerhalten.

Außerdem können Sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Täuschung liegt darin, dass Ihnen beim Kauf verschwiegen wurde, dass Ihr Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält, die laut Bundesgerichthof-Urteil (VIII ZR 225/17) einen Sachmangel darstellt.

Gegen die Bank (Widerruf)

Wenn Sie gleichzeitig mit dem Kauf einen Kredit- oder Leasingvertrag abgeschlossen haben, können Sie möglicherweise den Kredit- oder Leasingvertrag mit der Begründung widerrufen. Viele Kreditverträge sogenannter Autobanken sind fehlerhaft. Nach Urteil des Europäischen Gerichts­hofs (vom 26. März 2020, Aktenzeichen: C-66/19) und des Bundes­gerichts­hofs (vom 27.10.2020, Aktenzeichen: XI ZR 498/19) zu Verbraucher­informationen bei Kredit­verträgen sind nämlich unabhängig vom Diesel-Skandal alle Auto­kredit­verträge, die nicht exakt den gesetzlichen Mustern entsprechenden Vertrags­informationen enthalten, auch Jahre nach ihrem Abschluss noch widerrufbar, so lange sie noch nicht voll­ständig abge­wickelt sind. Mit dem Widerruf wird der Autokauf rückabgewickelt und Sie erhalten von der Bank die geleisteten Raten zurück. Die Prüfung, ob ein Kredit- oder Leasingvertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist anspruchsvoll. Nehmen Sie hier gerne unsere Expertise in Anspruch.

weiterlesen

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Verjährung der Diese-Entschädigung?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Käufer von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat. Die Manipulationsvorwürfe im Dieselskandal wurden im Jahr 2015 bekannt, Ansprüche verjährten also Ende 2018.

Mangelansprüche bei Kaufsachen verjähren eigentlich nach zwei Jahren, nach § 438 BGB verjähren Ansprüche jedoch in der regelmäßigen Verjährungsfrist, „wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat“. Bei vielen Motoren, deren Manipulation erst später aufgedeckt wurde, ist mit höherer Wahrscheinlichkeit noch keine Verjährung eingetreten.

Alle wichtigen Infos zur Verjährung haben wir hier zusammengetragen.